Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Ralph am 10.07.2011, 17:00 Uhr

Wer keine Informationen gibt, muß sich nicht wundern...

... wenn auf die Frage "Was steht mir [aus öffentlichen Kassen kostenlos] zu??" Gegenwind geerntet wird.

So liest sich Dein Posting nämlich. Ich habe auch in den Sozialtopf eingezahlt, höchstwahrscheinlich länger als Du. Daraus leitet sich NULL Anspruch auf Leistungen ab.
Solange Du hier keine besseren Infos gibst, kann man auch nichts vernünftiges posten.

Es bleibt die Tatsache, daß Möbel vorhanden sind, die Dir gehören, Dein Mann unterhaltspflichtig ist und Du zu arbeiten hast. So sind die normalen grundsätzlichen Gegebenheiten. Wenn Du aus gesundheitlichen Gründen nicht arbeiten kannst und schon so lange "in die Sozialkassen" eingezahlt hast, müßtest Du Anspruch auf Rente hast.

Ralph

 
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