Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von charty am 02.02.2009, 11:23 Uhr

Wenn er weniger als 60 % des Jahres-Unterhaltes zahlt, ...

... dann kannst Du Dir den Kinderfreibetrag im Rahmen der Einkommensteuererklärung wieder zurückholen. Das war bei mir 2006 und 2007 so. Denn wer keinen Unterhalt oder nur ungenügend zahlt, der hat keinen Anspruch auf Freibetrag.

Ich kann Dich aber verstehen Sue. Dieses Thema hab ich auch nie wirklich verstanden und es kann mir auch keiner wirklich verständlich machen oder ich bin zu blöd dazu. Selbst in meinem Fall, wo der Vater Umgang hat, bekommt er die Hälfte angerechnet, hat aber nicht annähernd die Hälfte Ausgaben an den paar Tagen, die er sie hat.

Und seit 01.01. bekomme ich monatlich noch weniger, obwohl der Beitrag in der Düsseldorfertabelle zwar gestiegen ist, aber gleichzeitig muss ich ihm ja die Hälfte der Erhöhung des Kindergeldes geben und das hebt sich nicht auf, sondern ist ein Verlustgeschäft, wenn auch nicht viel.

Nicht aufregen, einfach hinnehmen. So ist es hier nun mal.

Lg Claudia

 
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