Geschrieben von leaelk am 03.11.2009, 12:40 Uhr |
Was steht einem zu ????
Hallo,
Du wirst Dein Gehalt bekommen, den Unterhalt für Deinen Sohn und Kindergeld. Normalerweise müßte die Summe Euren Bedarf decken.
Für die Lohnsteuerkarte kannst Du nach der Scheidung Steuerklasse 2 beantragen, wenn Du mit Deinem Sohn alleine lebst und er die überwiegende Zeit bei Dir verbringt.
LG KErstin
- Was steht einem zu ???? - Dicke1978 03.11.09, 12:32
- Re: Was steht einem zu ???? - Möhrchen 03.11.09, 12:33
- Re: Was steht einem zu ???? - nicosmama 03.11.09, 12:37
- Re: Was steht einem zu ???? - leaelk 03.11.09, 12:40
- Re: Was steht einem zu ???? - Nathalik 03.11.09, 13:07
- die 2 kann man bei Trennung gleich beantragen - Patti1977 03.11.09, 13:27
- Re: Was steht einem zu ???? - leaelk 03.11.09, 12:40
- Re: Was steht einem zu ???? - vallie 03.11.09, 12:58
- haha, der war gut! - spiky73 03.11.09, 13:10
- Re: haha, der war gut! - Suka73 03.11.09, 13:12
- Re: Was steht einem zu ???? - faya 03.11.09, 21:19
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