Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Leena am 12.03.2009, 8:37 Uhr

wenn ich das wort finanzamt und steuererklärung heut noch einmal höre....

...und dabei haben sie mittlerweile die gesetzlichen Regelungen zum Thema Elterngeld und Steuern wesentlich vereinfacht! Als es eingeführt wurde, hieß es zunächst, die 300 € für Eltern, die vorher keine Einkünfte hätten, sollten NICHT dem Progressionsvorbehalt unterliegen, weil es ja insoweit keine "Lohnersatzleistung" sei, weil ja auch vorher kein Lohn da war, und bei all denjenigen, bei denen das Elterngeld eine Lohnersatzleistung darstellte, bei denen sollte es dem Progressionsvorbehalt unterliegen. Wobei dann auch noch die Frage war, ob da denn nun der komplette Betrag dem Progressionsvorbehalt unterliegen sollte oder vielleicht doch nur der Teil, der das "Mindestelterngeld" übersteigt oder oder oder... Katastrophe!

Jetzt ist es ja doch so geregelt, dass Elterngeld komplett dem Progressionsvorbehalt unterliegt, wenigstens das ist eindeutig!

Dass es dann eventuell schwierig sein könnte, dem einen oder anderen zu erklären, was der Progressionsvorbehalt ist...

 
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