Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Topsie am 18.09.2008, 12:39 Uhr

wer kann weiterhelfen?neuer partner, gemeinsame wohnug?

das thema gab es hier ja schon hin und wieder, nun hab ich mit einer freundin gesprochen und wollte mal wissen, wie es ist, wenn man mit dem neuen partner zusammen zieht. selbst ein kind hat aus einer anderen beziehung und nicht arbeitet, harz4 bezieht.
inwieweit müsste dann der neue für das kind zahlen?
werden die wohnungskosten ect weiter vom amt übernommen, weil es ja nicht sein kind ist?
gibt es kürzungen und wenn ja welche?

betrifft ja sicher viele hier und mir macht der gedanke doch sorge, das ich, sollte es mal so kommen, den richtigen hab zum zusammen ziehen, dann abhängig von ihm und seinem geld wäre?
er sich gedanken darüber machen müsste, mich und mein kind durchzubringen und sein gehalt dafür draufgeht....das kann es dann doch auch nicht sein oder wie ist das?
da wäre es ja klüger von ihm, die finger von einer frau mit kind zu lassen...und schon hätten wir es schwerer männer zu finden ;)

wäre dankbar für infos!

 
27 Antworten:

Re: wer kann weiterhelfen?neuer partner, gemeinsame wohnug?

Antwort von vallie am 18.09.2008, 12:44 Uhr

es wir das gemeinsame einkommen herangezogen und daraus errechnet sich der bedarf bzw die bedarfsdifferenz der drei personen.

am besten ist es, wenn auch muddi arbeitet, dann macht frau sich nicht abhängig und es klappt auch mit dem neulovi.

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Re: wer kann weiterhelfen?neuer partner, gemeinsame wohnug?

Antwort von Topsie am 18.09.2008, 12:51 Uhr

das ist richtig, wenn die mama arbeitet, dann würde sich die frage ja so nicht stellen, dann hätte man 2 einkommen und alles wäre gut ;)
aber so ist es ja leider leider nicht und darum die frage so gestellt ;)

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Re: wer kann weiterhelfen?neuer partner, gemeinsame wohnug?

Antwort von vallie am 18.09.2008, 12:55 Uhr

***da wäre es ja klüger von ihm, die finger von einer frau mit kind zu lassen...und schon hätten wir es schwerer männer zu finden ;)****


wenn sie h4 bekommt, ja. dann ist es klüger.

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Re: wer kann weiterhelfen?neuer partner, gemeinsame wohnug?

Antwort von Cat74 am 18.09.2008, 12:56 Uhr

Da stellt sich mir die Frage, warum Mama nicht arbeitet?

Ansonsten sehe ich es auch so, beide arbeiten, gemeinsamer Topf, egal von wem die Kinder sind. Arbeitet einer nicht, wirds schon schwierig. Ich wollte als Mann nicht plötzlich eine Familie ernähren, genauso, wie ich mit meinem eigenen Gehalt nicht noch eine oder gar zwei Personen zusätzlich durchfüttern wollen würde!

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Re: wer kann weiterhelfen?neuer partner, gemeinsame wohnug?

Antwort von LoveMum am 18.09.2008, 13:20 Uhr

Mein aktuelles Beispiel: Ich suche ja schon eeeeeeeeeewig ne Wohnung/Haus für uns sechs...

Verdienst Partner: 1500€ netto
Verdienst ich:........ 400€ netto
Kindergeld (4 Kids): 616€
Wohngeld:............. ?

Alles wird zusammengelegt und das sollte eigentlich reichen. Es gibt da allerdings ne Regelung. Man bekommt angeblich ein Jahr lang weiter H4 weil es in der Zeit noch keine eheähnliche Gemeinschaft ist. Ob das wirklich so ist, weiß ich nicht, mach mich auch nicht schlau denn das würde ich sowieso nicht wollen.
Heutzutage schafft man es eh nur, wenn beide Partner arbeiten gehen. Und außerdem: MEIN Geld, DEIN Geld gibt es bei uns nicht wenn wir zusammenziehen.

LG Heike

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Habe beschlossen, mich auf die Finger zu setzen....

Antwort von Ralph am 18.09.2008, 14:13 Uhr

... sonst explodier ich nur wieder...

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Re: Habe beschlossen, mich auf die Finger zu setzen....

Antwort von Carina+Eve am 18.09.2008, 14:24 Uhr

hallo

ich galube euch steht dann nichts mehr zu,bei mir wurde sogar das wohngeld gestrichen als ich mit meinem freund zusammen gezogen bin.
und ganz ehrlich,meinßt du nicht das das geld reicht für euch?
find die frage schon etwas krass.
wie sieht es denn bei dir mit mehrarbeit aus?
aber beim kiga usw wird sein gehalt nicht mit berechnet.
gruß carina

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krasse frage war auf die beitragseröffnerin bezogen nicht falsch verstehen

Antwort von Carina+Eve am 18.09.2008, 14:26 Uhr

ot

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Re: wer kann weiterhelfen?neuer partner, gemeinsame wohnug?

Antwort von sonjaundjustin am 18.09.2008, 14:37 Uhr

Hallo

Ein bisschen provokant jetzt die Frage aber: Du möchtest Dich nicht gerne von einem Mann aushalten lassen, aber vom Amt ist keine Problem? Ist die Abhängigkeit vom Amt nicht genauso "schlimm" als sich von anderen Menschen aushalten zu lassen.

Hartz IV ist doch eigentlich nur zum Lebenserhalt gedacht und kein Gehalt oder Lohn also wird es natürlich angerechnet wenn man mit einem Partner zusammenzieht.
UVG, wenn vorhanden, wird weitergezahlt da der neue Partner nicht für den Kindesunterhalt zuständig ist. Auch wenn es um Kindergarten oder Schulgebühren geht wird der neue Partner nicht mitgerechnet, weil nicht sein Kind( berichtige mich jemand wenn sich da was geändert hat, bitte).

Aber da Du ja dann (war für Dich gemeint oder?) nicht mehr alleine für Miete und sonstiges aufkommen musst wirst Du nicht mehr soviel vom Amt bekommen.

Tut mir Leid aber es ärgert mich wenn ich solche Fragen lese.
Ich verdiene auch nicht die Welt, bin knapp über dem was ich bei HartzIV ohne Arbeit bekommen würde. Aaaaber: ich ernähre mich und mein Kind selber, lasse nicht andere für uns aufkommen und habe somit unser Leben selber in der Hand. Und wenn ich mal mit nem Partner zusammenziehe und es geht schief, muss ich nicht zum Amt laufen und mich wieder von anderen aushalten lassen

LG Sonja

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Ich habe zwar keine Ahnung von Harz4, ABER ...

Antwort von charty am 18.09.2008, 14:46 Uhr

ich persönlich finde den Beitrag ziemlich verwegen. Normalerweise halte ich mich raus aus diesen Themen hier, aber heute juckt es mich, wahrscheinlich, weil es mir nicht gut geht.

Was hat denn das Geld mit dem Mannfinden zu tun? Entweder man liebt sich und will eine neue Familie gründen, dann sollte der Partner auch für Dein Leben im Rahmen seiner Möglichkeiten mitfinanzieren, da ihr dann eine Familie seid. Dein Kind bekommt immer noch den KU von seinem leiblichen Vater oder Du bekommst Unterhaltsvorschuß.

WAS ich wirklich verwegen finde ist die Tatsache, dass Du finanziell unabhängig sein willst auf Staatskosten!!! Mach Dir bitte mal klar auf wessen Kosten Du da lebst! Vom Steuerzahler! Es gibt viele die darauf wirklich angewiesen sind und da ist das auch okay. Aber bei dieser Haltung kommt mir die Galle hoch!
Diese Haltung erinnert mich auch immer an meinen Ex, da ist mir gar nicht gut Kirschen essen.

Nichts für ungut, das ist meine persönliche Meinung.
Gruß Claudia

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Topsie: Du bist schon die ganze Zeit finanziell abhängig!

Antwort von desireekk am 18.09.2008, 15:06 Uhr

Du bist schon die ganze Zeit finanziell abhängig!

Oder als was siehst Du HartzIV?

Ich habe einen Mann kennengelernt, wir haben beide (normal gut) verdient.
ER hatte einen Sohn, für den er Unterhalt zahlen mußte.

Soweit alles kein Thema, weil ER ja den Unterhalt gezahlt hat... so würdest Du das sehen richtig?

Tja... irgendwann bekamen wir zusammen Kinder und der Ppa blieb für unsere gemeinsamen Kinder Zuhause...
... und wer zahlte jetzt den Unterhalt für SEINEN Sohn?
-> ICH!

... so würdest Du das sehen, richtig?

ICH sehe das anders.

Wenn ich eine Partnerschaft soweit gedeihen lasse, daß ich nicht nur mal ne Nacht sondern auch Tisch und Bett teile, dann gehört da auch der finanzielle Aspekt dazu.
Insofern finde ich es völlig richtig, daß dann der Staat sich aus der Verantwortung zurückzieht.
"Ihr" wollt gemeinsam leben, also bitte, dann tut es auch.
Aber mit allen Konsequenzen und nicht auf unser aller Kosten.

Und: ICH bin für unsere ganze Familie aufgekommen, mit allen Familienmitgliedern.
SO sehe ich das :-)

Viele Grüße

Désirée

P. S. Topsie, wie siet es denn mit (mehr) arbeiten aus?

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Re: Topsie: Du bist schon die ganze Zeit finanziell abhängig!

Antwort von Topsie am 18.09.2008, 15:31 Uhr

liebe leute, nicht gleich hochkochen ;)

wenn ihr mal meine beiträge lesen würdet, dann wüsste der ein oder andere, das ich arbeit suche, das ich mich schon oft aufgeregt habe, wie schwer es ist, meist scheitert es an den arbeitszeiten/ betreuung von meinem sohn! es geht also nicht darum das ich bock habe vom staat abhängig zu sein, schreibe schon seid bald 2j., das ich weg will vom amt, mein lütter ist nun 3.
aus meiner erfahrung in der vergangenheit, hasse ich es abhängig zu sein, ob nun vom staat oder vom partner...aber das steht hier ja nicht zur disskussion...

ich gehe den leuten beim amt sogar schon auf die nerven, weil ich immer wieder anrufe und fragen habe, wg. arbeit...auch das hab ich schonmal geschr....muss ich mich jetzt wg einer frage rechtfertigen und wird mir hier irgendwas verdreht?
habt nichts besseres zu tun, als gleich auf wen einzuschiessen...war das nicht grade irgendwo thema...auf jemanden der nur mal selten schreibt...na egal!

mir ging es um das thema generelle, nicht spezielle für mich, weil ich kein partner habe, der morgen mit mir zusammen zieht ;)

würde nicht jeder erstmal überlegen, das es härter ist, ne frau mit kind anzunehmen, nicht nur finanzielle und schreit juhuuuu ich darf mein gehalt ab sofort mit 2 leuten teilen?
es ist doch so, das es toll ist, einen mann zu finden, der auch das kind kennen lernen möchte und mit der zeit, für dieses kind da ist, klar weiss ein mann, der nachdenkt, auf was er sich einlässt.
aber ist es fair, das er finanziell an die grenze gebracht wird (um das thema ging es im gespräch mit meiner freundin und warum ich hier geschr. habe...).
ich meine ohne kind, da kann man sich ne kleine wohnung nehmen, mit kind, muss ja schon nen kinderzimmer her ect.demenstprechend teuer dann die miete...die ER zahlen muss, wenn frau nichts hat?
muss er die krankenversicherung zahlen?
und kann er steuerlich nichtmal was absetzten, während all sein geld für die frau und ihr kind draufgeht (ja provokant geschr. ;))
und ihr wollt mir jetzt schreiben, das das alles toll ist.
ich meine wissen wir nicht alle, wie schwer es ist einen partner zu finden, einen wo es auch mit dem kind passt?

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Re: Topsie: Du bist schon die ganze Zeit finanziell abhängig!

Antwort von +emfut+ am 18.09.2008, 16:17 Uhr

Warum sollte der Staat mich als Sonderangebot anbieten, damit ich auch ja einen abbekomme?

Es ist so:
Ich hatte mit meinem SB beim Arbeitsamt eine Vereinbarung, daß das Arbeitsamt einem potentiellen Arbeitgeber einem Lohnzuschuß zahlt, damit er mich einstellt. Schon das gab mir ein Gefühl von "Sonderangebot": Elisabeth gibt es ein Jahr lang zum halben Preis. Aber: Auch da war das Angebot für einen begrenzten Zeitraum. Irgendwann hätte ich den Arbeitgeber mit meinem Qualitäten überzeugen müssen, nicht mit meinem günstigen Preis.

Auf privater Basis will ich noch weniger ein "Sonderangebot" sein. Wobei es ja auch da so ist, daß man sich über einen frei wählbaren (!) Zeitraum "ausprobieren" kann. Ich ziehe ja nicht nach 2 Wochen mit irgendwem zusammen. Aber WENN dann der Zeitraum des Ausprobierens vorbei ist und man sich entschließt, zusammenzuziehen, DANN soll der Staat nicht was drauflegen müssen, weil mich ja sonst keiner nimmt.

Ich habe nämlich Qualitäten. Sowohl auf beruflicher, als auch auf privater Ebene.

Wer mich ohne Job und ohne Geld nicht haben will, den will ich nicht haben, wenn ich plötzlich Geld und einen Job habe. So ist das.

Gruß,
Elisabeth.

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Re: Topsie: Du bist schon die ganze Zeit finanziell abhängig!

Antwort von groschi am 18.09.2008, 16:27 Uhr

huhu

klar,ist das hart,wenn man(n) mit jem.zusammenzieht und hat schwupps ne klein-familie an der backe,die er auch fin. durchbringen muß.
aber man holt sich ja net den erstbesten von der strasse und zwingt ihn, zusammenzuziehen. sowas überlegt man sich und der mann weiß,worauf er sich einlässt. da hast du recht mit.
wie schlimm wäre es,jeder würde erst ne kosten-nutzen-gleichung aufstellen?

außerdem: stell dir man vor, was man spart: nur noch eine miete: ob man für einen mehr kochen muß,macht nun auch net soviel aus; betreuung der kinder kann man besser organisieren

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Ich führe....

Antwort von +emfut+ am 18.09.2008, 16:28 Uhr

.... den Gedanken gerade ins Absurde weiter.

Wenn eine Frau keinen Mann abbekommt, weil sie häßlich ist - soll der Staat dann die Schönheits-OP bezahlen?

Ist das eine Pflicht des Staates? Frauen "annehmbar" zu machen? Und was ist mit den Männern?

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Re: Ich sehe das alles ganz anders....

Antwort von horrend am 18.09.2008, 16:35 Uhr

ich arbeite die meiste Zeit meines Lebens, vor meinem Kind ständig - Vollzeit. Und ich zahle Arbeitslosenversicherung ein. Ca. 16 Jahre lang. Nun hat sich der Staat überlegt, Hartz IV einzuführen. Arbeitslosengeld (Versicherungsleistung!) gibts nur noch ein Jahr, Arbeitslosenhilfe wird gestrichen. Man sackt sofort bzw. nach einem Jahr ab. Der Versicherungsverertrag wurde einseitig sozusagen aufgekündigt.

So, wozu habe ich die Versicherung abgeschlossen? Um zu leben, wenn ich arbeitslos werde? Richtig!

Und das will ich dann tun.

Aus diesem Grunde würde ich, wenn ich Hartz IV beziehe, nicht mit einem Mann zusammenziehen, sondern schön alleine wohnen. Das hindert ja am Führen einer befriedigenden und glücklichen Beziehung nicht.

Falls ich arbeitslos werde und nichts finde, würde ich mich trennen, um die Staatsleistung zu erhalten, wenn ich nach einem Jahr nichts finde (ich muss aber suchen, und zwar richtig). Wenn ich dann nichts gefunden habe - evtl. trotz Weiterbildung etc., ist es nicht meine Schuld. Und ja, dann wäre der Staat in der Pflicht, da nicht genügend Arbeitsplätze für alle zur Verfügung stehen.

Es kommt allerdings immer auf den Einzelfall an, wieviel der Partner verdient, ob ihn das "ruinieren" würde, ob er noch Kinder hat, denen er Unterhalt bezahlt, etc. pp.

LG Ilona

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@ emfut...

Antwort von groschi am 18.09.2008, 16:39 Uhr

" Warum sollte der Staat mich als Sonderangebot anbieten, damit ich auch ja einen abbekomme? "



DAS wäre ja mal nen anschlag bei der arg

kostengünstige mit-dreißigerin mit anhang abzugeben; kleine abnutzerscheinungen am lack, aber ansonsten gut erhalten.ansprechendes design mit einladenden rundungen. sparsam im verbrauch ( 2l flüssigkeit/tgl; 3 x tgl nahrungsgabe). gegen eine geringe aufwandsentschädigung in form von streicheleinheiten und ein minimalem haushaltsgeld erweist erweist sie sich als unentbehrlich für jeden männlichen singel-haushalt: anfallende arbeiten werden ohne schwierigkeiten ausgeführt; dazu versteht sie sich in der abendlichen fußmassage und ist eine hervorragende bier-holerin. bei männer-abenden hält sie sich dezent im hintergrund und bereitet ihnen und ihren freunden geschmackvolle schnittchen. mittwochs ist sie bereit, ihnen in einem angemessenen zeitrahmen körperliche entspannung zu garantieren...


ICH würd mich nehmen

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Dir ist aber bewußt.....

Antwort von +emfut+ am 18.09.2008, 20:12 Uhr

daß Du bei einem Beitrag von derzeit 3,3% reichlich 10 Jahre einzahlen muß, um ein Jahr ALG1 zu finanzieren? Und da ist die Progression nicht mal einberechnet (gemeinhin verdient man ja nicht 10 Jahre das gleiche, aber das ALG berechnet sich aus dem letzten Gehalt).

Also "darfst" Du pro grob gerechneter 12-13 Jahre Berufstätigkeit dann ein Jahr ALG1 beziehen.

Gruß,
Elisabeth.

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@horrend: Eine Scheiß-Einstellung!

Antwort von Ralph am 18.09.2008, 23:42 Uhr

... und Du hast keine Ahnung von den Unterschieden, was Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe, Sozialhilfe und Arbeitslosengeld 2 angeht, von den jeweiligen Aufgabenbereichen nicht, geschweige denn, wie die einzelnen Leistungen finanziert werden/wurden.

Und der arme Mann, der Dich mal kriegt, hoffentlich merkt der schnell, wes Geistes Kind Du bist.

Dein Posting ist einfach nur geistige Diarrhoe, nichts weiter!

Ralph/Snoopy

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Re: Danke für die Blumen Ralph, aber ich muss Dich enttäuschen,

Antwort von horrend am 19.09.2008, 9:01 Uhr

ich bin schon vergeben, aber wir leben nicht zusammen und das wird sich auch so schnell nicht ändern.

Und Du weißt ja auch, warum...

Nicht wahr?

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Re: Habe ich denn nicht Recht,

Antwort von horrend am 19.09.2008, 9:06 Uhr

dass ALG 1 eine Versicherungsleistung ist? Die Unterschiede zwischen Sozialgeld und Arbeitslosengeld II, jedenfalls hinsichtlich des edlen Spenders kenne ich jetzt nicht wirklich, aber Du bist ja hier der Spezialist (ist ja schließlich Dein Beruf, da bleibts zu hoffen...). Ist doch schön. Jeder hat seinen Job, gell?

Aber warum bist Du immer gleich so beleidigend???

Aber wußte ja, dass Du wieder ange"schissen" kommst.... Nette Worte übrigens...

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Weil Du mit Deiner Einstellung...

Antwort von Ralph am 19.09.2008, 10:01 Uhr

... das Sozialsystem aussaugst wie ein Schmarotzer!

Für Dich noch einmal die Erklärung: Mit Deinen Beiträgen zur Arbeitslosenversicherung erwirbst Du einzig und allein den Anspruch auf ALG I, und der ist unverändert vorhanden. ALG I wird aus diesen Beiträgen finanziert. Es ist daher eine VERSICHERUNGSLEISTUNG.

Die frühere Arbeitslosenhilfe war nichts anderes als die "Sozialhilfe des Arbeitsamtes", finanziert aus STEUERMITTELN (!!!), lediglich die Höhe errechnete sich anhand von Tabellen aus dem unmittelbar vorher bezogenen Arbeitslosengeld I. Reichte die Arbeitslosenhilfe nicht aus, erhielt man zusaätztlich -->

Sozialhilfe (im Volksmund "Stütze", in der Bildzeitung "Sozi"), ebenfalls STEUERMITTELFINANZIERT (!!!!!).

Da bei diesem System immer häufiger eine Doppelsachbearbeitung erst in den Arbeitsämtern (Arbeitslosenhilfe ) und anschließend noch einmal in den Sozialämtern (Sozialhilfe) stattfand, hatte der Gesetzgeber beschlossen, diese beiden Hilfen in EINER Dienststelle mit EINEM Gesetz zusammenzufassen. Neudeutsch heißt das -->

Arbeitslosengeld II (im Volksmund und in der Bildzeitung "HartzIV"), immer noch STEUERMITTELFINANZIERT (!!!).

Wo bitte hast Du mit Deinen 16 Jahren Sozialversicherungsbeiträgen ein "Anrecht" auf ALG II erworben?? ALG I, ja, das bestreitet niemand. Auch einen "Anspruch" auf ALG II durch Zahlen von Steuern gibt es nicht, daß würde nebenbei bemerkt auch rechnerisch gar nicht funktionieren.

Dein Einwurf, daß Du Dich dann eben von dem jeweiligen Mann trennen würdest, um das zuerhalten, "was mir zusteht", ist deshalb geistiger Dünnsch...

Und Leuten mit Einstellungen wie Deiner sage ich definitiv und unmißverständlich, was ich von ihnen halte. Würden alle so denken wie Du, könnten wir den Laden namens deutschen Sozialstaat dichtmachen, weil es niemanden mehr geben würde, der den Spaß finanziert!

Das wirst Du natürlich nicht so sehen, wie auch, wenn das Potential fehlt, um die Zusammenhänge objektiv bewerten zu können.

Ralph/Snoopy

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Re: Danke für die freundliche Aufklärung...

Antwort von horrend am 19.09.2008, 10:30 Uhr

jetzt bin ich schlauer, was die Herkunft der Gelder angeht. ich würde Dir trotzdem empfehlen, GENAU zu lesen, was ich geschrieben habe. Dabei habe ich NICHT die "Sozialschmarotzer" gemeint und unterstützt, sondern solche, die nicht schuld an ihrer Situation sind. Da ist dann die Politik gefragt, entweder müssen mehr Arbeitsplätze geschaffen werden, es gibt nämlich nicht mehr genügend für alle Menschen, oder es müssen andere Mittel gefunden werden, diese Menschen zu finanzieren, notfalls auch aus Steuermitteln.

So ist das nun mal in einem Sozialstaat lieber Ralph...

Oder möchtest Du diesen gerne abschaffen?

Lies nochmal GANZ genau, was ich meine...

Ja, und wenn mein Mann genug Geld hat, dann würde ich auch nicht auf Staatskosten, d. h. auf Kosten der Gemeinschaft, leben wollen. Andererseits, hat er einen Normalverdienst und noch unterhaltsberechtigte Kinder, dann würde ich mich pro forma trennen, dabei bleibe ich.

Daran wirst auch Du nichts ändern können.

Hier ein kleines Beispiel, wie die Behörden mit Menschen in unserem Lande umgehen:

Ich zitiere eine Auszug bezüglich eines Streitfalles vor dem Landessozialgericht, wie in unserem Land mit U25 (Bezieher von ALG II, die unter 25 Jahre alt sind) umgegangen wird:

"Der vom LSG Sachsen-Anhalt entschiedene Fall wirft ein Schlaglicht auf die unangemessen harten und starren Sanktionsregelungen des § 31 Abs. 5 SGB II und die entsprechend unangemessene, häufig nicht einmal die gesetzlichen Spielräume nutzende Sanktionspraxis gegenüber jungen Hilfebedürftigen im Alter bis zu 25 Jahren (U 25). Die Entscheidung des LSG ist erkennbar von dem Bemühen getragen, im konkreten Einzelfall durch eine enge Interpretation der Rechtsgrundlagen die schematische Sanktionsanwendung zu vermeiden. Dazu nimmt das Gericht auch Stellung zu einigen Zweifelsfragen zum Verhältnis der Sanktionstatbestände nach § 31 Abs. 1 und Abs. 4 SGB II.

1. Der Sachverhalt betraf eine junge Mutter, 20 Jahre alt, die alleinerziehend mit ihrer vierjährigen Tochter zusammenlebte und seit zwei Jahren im Alg II-Leistungsbezug stand. Zwei Monate nach Beginn ihrer Ausbildung zur Lebensmittelverkäuferin wurden bei einer Taschenkontrolle in ihrem Ausbildungsbetrieb bei ihr Waren gefunden, für deren Erwerb sie keinen Kassenbeleg vorweisen konnte. Es handelte sich um eine Tüte Gummibärchen, eine Bravo-Zeitschrift, eine Cola und ein Spray - Gesamtwert unter 10 Euro. Die daraufhin erfolgte Kündigung durch die Ausbildungsstelle nahm der SGB II-Leistungsträger zum Anlass für eine Sanktion gem. § 31 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 lit. c SGB II i.V.m. § 31 Abs. 5 SGB II: Die Regelleistung der jungen Frau wurde für drei Monate um 100 Prozent abgesenkt; neben den Kosten der Unterkunft wurden nur noch Sach- und geldwerte Leistungen im Wert von 145 Euro/mtl. Gewährt.

Weder der SGB II-Träger noch das später angerufene Sozialgericht hatten offenbar die geringsten Bedenken, das zur Kündigung durch die Ausbildungsstelle führende Verhalten der Hilfeempfängerin umstandslos unter das Tatbestandsmerkmal des »Weigerns« i.S.d. § 31 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 SGB II zu subsumieren. Es blieb erst dem LSG vorbehalten, sich differenziert mit dem immerhin in Rechtsprechung und Literatur unterschiedlich beantworteten Fragenkomplex der Tatbestandsverwirklichung durch vorsätzliches oder auch fahrlässiges Handeln, durch konkludentes Verhalten sowie der erforderlichen Einsichtsfähigkeit, des Irrtums und des Gewichts der Obliegenheitsverpflichtung auseinanderzusetzen (vgl. dazu Berlit, Das Sanktionensystem des SGB II, ZfSH/SGB 2008, 1 [5 f.]). Das LSG kommt hier auf Grund einer grammatikalischen, historischen und teleologischen Auslegung zu der Auffassung, dass ein fahrlässiges Verhalten nicht zur Verwirklichung der Sanktionstatbestände des § 31 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 SGB II ausreicht und dass bei lebensnaher Betrachtung in dem Verhalten der Alg II-Empfängerin auch nicht die konkludente Erklärung gesehen werden kann, die Ausbildung nicht fortsetzen zu wollen.

Glücklicherweise war im entschiedenen Fall die junge Hilfebedürftige rechtlich gut beraten. Dies dürfte allerdings gerade bei dem Personenkreis der U 25 eher selten der Fall sein. Der vorliegende Sachverhalt gibt Anlass zu der Annahme, dass bei ähnlich gelagerten Fällen die harten Sanktionen gegen U 25 häufig ohne ausreichend differenzierte Prüfung der Sanktionsvoraussetzungen angeordnet und rechtswirksam werden dürften.

2. Aus der Sachverhaltsdarstellung des LSG wird nicht ersichtlich, ob und inwieweit der SGB II-Leistungsträger Überlegungen zu den massiven wirtschaftlichen und sozialen Konsequenzen seiner Sanktionsentscheidung angestellt hat. Der jungen Mutter standen im dreimonatigen Sanktionszeitraum lediglich Sach- und geldwerte Leistungen in Höhe von täglich 4,83 Euro zur Verfügung. Das Kindergeld für sich selbst sowie das von ihrer Mutter gezahlte Einkommen in Höhe von 100 Euro wurden vermutlich auf die Kosten der Unterkunft angerechnet. Die Fallkonstellation zeigt ein erhebliches Gefährdungspotenzial für die 20jährige Frau und ihre vierjährige Tochter auf. In ähnlichen Fällen, in denen ebenfalls SGB II-Leistungen entzogen wurden, ist es zu erschreckenden Kindesvernachlässigungen gekommen. Umso mehr verwundert es, dass der SGB Il-Träger offensichtlich noch nicht einmal mögliche Ermessenserwägungen über eine verkürzte Sanktionsdauer gem. § 31 Abs. 6 S. 3 SGB II angestellt hat, die angesichts der familiären Situation der jungen Mutter und der Geringfügigkeit ihres Fehlverhaltens nahe gelegen hätten. Im Übrigen ist festzuhalten, dass die Betreuungs- und Verantwortungszuständigkeit des SGB II-Trägers gerade für sanktionierte U 25 in besonderem Maße weiter bestehen bleibt (vgl. BT-Drs. 15/1516,47).

Der Fall macht aber auch deutlich, dass im Sanktionensystem des SGB II eine verfassungsrechtlich gebotene Schutzregelung für mitbetroffene Familienangehörige, insbesondere minderjährige Kinder, fehlt, wie dies früher in § 25 Abs. 3 BSHG vorgesehen war. Die Soll-Regelung für Sach- und geldwerte Leistungen in § 31 Abs. 3 S. 7 SGB II kann keinesfalls als ausreichend angesehen werden, zumal gerade die Sanktionsvorschriften des § 31 Abs. 5 SGB II für U 25 in Satz 6 lediglich die Kann-Leistung gem. Abs. 3 S. 6, nicht jedoch die Soll-Vorschrift des Abs. 3 S. 7 für anwendbar erklären (für eine Anwendbarkeit Berlit ZfSH/SGB 2008, 3 [18]).

In der bisher in Rechtsprechung und Literatur nicht abschließend geklärten Frage, in welchem Verhältnis die Sanktionstatbestände des § 31 Abs. 1 und des § 31 Abs. 4 Nr. 3 lit. b SGB II zueinander stehen, vertritt das LSG auf Grund der unterschiedlichen Zielrichtungen der beiden Normen die Auffassung, der Sperrzeitenfiktion des Abs. 4 Nr. 3 lit. b komme nicht die Funktion einer allgemeinen Auffangregelung zu (so z.B. auch Berlit in LPK-SGB II § 31 Rz. 125 f.; a.A. Durchführungshinweise der Bundesagentur für Arbeit zu § 31 SGB II Rz. 31.37). Der Anwendungsbereich dieser Sanktionsnorm beschränkt sich auf pflichtwidrige Handlungen, die von Hilfebedürftigen vor dem Eintritt in den Leistungs- und Betreuungszusammenhang nach dem SGB II begangen wurden. Da im entschiedenen Fall die Alg II-Empfängerin zum Zeitpunkt ihres Fehlverhaltens bereits in einem Leistungs- und Betreuungsverhältnis zum SGB II-Träger stand, konnte sie auch nicht nach § 31 Abs. 4 Nr. 3 lit. b SGB II sanktioniert werden."

Ich sage nur immer, wie es in den Wald hineinschallt..... Sicher würde ich alle mir erlaubten Möglichkeiten ausschöpfen, soweit sie legal sind, die Behörden tun es auch, oder?

Gruß Ilona

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Eben, Du würdest schmarotzen und bescheißen...

Antwort von Ralph am 19.09.2008, 11:13 Uhr

"Andererseits, hat er einen Normalverdienst und noch unterhaltsberechtigte Kinder, dann würde ich mich pro forma trennen, dabei bleibe ich."

Solchen Leuten wie Dir gehörte in solchen Fällen ganz schnell das Handwerk gelegt! Soetwas nenne ich schlichtweg asoziales Pack!

Ohne weiteren Kommentar, Deine Aussage spricht für sich.

Und Dein Zitat des LSG... erstens ist das wie jeder andere auch ein Einzelfall. Zweitens wird ja in der Entscheidung deutlich, daß das Gesetz noch sehr neu und viele Dinge deshalb noch nicht ausdiskutiert sind. Im Moment hat die junge Mutter Unterstützung erhalten, ob das auf lange Sicht in ähnlich gelagerten Fällen so bleibt, bleibt offen.
Man kann nicht verlangen, daß nach 3 1/2 Jahren SGB II eine ähnlich verläßliche Gerichtsentscheidungsstruktur gebildet werden kann wie vorher 55 Jahre Rechtsprechung zum Bundessozialhilfegesetz. Und weil das so ist, wird es noch auf Jahre hinaus völlig ungeklärte Konstellationen geben, die Gerichte entscheiden, mal so, mal so, dann gelangt solch eine Streitfrage einmal vor das BSG, und dann hat man Rechtsicherheit.
Mit Drangsalierung oder Unfähigkeit der Sachbearbeiter hat das nicht im Entferntesten zu tun, das ist ein völlig normaler Vorgang, daß ein neues Gesetz erst durch langjährige, verläßliche Rechtsprechung weiterentwickelt und ausgefüllt wird.

Ralpß/Snoopy

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Re: Die junge Mutter und ihr Kind haben eben KEINE Unterstützung erhalten....

Antwort von horrend am 19.09.2008, 13:13 Uhr

... nur weil sie den Gerichtsweg beschritten hat, hat sie Hilfe zum Lebensunterhalt erhalten. Für solcherlei Sanktionen gibt es keine Rechtfertigung, hier zählt nur gesunder Menschenverstand.

Und der scheint Dir aber auch langsam abhanden zu kommen.

Glückwunsch. Aber ich sehe es Dir nach. Wer DIESEN Job macht, kann gefährlich krank werden....

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Der reine Menschenverstand sagt...

Antwort von Ralph am 19.09.2008, 14:04 Uhr

..., daß, wenn ich meinen Arbeitgeber beklaue, ich mit fristloser Beendigung der Geschäftsbeziehung, sprich des Arbeitsverhältnisses, rechnen muß.
Insofern ist eine solche Sanktion sehr wohl möglich.

Deine Ergüsse jedenfalls zeugen von gar keinen Verstand, schon gar nicht menschlichen...

Das war's denn auch. Du bist eh resistent gegen Argumente, also was soll's. Du wirst im Zweifel Deinen Schmarotzerweg gehen, und ich hoffe, daß man Dir dann schnell auf die Schliche kommt. That's it!

Ich habe jedenfalls sowohl gestern als auch heute in meinem Büro strahlende Gesichter von Antragstellern erlebt aufgrund meiner ach so kranken Arbeitsweise...

Ralph/Snoopy

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Re: Ralph, beiss Dich nicht dauernd

Antwort von horrend am 19.09.2008, 14:49 Uhr

an mir fest. Ich weiß nicht, was das bringen soll. Deine Beleidigungen treffen mich nicht. Der reine Menschenverstand sagt auch, dass ein unschuldiges Kind nichts dafür kann, wenn seine Mutter keinen Nachweis über den Kauf der in ihrer Tasche befindlichen Dinge hatte (nichts anderes besagt der Artikel). Also was wird da hineinkonstruiert?

Eine dreimonatige Sanktion von 100 % bei einer Mutter mit kleinem Kind ist über alle Maßen übertrieben. DAS sagt mir der gesunde Menschenverstand.

Und trenne ich mich vor der Antragstellung von meinem Partner räumlich, so wird man mir nicht auf die "Schliche" kommen, denn das wäre VÖLLIG legitim.

Und dass Du ein guter SB bist, solange Deine Klienten spuren (man merkt ja, was passiert, wenn jemand nicht nach Deiner Pfeife tanzt), davon bin ich überzeugt....

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Habe gestern ein wenig mit meinem Mann geplaudert und da sagte er mir dass er und seine Freundin jetzt ein Baby möchten. Freu mich natürlich für die Beiden aber ich hab irgendwie total Bedenken wegen unserem Sohn. Er sieht ihn eh nicht soooo oft und wenn die Beiden dann ein ...

von Schlumpfine83 03.08.2008

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Stichwort: Partner

AE und neuer partner

Wie macht ihr das, interessante männer kennenzulernen. mein ex hat mich schon in der schwangerschaft verlassen, nun ist mein kleiner ein jahr (wie die zeit vergeht...) und ich würd gern mal jemanden kennenlernen... allerdings "riecht" das mein ex und fängt sofort an, am ...

von Thaga 27.07.2008

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Stichwort: Partner

Wie macht ihr das? Zusammenziehen mit neuem Partner / Geld / Wer bezahlt was?

Huhu! Mein Partner ist ja nun diese Woche bei uns eingezogen... bislang machen wir das noch so, dass jeder mal das und mal das bezahlt... aber das ist ja auf dauer kein Zustand... wir haben also nun eine gemeinsame Wohnung, die von mir allein angemietet war... Miete und ...

von JuniTwins05 08.07.2008

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Stichwort: Partner

Kindsvater: Ständig wechselnde Partnerinnen.....

Wie seht ihr das ? Der Vater meiner Tochter wohnt weiter weg, weswegen er die Kleine nur alle 2 Wochen übers Wochenende hat. Soweit so gut. Nun ist es aber so, daß er ständig wechselnde Partnerschaften hat- wäre mir ja völlig wurscht, wenn er nicht immer unsere Tochter ( 7 ...

von jippieh 22.06.2008

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Stichwort: Partner

An die mit neuem Partner... oder eine grundsätzliche Frage zur Einbringung...

"Neuen" in die Familie... Hallo, meine Tochter hat morgen Abschlussfest vom Kindergarten, sie kommt im Sommer in die Schule... als das Thema aufkam, habe ich meinen Freund gefragt, ob er nicht mitkommen mag.... (auch lara würde sich freuen) Doch um so näher der ...

von JuniTwins05 13.06.2008

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Stichwort: Partner

Neuer Partner- Kind im Bett...

Hallo Ihr Lieben, ich bräuchte mal ein paar Meinungen zu folgnder Situation: meine Tochter (5) kommt eigentlich schon immer nachts in mein Bett. Inzwischen habe ich das einfach akzeptiert, zumal ich es auch oft genossen habe. Ich kann trotzdem ganz gut schlafen und, ist ...

von Steffi71 13.05.2008

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Stichwort: Partner

Wo lernt man neuen Partner kennen?

Hallo, wo lernt ihr denn (wenn überhaupt!) euren neuen Partner kennen? Bin nun seit 3 Jahren solo (schrecklich!!), und ich habe bald die Hoffnung aufgegeben, dass ich je einen neuen Partner haben werde! Im Internet suchen find' ich schecklich, zumal ich einen richtigen ...

von gaby67 05.05.2008

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Stichwort: Partner

Partner Einkommen und Arbeitslosengeld**ralph**;-)

Hallo zusammen, wie ihr bereits mitbekommen habt, plane ich ja gerne schon mal alles im vorraus ;-) Mein Partner, (meine Tochter) und ich wollen zusammenziehen. Noch habe ich eine befristete Teilzeitbeschäftigung - bis Ende April. Weiß jemand, wie das läuft wenn ...

von Bianca78 12.02.2008

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Stichwort: Partner

Streichung von Kindesunterhalt bei neuem Partner?

Hallo, habe mal eine Frage. Mein Mann hat sich vor 3 Jahren von mir getrennt, zahlt aber für seine beiden Kinder den Unterhalt. Wenn ich nun mit einem neuen Partner zusammenziehe, kann er den Unterhalt für seine Kinder dann streichen? Vielen Dank für Eure ...

von Gabii 09.02.2008

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Stichwort: Partner

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