Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von vallie am 03.11.2009, 12:58 Uhr

Was steht einem zu ????

wenn dein vz-gehalt, kindesunterhalt und das kindergeld nicht reichen, kannst du aufstockend alg2 beantragen.
trennungsunterhalt und ehegattenunterhalt wirst du nicht bekommen, wenn es DAS ist, was du meintest.

ach ja, vielleicht kannst du es durchsetzen, daß er sich anteilig an den betreuungskosten beteiligt.

 
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