Für alleinerziehende Eltern

Für alleinerziehende Eltern

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von Leena am 02.02.2009, 19:27 Uhr

aber fragt doch mal leena

Naja, dann ist doch aber weniger der Kinderfreibetrag an sich ungerecht, sondern eher die Unterhaltsberechnung? Eben weil es NICHT so ist, dass Du die Betreuung leistest und damit Deiner Unterhaltsverpflichtung für Simon nachkommst - und er dafür den Barunterhalt zahlt. Sondern weil Du genauso viel (mindestens, ich weiß!) zahlen darfst UND noch die ganze Betreuung etc. an Dir hängen bleibt. Ja, das ist ungerecht! Sehe ich auch so.

Aber der Kinderfreibetrag geht eben vom "Schema F" aus, d.h. man geht - aus Verwaltungsvereinfachungszwecken - einfach davon aus, dass ein Elternteil eben zahlt und der andere sich kümmert. Es wäre nicht praktikabel, dann in jedem Einzelfall genau zu schauen, ob das gerecht ist oder nicht - ist im Rahmen der Steuerveranlagung absolut nicht zu leisten! Und das Grundproblem liegt ja auch nicht im Steuerrecht, sondern im Unterhaltsrecht...

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge im Forum Für alleinerziehende Eltern
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.