Geschrieben von vallie am 03.11.2009, 12:58 Uhr |
Was steht einem zu ????
wenn dein vz-gehalt, kindesunterhalt und das kindergeld nicht reichen, kannst du aufstockend alg2 beantragen.
trennungsunterhalt und ehegattenunterhalt wirst du nicht bekommen, wenn es DAS ist, was du meintest.
ach ja, vielleicht kannst du es durchsetzen, daß er sich anteilig an den betreuungskosten beteiligt.
- Was steht einem zu ???? - Dicke1978 03.11.09, 12:32
- Re: Was steht einem zu ???? - Möhrchen 03.11.09, 12:33
- Re: Was steht einem zu ???? - nicosmama 03.11.09, 12:37
- Re: Was steht einem zu ???? - leaelk 03.11.09, 12:40
- Re: Was steht einem zu ???? - Nathalik 03.11.09, 13:07
- die 2 kann man bei Trennung gleich beantragen - Patti1977 03.11.09, 13:27
- Re: Was steht einem zu ???? - leaelk 03.11.09, 12:40
- Re: Was steht einem zu ???? - vallie 03.11.09, 12:58
- haha, der war gut! - spiky73 03.11.09, 13:10
- Re: haha, der war gut! - Suka73 03.11.09, 13:12
- Re: Was steht einem zu ???? - faya 03.11.09, 21:19
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