Geschrieben von nane973 am 02.05.2014, 13:59 Uhr |
Wer erhält Unterhalt ab Volljährigkeit?
Ende des Jahres wird mein Großer Volljährig. Befindet sich dann in der Ausbildung. Wohnt weiterhin bei mir. Jetzt habe ich durch Zufall durch meinen Sohn erfahren, das der Vater Sohnemann gesagt hat, dass er ihm dann seinen Unterhalt direkt aufs Konto überweist. Mir würde er dann nur noch die Hälfte überweisen wollen.
Kennt sich jemand damit aus?
Re: Wer erhält Unterhalt ab Volljährigkeit?
Antwort von Sternenschnuppe am 02.05.2014, 14:14 Uhr
Was spricht dagegen ?
Re: Wer erhält Unterhalt ab Volljährigkeit?
Antwort von nane973 am 02.05.2014, 14:32 Uhr
Hm. Am meisten die Vorgeschichte, kann man ja meist nie ganz abschütteln und sich von frei sprechen, gerade wenns um finanzielle Dinge geht, die nicht glatt liefen.
Allerdings stellten sich mir dann dadurch ausgelöst folgende Fragen.
Geplant war:
Sohn wohnt Mietfrei. Zahlt kein Kostgeld. Erhält eine relativ gute Ausbildungsvergütung.
Jetzt sehe ich wieder Kosten auf mich zukommen. U.a. um den Regelunterhalt für die Tochter einzufordern. Ich be- und durchdenke lieber rechtzeitig finanzielle Veränderungen.
Re: Wer erhält Unterhalt ab Volljährigkeit?
Antwort von nane973 am 02.05.2014, 14:36 Uhr
Ach so. Die Frage für mich persönlich ist : Ist die geplante Variante für mich leistbar. Es wird für mich definitiv "mehr" kosten als jetzt. Und jetzt liegt die Hauptlast ebenfalls schon bei mir.
Re: Wer erhält Unterhalt ab Volljährigkeit?
Antwort von mf4 am 02.05.2014, 14:39 Uhr
Wohnt das Kind bei dir dann bekommst du Kindergeld und Unterhalt. Wenn ihr etwas anderes absprecht, wäre das denn Sache zwischen dir und dem Kind. Es bekommt Lehrlingsgehalt und muss sich noch nicht allein unterhalten.
Ab 18 bekamen meine Großen keinen UH mehr und das Kindergeld behielt ich, so lange sie bei mir lebten. Ich finde ein Lehrlingsgehalt zur freien Verfügung und noch keine eigenen Lebenshaltungskosten schon ausreichend.
Re: Wer erhält Unterhalt ab Volljährigkeit?
Antwort von mf4 am 02.05.2014, 14:44 Uhr
Sehe ich wie du und so hielten wir das hier auch... Lehrlingsgehalt gehörte zu 100% den Kindern, ich nahm das Kindergeld.
Wenn der KV nicht mit sich reden lässt dann erklär dem Kind, dass es von dir versorgt wird und es dann den 1/2 UH an dich abgeben soll.
Re: Wer erhält Unterhalt ab Volljährigkeit?
Antwort von nane973 am 02.05.2014, 14:49 Uhr
So waren meine Gedanken auch...
Und ja er wohnt weiterhin hier bei mir. Es klingt immer so schön, das beide ab 18 Jahren fürs Kind Barunterhaltspflichtig nach ihrem Einkommen sind. In der Realität, finde ich zumindest, siehts dann anders aus, oder hört der betreuende Elternteil auf Kleidung und Essen zu kaufen, weil er dann "unterm" Tabellarischen fiktiv berechnetem Selbstbehalt liegt?
Re: Wer erhält Unterhalt ab Volljährigkeit?
Antwort von nane973 am 02.05.2014, 14:54 Uhr
Das werde ich auch nochmal genau mit ihm besprechen. Der Vater zahlt für beide zusammen bereits nur die Hälfte (lange Geschichte, kurzgefasst ist mir das Geld für den Anwalt ausgegangen). Sohnemann hätte dann gesamt (Ausbildung+Unterhalt) an die 800/900 netto. Das fände er natürlich Klasse.
Aber das ist dann ja was, was Du mit dem Sohn klären musst
Antwort von Sternenschnuppe am 02.05.2014, 14:55 Uhr
Und wenn Du schreibst er wird ein gutes Ausbildungsgehalt haben, dann ist eh die Farge wie viel der Vater noch zahlen muss.
Kindergeld bleibt bei Dir, klar. Aber von Ausbildungsgehalt + Unterhalt wirst Du ja nicht weiter für Kleidung etc. zuständig sein
Re: Wer erhält Unterhalt ab Volljährigkeit?
Antwort von mf4 am 02.05.2014, 14:56 Uhr
Ehrlich... tickt er so? Meine Jungs hätten es sicher nicht super gefunden, wenn sie 100 haben für sich und gratis versorgt werden. Dann hätte ich Kostgeld verlangt.
Re: Aber das ist dann ja was, was Du mit dem Sohn klären musst
Antwort von nane973 am 02.05.2014, 14:58 Uhr
Das ist ja gerade die Frage bzw. die Überlegung. Bei der einen Variante hätte er Kost etc. frei gehabt. Bei der anderen... Die zweite stand bei mir allerdings nicht auf der Agenda und hätte mich dann entsprechend kalt erwischt.
Re: Wer erhält Unterhalt ab Volljährigkeit?
Antwort von nane973 am 02.05.2014, 15:00 Uhr
Er ist Asperger Autist und tickt prinzipiell wohl mal anders. Das ist nicht böse gemeint. Da muss manchmal halt intensiver erklärt werden.
Re: Wer erhält Unterhalt ab Volljährigkeit?
Antwort von mf4 am 02.05.2014, 15:05 Uhr
Dann sollte der KV aber erst recht verstehen, dass du diese Dinge mit dem Jungen nicht diskutieren wirst und er dir gefälligst den vollen UH zu überweisen hat.
Re: Aber das ist dann ja was, was Du mit dem Sohn klären musst
Antwort von mf4 am 02.05.2014, 15:07 Uhr
Hö? Vom Ausbildungegehalt hat sich das Kind selbst um Kleidung zu kümmern. Wer sagt, dass das die Mutter weiter zahlen muss?
Re: Wer erhält Unterhalt ab Volljährigkeit?
Antwort von nane973 am 02.05.2014, 15:09 Uhr
Das Spiel spielen KV und ich schon seit 2002
Es kann nur besser werden und in drei Jahren gibt es zumindest beim Großen keine Eltern-finanzielle-ebene mehr.
Re: Aber das ist dann ja was, was Du mit dem Sohn klären musst
Antwort von nane973 am 02.05.2014, 15:13 Uhr
Mit Kost etc. meinte ich nicht Kleidung. Eher Strom, Wasser, sowas.
Re: Wer erhält Unterhalt ab Volljährigkeit?
Antwort von mf4 am 02.05.2014, 15:15 Uhr
Mich wundert allerdings, dass dein Sohn überhaupt noch UH bekommen wird ü18, bei einem recht ordentlichen Lehrlingsgehalt. Ü18 wurde hier auch geprüft, ob ich noch Kindergeld bekomme (bekam ich aber weiter).
Re: Aber das ist dann ja was, was Du mit dem Sohn klären musst
Antwort von nane973 am 02.05.2014, 15:17 Uhr
Oben habe ich es als Allgemeines Beispiel aufgeführt gemeint. Also derjenige wi die Kinder leben, hat theoretisch ja auch einen Selbstbehalt (Kindesalter jetzt irrelevant).
Re: Aber das ist dann ja was, was Du mit dem Sohn klären musst
Antwort von mf4 am 02.05.2014, 15:17 Uhr
Ich kenne eure Fixkosten nicht. Mit den 184 Euro Kindergeld war der Anteil meines großen Kindes gezahlt. Da in dem Alter die Kids meist viel unterwegs sind (ich weiß nicht in wie weit das auf deinen Sohn zutrifft) hielten sich Kosten für Nahrung usw. auch im Rahmen.
Re: Aber das ist dann ja was, was Du mit dem Sohn klären musst
Antwort von mf4 am 02.05.2014, 15:19 Uhr
Wäre mir neu, dass das wen interessiert, ob der versorgende Elternteil noch genug hat. Wenn du zu wenig hast kannst du natürlich H4 beantragen.
Re: Wer erhält Unterhalt ab Volljährigkeit?
Antwort von nane973 am 02.05.2014, 15:20 Uhr
Für Kindergeld muss das Lehrlingsgehalt unter 8.000 und ein paar Zerquetschte bleiben. Das wäre hier auch der Fall.
Wie es beim Unterhalt ausschaut weiß ich nicht.
Re: Aber das ist dann ja was, was Du mit dem Sohn klären musst
Antwort von nane973 am 02.05.2014, 15:22 Uhr
Das war auch eher "philosophisch/rhetorisch" vor mich hin gedacht ;-)
Re: Aber das ist dann ja was, was Du mit dem Sohn klären musst
Antwort von nane973 am 02.05.2014, 15:28 Uhr
Recht hohe Fixkosten.
Kindergeld vermampft mein Großer schon so. Und das bei 57 kg auf 1,86 m spare ich da auch nicht.
Re: Wer erhält Unterhalt ab Volljährigkeit?
Antwort von mf4 am 02.05.2014, 15:29 Uhr
Ich weiß nicht mehr wie viel Kind1 als Lehrling hatte, Kind2 hatte viel für einen Lehrling aber auch mehr Aufwendungen und schwere Arbeit... UH wurde eingestellt, KG nicht.
Re: Wer erhält Unterhalt ab Volljährigkeit?
Antwort von nane973 am 02.05.2014, 15:31 Uhr
Ich werde mich da wohl mal ausführlich mit auseinandersetzen müssen.
Re: Aber das ist dann ja was, was Du mit dem Sohn klären musst
Antwort von mf4 am 02.05.2014, 15:32 Uhr
Ich hatte ganz andere Voraussetzungen, da es noch 2 Kinder dazu gab. Kind groß hatte 1/4 Fixkosten und das deckte das KG. Essen wie gesagt viel unterwegs, auch Montage und Internat oder er kaufte mal ein. Fiel hier wenig ins Gewicht.
Bei euch heißt es wirklich 100% durchfüttern und 1/2 Fixkosten und das sollte man dem Kind erklären. Sollte er das nicht verstehen dann sollte der Vater so viel Hirn besitzen und das raffen, dass die der UH zusteht.
Re: Aber das ist dann ja was, was Du mit dem Sohn klären musst
Antwort von nane973 am 02.05.2014, 15:42 Uhr
Hier wären es dann auch 1/4 Fixkosten. Meine 3 Kinder und ich.
Re: Aber das ist dann ja was, was Du mit dem Sohn klären musst
Antwort von mf4 am 02.05.2014, 15:47 Uhr
Ich kann nicht einschätzen wie weit dein Sohn das alles versteht was du vorrechnen könntest um ihm dann den 1/2 UH wieder als Kostgeld quasi zu nehmen. Wenn er das nicht versteht sollte doch der KV raffen, dass er das verursacht, weil er aufteilen will.
Re: Aber das ist dann ja was, was Du mit dem Sohn klären musst
Antwort von nane973 am 02.05.2014, 16:07 Uhr
Sohnemann analysiert und recherchiert Fakten und dann kann man darüber reden.
In Gelddingen "rafft" mein Ex nicht gerne. Ein Beispiel. Als ich nach meinem Unfall im Koma lag und meine Eltern die Kinder versorgten, hat er die Unterhaltszahlung eingestellt. Den Tipp hat er von seiner Anwältin bekommen,zu der er einen Tag nach meinem Unfall hingegangen ist. Er hatte vergessen auf ihre Frage "wo sind die Kinder jetzt?" mit " übers Wochende bei mir und dann bei den Eltern meiner Ex" zu antworten. Er hatte lapidar mit " bei mir" geantwortet.
Es hat drei Monate gedauert bis das rauskam. Die Anwältin sich schriftlich entschuldigt (sie dachte, er meinte, dass die Kids jetzt bei ihm wohnen würden) und ich nichts nachgezahlt bekommen habe weil er ein "ich musste mir doch das Auto kaufen, das werden die Kinder verstehen, wenn sie groß sind", abgelassen hat, und es keinen Titel gab.
Re: Aber das ist dann ja was, was Du mit dem Sohn klären musst
Antwort von mf4 am 02.05.2014, 16:11 Uhr
Ich lag zwar nicht im Koma sondern nur ein paar Wochen im KH und mein Ex der die Kinder versorgte und keinen UH zahlt wollte dann Geld von mir irgendwie lustig so Exe. Er muss übrigens auch ein Auto haben, was den UH verschlingt, denn sonst haben die Kinder leider keinen Papa mehr, da er sie nie mehr holen kann (30km und es fahren Öffis übrigens und für die Arbeit braucht er es nicht).
Re: Aber das ist dann ja was, was Du mit dem Sohn klären musst
Antwort von nane973 am 02.05.2014, 16:14 Uhr
Sach ja... Altlasten
Das KIND!
Antwort von ungewohnt am 02.05.2014, 16:29 Uhr
Der Unterhalt und das Kindergeld steht rechtlich dem Kind zu.
Unterhalt wird dann auch anders berechtigt! Einkommen beider Eltern zusammen gerechnet, Welcher Bedarf für das Kind kommt lt. Düsseldorfer Tabelle heraus. Davon wird sein Einkommen (ob auch Kindergeld abgezogen wird, weiß ich nicht) abgezogen und der Restbedarf wird dann einkommensmäßig unter beiden Eltern verteilt.
Ob der "Unterkunft-Bietende-Elternteil" dann Kostgeld verlangt, bleibt davon unberührt.
Kindergeld wird seit 2012 oder 2011 unabhängig vom Ausbildungsgeld bezahlt. Die ca. 8.000 € gibt es nicht mehr.
Re: Aber das ist dann ja was, was Du mit dem Sohn klären musst
Antwort von mf4 am 02.05.2014, 16:37 Uhr
wir sind sie los
Re: Das KIND!
Antwort von mf4 am 02.05.2014, 16:42 Uhr
Ja... der Gesetzgeber sagt der KV kann den UH auch ganz dem Kind überweisen. Will das Kind der KM dann nichts abgeben sieht sie alt aus.
Es kann doch nicht sein, dass einem KV dann 100 E Selbsbehalt bleiben, das große Kind auch 1000 E für sich hat und die KM neben den anderen Kindern dann von ihrem Geld alles bezahlen muss für alle?
UH und KG bekommt aufs Konto wer das Kind unterhält. Dass es dem Kind zusteht steht außer Frage aber die Kohle bekommt der Elternteil, der das Kind unterhält und zwar zur Unterhaltung des Kindes... so lange es zu hause wohnt.
Re: Das KIND!
Antwort von Pamo am 02.05.2014, 16:45 Uhr
Wenn das erwachsene Kind 1000 Euro für sich behalten will, dann kann die knappkassige Mutter den frei verfügbaren Inhalt des Kühlschranks auf ca. 0 reduzieren und die Essenszeiten so legen, dass das Kind nie anwesend ist. Klamotten kann es selber kaufen und dann im Waschsalon waschen. Heizung im Kinderzimmer kann auf ein Minimum reduziert werden, Warmwasser kontingentiert.
Es gibt keine Pflicht zu gutem Service.
Re: Wer erhält Unterhalt ab Volljährigkeit?
Antwort von desireekk am 02.05.2014, 16:45 Uhr
Grundsätzlich ist es so, dass dem volljährigen Kind der Unterhalt zusteht.
Zudem muss sich das Kind auch noch den Großteil seiner Ausbildungsvergütung anrechnen ölassen.
Aus dem Kof glaub ich alles über 90 EUR (es sei denn er kann erhöhte Ausbildungskosten gektend machen).
Und irgendwie hab ich was im Kopf dass der papa dann das Kindergeld auch GANZ abziehen darf...
Sorry, das ist bei uns schoin ein paar Jahre her und wir haben dem Großen meines Ex sowieso mehr gezahlt als wir hätten müssen.
Viele Grüße
Désirée
Re: Das KIND!
Antwort von mf4 am 02.05.2014, 16:50 Uhr
Wenn das Kind 1000 für sich allein hat, nicht einsichtig ist und nichts abgeben will dann kann es locker auch ne kleine Bude allein anmieten.
Re: Wer erhält Unterhalt ab Volljährigkeit?
Antwort von CKEL0410 am 02.05.2014, 17:06 Uhr
Aber der uh wird dann doch eh anderes berechnet. Beide mussen dann uh zahlen und das einkommen des kindes wird doch mit angerechnet.sowas hatte ich mal gelesen.
hier stehen einige interessante Dinge dazu
Antwort von mf4 am 02.05.2014, 17:17 Uhr
http://www.treffpunkteltern.de/familienrecht/Kindesunterhalt/unterhaltsanspruch-volljaehriger-kinder_66.php
Re: Wer erhält Unterhalt ab Volljährigkeit?
Antwort von SimplySingle am 02.05.2014, 17:19 Uhr
Hallo,
Habe nur gerade queer gelesen.
Ich finde es entscheidet sich nach Sachlage. Will heißen:
Du hast ausreichend finanzielle Mittel also kann er alles haben.
Du musst selber rechnen, also muss eine faire Lösung für beide gefunden werden. Er wohnt bei Dir und beteiligt sich oder er nimmt alles und zieht aus.
Ich bin früh ausgezogen, noch zu Schulzeiten, und habe dann sowohl KG als auch UH bekommen. Später kam noch, weil es sich mein Vater leisten konnte die Ausbildungsvergütung hinzu. Ich hatte also wärend meiner Ausbildung soviel wie später als ich dann regulär gearbeitet habe.
Finde dies ok, solange es für die Eltern keine Einbuße bedeutet.
Re: Wer erhält Unterhalt ab Volljährigkeit?
Antwort von nane973 am 02.05.2014, 19:25 Uhr
Ich werde wohl mal direkt "meine" Situation anwaltlich prüfen lassen. Vielleicht würde dadurch mein Ex ja mehr zahlen müssen als jetzt?! Also 100% Tochter und 100% Sohn. Ihn dann direkt, weil zumindest ihm gegenüber kann er jetzt keinen Rückzieher machen. Dafür muss er ja sein Einkommen neu offenbaren.
Mal schauen, ob mein Ex das schon bis zum Ende durchdacht hat. Je mehr ich höre und quergelesen habe, kann es durchaus für ihn eine höhere Unterhaltszahlung in der Gesamtsumme als jetzt bedeuten. Wobei bei mir die Variante "Lehrgeld behalten + Rest Mama" dann natürlich wegfallen wird, wenn er auch noch von mir Unterhalt erhält/oder ich nicht leistungspflichtig bin (wg. Selbstbehalt) und er dann für sich allein verantwortlich ist.
Ich selber habe in der Ausbildung Miete an meine Eltern zahlen müssen, da ich im Haus meiner Eltern 1 Zimmer/Küche/Bad hatte und mich selbst verpflegt habe. Ich bekam Bafög und meine Eltern weiterhin das Kindergeld, und halt meine Miete (Ausbildungsvergütung war 400 DM die Miete 250 DM + Nebenkosten). Hat sich viel verändert in 25 Jahren ;-)
Re: Wer erhält Unterhalt ab Volljährigkeit?
Antwort von Sternenschnuppe am 02.05.2014, 19:32 Uhr
Was verdient er denn in der Ausbildung ?
Und will er überhaupt Zuhause wohnen bleiben ?
ungewohnt : das mit den Kindergeld stimmt nicht
Antwort von nociolla am 02.05.2014, 19:38 Uhr
Ich weiß es gerade live durch meine Nichte die sich mit ihren Vater um Unterhalt und Co Zoff.
Unteranderen wollte sie das Kindergeld dann selber beantragen da er es nicht rausrückt obwohl sie nicht mehr bei ihm wohnt .
Doch das Amt sagte ihr selber steht keines zu die Oma kann es beantragen wo sie zur Zeit wohnt und der steht es auch zu zum Unterhalten des Kindes .
Noci
Re: Wer erhält Unterhalt ab Volljährigkeit?
Antwort von nane973 am 02.05.2014, 19:45 Uhr
Ja, er will zuhause wohnen bleiben. Da wir den Vertrag noch nicht schriftlich haben, weiß ich nicht ob es bei der Summe "bleibt". Es wurde von 800 brutto gesprochen.
Re: Wer erhält Unterhalt ab Volljährigkeit?
Antwort von nociolla am 02.05.2014, 19:49 Uhr
Ich hatte ja eine schulische Ausbildung nur am Ende 1/2 Praktikum wo ich ca. 300 DM pro Monat erhalten habe.
Unterhalt war damit 0,-
Kindergeld zu 100% bei meiner Mutter
Kostgeld musste ich 150,- abgeben ( für Nahrungsmittel , Strom,Wasser , Telefon , TV
Und von den restlichen 150,- musste ich mir alles außer Hygiene Artikel alleine kaufen .
Als ich dann fertig mit der Ausbildung war und einen Job hatte sollte ich alle kosten 1/2 tragen .
Bin dann ganz schnell ausgezogen da ich nicht bereit war alles 1/2 zu bezahlen ( lebte mit meiner Mutter alleine ) aber nicht alleine entscheiden durfte wer mich wann besucht in meinen kleineren Zimmer.
http://www.scheidung-online.de/unterhalt/kindesunterhalt/eigene-einkuenfte/index.php
Noci
Re: Wer erhält Unterhalt ab Volljährigkeit?
Antwort von nane973 am 02.05.2014, 20:00 Uhr
Danke für den link.
Verstehe ich das Richtig? Kind lebt alleine, dann ist der Unterhaltsbedarf 670 euro. Verdient es selber 500 euro müssen die Eltern mit gesamt Rest 170 Euro unterstützen? !
Re: Wer erhält Unterhalt ab Volljährigkeit?
Antwort von Sternenschnuppe am 02.05.2014, 20:43 Uhr
Was ja dann mit Kindergeld schon zusammen ist.
Re: Wer erhält Unterhalt ab Volljährigkeit?
Antwort von nane973 am 02.05.2014, 21:03 Uhr
Ok. Dann weiß ich Bescheid. Danke!
Hab noch einmal recherchiert
Antwort von Sternenschnuppe am 02.05.2014, 21:38 Uhr
Weiß nicht ob das schon gesagt wurde
670€ ist der Bedarf.
90€ kann er geltend machen vom Netto wegen Arbeitsaufwendungen.
Rest und Kindergeld werden voll angerechnet.
Was dann noch über ist müssen die Eltern anteilig ihrer Einkommensverhältnisse zahlen.
so schauts aus
Antwort von mf4 am 02.05.2014, 23:34 Uhr
wenn das Kind auszieht bekommt es das KG
man kann es nicht mal eben wo anders hin überweisen
ich bekam KG für 3 und fragte deshalb nach, ob er geht KG für die Kurzen zu mir und KG für den Großen zu ihm
so einfach war das nicht, wäre erst nach Auszug gegangen
KG bekommt der, der das Kind versorgt
Re: Hab noch einmal recherchiert
Antwort von nane973 am 03.05.2014, 0:11 Uhr
Danke!
Re: Wer erhält Unterhalt ab Volljährigkeit?
Antwort von safrarja am 03.05.2014, 9:45 Uhr
Hallo !
Ein 18 jähriger in Ausbildung hat einen Bedarf nach der Düsseldorfer Tabellen in der 4. Stufe . Das wären 590€
Kindergeld wird voll auf das Ausbildungsgehalt angerechnet . 90€ vom Lohn sind anrechnungsfrei .
In Deinem Fall bei 800€ brutto = 638 netto -90 =548
548 +184 =732 -590 = 142
Also hat er bei einem Bruttoeinkommen von 800€ schon 142 mehr als ihm zusteht und damit hat er gar keinen Anspruch mehr auf Unterhalt !
lg safrarja
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