Geschrieben von Aprilscherz2000 am 11.05.2011, 18:24 Uhr |
Wer bekommt eigentlich Kinderzuschlag (Ich versteh es nicht!)
Vor 2 Jahren hab ich mal welchen beantragt.Abgelehnt weil ich nicht genügen anrechenbares Einkommen bekommen habe (dabei lag ich da auch schon über den 600€ die man angeblich dafür haben muß).Jetzt bekomme ich mehr und er wurde wieder abgelehnt.Begründung "Meine Kinder verfügen über genug Einkommen" 1x Unterhalt und 1x Unterhaltvorschuss.
Ich dachte das hätte was mit dem Gesamteinkommen zu tun?Und was ist wenn Unterhaltsvorschuss in ein paar Monaten ausläuft?Hat dieses Kind dann Anspruch darauf?Haben dann nicht alle Kinder die weder Unterhalt noch Vorschuss kriegen nicht anrecht auf den Kinderzuschlag?
Ich versteh es nicht.
gruss Chrissie
Re: Wer bekommt eigentlich Kinderzuschlag (Ich versteh es nicht!)
Antwort von Erzangie am 11.05.2011, 19:26 Uhr
Ehrlich gesagt: ich versteh es auch nicht. Hab den Zuschlag beantragt, weil ich seit einigen Monaten nur Krankengeld bekomme (keinen Unterhalt für die Kinder). Mein Antrag wurde abgelehnt, weil ich die MINDESTGRENZE nicht erreiche (dabei bin ich über 600,- €). Dann habe ich Widerspruch eingelegt, dem stattgegeben wurde, um dann bei der Neuberechnung mir mitzuteilen, dass ich ÜBER der Grenze liege *seufz* und zwar um 9,- €.
Jetzt habe ich aufgegeben.
Re: Wer bekommt eigentlich Kinderzuschlag (Ich versteh es nicht!)
Antwort von taram am 11.05.2011, 19:27 Uhr
Ich habe Brutto 1300 und 184 Kindergeld und habe 115 Kinderzuschlag bewilligt bekommen.
Kindeseinkommen
Antwort von Savanna2 am 11.05.2011, 20:16 Uhr
hallo,
ich bekam es auch nciht weil (so die Erklärung) der Unterhalt fürs Kind Einkommen ist, hat also icht nur was mit dem Gesamteinkommen zu tun.
Daher bekommen Ae die Unterhalt- bzw vorschuss bekommen es nicht, gerade die die es vielleicht am dringensten brauchen um nicht in H4 zu rutschen.
So die Erklärung als ich telef. nachfragte
Re: Kindeseinkommen
Antwort von Joni76 am 11.05.2011, 20:49 Uhr
Meine SB hat gesagt, um von ALGII wegzukommen, müsste ich 1000€ verdienen und dann könnte ich noch Kinderzuschlage beantragen...Aber mehr weiß ich auch nicht. Also klingt das von Savanna schon richtig.
@taram
Antwort von Aprilscherz2000 am 12.05.2011, 8:45 Uhr
Wenn du weder Unterhalt noch Vorschuss bekommst, müßtest Du dann nicht die vollen 140€ bekommen?
LG Chrissie
habe gerade ne schöne Berechnung gefunden
Antwort von Aprilscherz2000 am 12.05.2011, 8:49 Uhr
Ein weiteres Beispiel: Eine alleinerziehende Mutter mit zwei Kindern bezahlt monatlich 500 Euro für Miete und Heizkosten. Ihre Höchsteinkommensgrenze errechnet sich so:
Grundbedarf der Mutter
Pauschale Regelleistung (100 %)
364 Euro
+ Wohnbedarf
(60,68 % der angemessenen Kosten), gerundet
303 Euro
Gesamtbedarf der Mutter = Bemessungsgrenze
667 Euro
zuzüglich max. Gesamtkinderzuschlag
(2 x 140 Euro)
280 Euro
Höchsteinkommensgrenze
947 Euro
Nur wenn sich Einkommen und Vermögen der Mutter zwischen 600 und 947 Euro monatlich bewegen, kann sie den Kinderzuschlag erhalten. Liegt ihr Einkommen über 947 Euro, kann sie im Sinne des Gesetzes für den gesamten Familienbedarf selbst aufkommen.
Re: habe gerade ne schöne Berechnung gefunden
Antwort von taram am 12.05.2011, 9:06 Uhr
Ich habe sogar mehr als 947 Brutto, da es eine Maßnahme ist und ich nicht in die Arbeitslosenversicherung einzahle, habe Steuerklasse II
Ich glaube die meinten 947€ netto
Antwort von Aprilscherz2000 am 12.05.2011, 9:42 Uhr
aber selbst darüber müßtest Du kommen
gruss Chrissie
Re: Ich glaube die meinten 947€ netto
Antwort von taram am 12.05.2011, 14:25 Uhr
Ja, meinte ich auch, hatte mich verschrieben, habe 1013 Netto, LSK II und keine Arbeitslosenversicherung drin. Hach man, habe leider keinen Scanner, sonst würd eich dir glatt mal meine Berechnung einfach mal senden. Die ist soooooo kompliziert - schlimmer als H4
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