Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von 270108 am 02.03.2012, 22:38 Uhr

Was würdet ihr machen?

Hallo,

hab mal ne Frage bezüglich Unterhalt.
Erstmal kurz die Fakten: Habe eine Tochter(2,5 Jahre), KV zahlt seit ca. einem Jahr überhaupt keinen Unterhalt,ich bekomme UHV.
KV ist verheiratet,gibt an dass er keinen Job hat,lebt komplett auf Kosten der Ehefrau(sie verdient etwa 4000 Euro brutto monatl.)
Es existiert noch ein Sohn(4Jahre) mit der Ehefrau,alle drei wohnen als normale Familie zusammen.
KV hat ca.1,5 Jahre 225Euro monatl. Unterhalt gezahlt,dann hat die Ehefrau herausbekommen,dass es noch ein uneheliches Kind gibt..
Anscheinend hat er monatlich ein "Taschengeld" von ihr bekommen und davon geheim Unterhalt gezahlt.
Als Ehefrau es erfahren hat,wurde der Geldhahn natürlich zugedreht.
Habe den Titel-meine rechtsanwältin meinte ich sollte unbedingt Unterhalt einklagen.
Meine Beistanschaft arbeitet leider nicht sehr effektiv-läßt sich vom KV nur vertrösten...
Prozesskostenhilfe ist kein Problem-verdiene echt wenig.
Weiß jemand von euch ob es tatsächlich den sog. Taschengeldanspruch gibt und ob er dann davon Unterhalt zahlen müßte.
KV hat definitiv keine Fixkosten-also nix mit Selbstbehalt,Ehefrau zahlt Miete,Strom,Lebensmittel,Benzin usw.

Bitte nur ernstgemeinte Kommentare!
DANKE

 
16 Antworten:

Re: Was würdet ihr machen?

Antwort von mf4 am 02.03.2012, 23:02 Uhr

Schlecht für dich aber ich als betrogene Ehefrau würde bestimmt nicht mein Gehalt opfern, dass der Typ den ich versorge auch noch Geld an die Ex-Geliebte überweist.

Von ihr hat dein Kind sicher nichts zu erwarten und wenn er nichts hat dann befürchte ich bekommst du keinen Unterhalt fürs Kind... so lange er kein Einkommen hat. Ich denke man wird ihn aber darauf hinweisen, dass er zahlen muss aber ob man ihn zwingen kann einen Job anzunehmen weiß ich nicht.

PS: Offenbar muss er etwas besonderes haben, dass er mindestens 2 Frauen von sich überzeugen konnte.

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interessanter Link

Antwort von mf4 am 02.03.2012, 23:06 Uhr

http://www.abc-recht.de/ratgeber/familie/tipps/recht_familienunterhalt.php

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Re: Was würdet ihr machen?

Antwort von 270108 am 02.03.2012, 23:17 Uhr

Liebe mf4,

du kennst nur kurz die Fakten und mußt gleich einen unqualifizierten Kommentar ablassen-interessant mal wieder jemand im Forum der anscheinend die Weisheit mit Löffeln gefressen hat.:-)))
Echt schade.....aber ist ja auch zu bequem Vorurteile loszulassen-immer diese bösen Frauen,die den Ehefrauen die Männer ausspannen...passt in dein Bild ,oder?

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Re: Was würdet ihr machen?

Antwort von mf4 am 02.03.2012, 23:20 Uhr

Wo schrieb ich etwas davon, dass du ihn ausgespannt hast? Hast du doch gar nicht. Sonst wäre er doch mit dir zusammen.
Aus Sicht der Ehefrau würdest du sicher denken wie ich. Er soll zu seinem Kind stehen (keine Frage) aber warum sollte sie das finanzieren?

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Re: Was würdet ihr machen?

Antwort von Joni76 am 02.03.2012, 23:37 Uhr

Hm ganz neu im Forum ohne sich vorzustellen. Dann noch eine verworrene Geschichte ohne genauere Infos...........und dann erstmal losmeckern..

Ansonsten kann ich mich nur mf4 anschließen. Die Frau Deiner Affäre wird sicherlich nicht den Unterhalt mit IHREM Gehalt zahlen müssen. Das Amt wird ihn zwingen sich einen Job zu suchen.

EIn paar Infos wären aber hilfreich.

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Re: Was würdet ihr machen?

Antwort von jamelek am 03.03.2012, 0:01 Uhr

Hmm, ehrlich, die betrogene Ehefrau hat sich aber immerhin entschieden weiterhin mit ihrem Mann zusammen zu bleiben. auch wenn er innnerhalb der Ehe ein weiteres Kind gezeugt hat. Insofern sehe ich es, dass sie das akzeptiert und muss auch mit den Konsequenzen leben. Sprich den daraus entstehenden Kosten.
Allerdings weiß ich nicht, ob es hier einen rechtlichen Halt gibt. Ist nur meine eigene moralische Ansicht.

Aber er ist definitiv verpflichtet Kindesunterhalt zu zahlen. Und sofern er nicht aus gesundheitlichen oder betreuungstechnischen Gründen daran gehindert ist, zu arbeiten, muss er seine Arbeitskraft auch einsetzen um den Unterhalt zu verdienen.

Ich sehe eher da denn Ansetzpunkt Unterhalt zu bekommen, dass er verpflichtet wird diese Arbeitskraft zur Verfügung zu stellen. -was natürlich in der Praxis leider sehr schwer nachweisbar ist. Also ob er sich wirklich bemüht Arbeit zu finden.

Wäre seine Frau un der KV wirklich der Ansicht, sie arbeit und will dass mein Mann zu Hause bleibt, muss sie auch für seinen kompletten Unterhalt sorgen. Was eben nicht nur sein Essen, Wohnraum usw- für den Mann ist, sondern nun hängt eben auch noch der KIndesunterhalt dran.

Viel Glück!

Jamelek

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Re: Was würdet ihr machen?

Antwort von Pinky2 am 03.03.2012, 0:13 Uhr

Hallo,

du hast wirklich etwas verquerre Ansichten. Mal ganz ehrlich: 'Würdest du für den unehelichen Ableger deines Mannes Geld zahlen. Wohl kaum.................

Also wenn mein Mann ein uneheliches Kind hat und ich gut verdienen würde, ich würd dir echt einen Husten. Vom Rechtlichen mal ganz abgesehen.

Der Mann alleine ist Unterhaltpflichtig. Hat er nichts, kann er nicht zahlen. Natürlich muss er dafür Sorge tragen seinem Kind angemessenen Unterhalt zu zahlen und sollte sich einen Job suchen aber seine Frau spielt hierfür nun wirklch keine Rolle.

Wichtig ist doch auch: Kümmert er sich um das Kind und nimmt es regelmässig zu sich.

LIeben Gruss

Pinky

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Re: Was würdet ihr machen?

Antwort von bobfahrer am 03.03.2012, 2:14 Uhr

Ich würde mir in deinem Fall mal Anwaltlich beraten lassen.
Erzählst du uns dann bitte wie es weiterging?

Hatten wir nicht letzes Jahr einen ähnlichen Fall wo die betrogene Ehefrau auch noch mit Ihrem Mann zusammenlebt und das Kind des Mannes aus der Affäre auch jedes zweite Wochenende in die Familie kommt?!

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Re: Was würdet ihr machen?

Antwort von Strudelteigteilchen am 03.03.2012, 7:37 Uhr

Ich finde, das geht hier teilweise etwas aus dem Ruder. Die Frage ist doch nicht, ob die Ehefrau das GERNE oder mit Vergnügen zahlt - das tun ja auch viele Väter nicht. Die Frage ist, ob sie es MUSS - und da bin ich der Ansicht, daß dem so ist.

Mir fällt spontan die Geschichte einer Bekannten ein, die auch manchmal hier im Forum ist, und die als Ehefrau die Unterhaltspflichten ihres Mannes übernahm, als er in Erziehungsurlaub für die gemeinsamen Kinder ging. Irgendwie ist mir grad so, als ob sie dazu verpflichtet war. Denn sonst könnte jeder unterhaltsverpflichtete Elternteil sich einfach vor den Zahlungen drücken, indem zu Hausmann oder Hausfrau mutiert. In dem Fall ging es um ein Kind des Mannes aus einer vorherigen Beziehung - aber unterhaltstechnisch ist das ja völlig egal.

Ich würde auf jeden Fall einen Anwalt einschalten und es zumindest versuchen. Es gäbe ja zwei Versionen: Entweder der Mann zahlt quasi vom Taschengeld, das seine Frau ihm schuldet (nur mal nebenbei: wenn die beiden sich trennen stehen ihm 3/7 ihres Einkommens nach Abzug des Kindesunterhalts zu - das ist nicht wenig), oder man geht über die erhöhte Erwerbsobliegenheit und verknackt ihn zum Arbeiten.

Dieser moralische Zeigefinger - frei nach dem Motto: Du hattest eine Affäre mit einem verheirateten Mann, dafür wirst Du jetzt finanziell bestraft - ist UNSÄGLICH!!!! Und das auch von Damen, die im PF gerne auf denen herumhacken, die dort den moralischen Zeigefinger heben. Doppelmoral nennt man das wohl.

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Re: Was würdet ihr machen?

Antwort von Leena am 03.03.2012, 9:40 Uhr

"Mir fällt spontan die Geschichte einer Bekannten ein, die auch manchmal hier im Forum ist, und die als Ehefrau die Unterhaltspflichten ihres Mannes übernahm, als er in Erziehungsurlaub für die gemeinsamen Kinder ging. Irgendwie ist mir grad so, als ob sie dazu verpflichtet war. Denn sonst könnte jeder unterhaltsverpflichtete Elternteil sich einfach vor den Zahlungen drücken, indem zu Hausmann oder Hausfrau mutiert. In dem Fall ging es um ein Kind des Mannes aus einer vorherigen Beziehung - aber unterhaltstechnisch ist das ja völlig egal."

Hm, ich denke, ein gewisser Unterschied könnte darin liegen, dass bei Deinem Fall der Ehemann und Vater ZUNÄCHST erwerbstätig war und DANN (um Unterhalt ans nicht-eheliche Kind zu sparen), in den Erziehungsurlaub ging - damit hat er ganz klar die ihm obliegende Erwerbspflicht (so ähnlich heißt es jedenfalls *grmpf*) verletzt und DESHALB musste die Ehefrau dann insoweit die Unterhaltspflichten des Mannes übernehmen.

Also nach dem Motto "man darf nicht zum Hausmann mutieren, aber wer sich von einem Hausmann schwängern lässt, hat unterhaltstechnisch gesehen nicht sooo gute Karten".

(Wobei ich im Übrigen schon glaube, dass seine Frau ihm gegenüber unterhaltsverpflichtet ist und er verpflichtet sein dürfte, aus seinem Unterhaltsanspruch heraus den Unterhaltsanspruch des Kindes zu bedienen. Allerdings dürfte der deutlich geringer ausfallen, als wenn der Mann die 4.000 Euro monatlich verdienen dürfte...)

Ich kenne mich in der Materie allerdings nicht wirklich aus - und würde ebenfalls zum Anwalt raten. (Allerdings, die Frage, OB und ggf. ungefähr in welcher Höhe ein Unterhaltsanspruch des Kindes gegenüber dem Vater besteht, sollte doch eigentlich auch das JA beantworten können, wenigstens so grundsätzlich..?)

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Re: Was würdet ihr machen?

Antwort von 32+4 am 03.03.2012, 10:16 Uhr

ich weiß nicht, ob sich hier kurzfristig etwas geändert hat, aber taschengeldanspruch kann er schon haben, woraus er seine unterhaltsverpflichtungen bestreiten muß.

wenn das JA nicht weiterhilft, ab zum anwalt!


"zweit"frauen haben schon früher indirekt KU mitgezahlt, auch ohne heirat. weil dem unterhaltspflichtigen part der SB wegen kostenersparnis gekürzt wurde.

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Re: Was würdet ihr machen?

Antwort von Fröschli am 03.03.2012, 10:42 Uhr

Den Taschengeldparagrafen hat die Beistandschaft meines Sohnes auch erwähnt, da kam in unserem Fall leider nichts bei rum.

Aber den gibt es wohl.

LG

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Re: Was würdet ihr machen?

Antwort von Misty am 03.03.2012, 11:05 Uhr

Hallo,

ich kann zum Problem selber konstruktiv nichts beisteuern, aber der Hinweis auf den Anwalt ist murks, denn es besteht eine Beistandschaft!

Damit hast du die Rechte auf eine Klage abgegeben. Du müsstest die Beistandschaft aufkündigen (wenn und wie das geht weiß ich nicht) um dann selber (per Anwalt) zu klagen.

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Re: Was würdet ihr machen?

Antwort von mf4 am 03.03.2012, 11:58 Uhr

Aber mal ehrlich...
wie kann ich denn voraussetzen, dass sie Gattin für das Kind des Gatten finanziell aufkommen muss?
Ich würde als Gattin meinen Mann an seine Pflichten erinnern, das Kind auch bei mir haben wollen, wenn Umgangs-WE ist aber ihm auch sagen er soll sehen wie er den UH-Pflichten nachkommt.
Wir kennen die Hintergründe nicht. Ist er arbeitsunfähig oder nur unwillig? Hat ihm die Gattin angeboten ihn komplett zu finanzieren oder macht er es sich bequem bei ihr? Das würde auch erklären, warum er bei ihr geblieben ist.

Es gibt Taschengeld und er muss es dann auch für den UH ausgeben aber selbst bei ihrem guten Gehalt wird das nur ein Bruchteil dessen sein vom UH-Anspruch des Kindes und er steht dann mittellos da, wenn Frauchen keine Almosen gibt. Die Gattin selbst ist über das Taschengeld hinaus nicht verpflichtet ihm seine Dinge zu finanzieren.

Man kann ihn nur durch Klage dazu bewegen selbst Einkommen zu erzielen.

Ich hab mal etwas gegoogelt. Selbst Pfändungsversuche des Taschengeldes werden meist abgeschmettert...

"Oft versuchen Gläubiger, sich am Anspruch eines Ehepartners auf Taschengeld schadlos zu halten. Meist allerdings vergeblich, weil die Gerichte eine Pfändung des Taschengelds als unzumutbaren Eingriff in die familiäre Gemeinschaft ablehnen. Bei Taschengeld in durchschnittlicher Höhe scheidet eine Pfändung deshalb so gut wie immer aus, anders verhält es sich bei sehr hohem Taschengeld, weil dann der Zwangszugriff nicht prinzipiell unbillig erscheint."

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Re: Was würdet ihr machen?

Antwort von Savanna2 am 03.03.2012, 13:29 Uhr

hallo,

deine erste reaktion bei mf4 ist aber auch etwas übertrieben,oder??

warum geht denn der kv nicht arbeiten?
keine lust oder kümmert er sich ums andere kind?

ich glaube nicht dass die frau dazu verpflichtet ist, anders sicherlich bei elternzeit des mannes.

ich würde erst mal den uhv nutzen und er muss arbeiten, mehr wirst du nicht tun können?

kümmert er sich denn wenigsten um euer kind?

lg

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Erhöhte Erwerbsobliegenheit

Antwort von shinead am 03.03.2012, 21:46 Uhr

Die Ehefrau muss kein Geld locker machen.

Aber:

Der KV hat eine erhöhte Erwerbsobliegenheit. Er muss nachweisen, dass er sich regelmäßig um einen Job bemüht, der ihn in die Lage versetzt, dem Kind Unterhalt zu zahlen.

Den Nachweis kannst Du regelmäßig abfordern.

Wenn die Beistandschaft nicht zuckt, such Dir einen Anwalt, der es tut.

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