Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von leaelk am 03.11.2009, 12:40 Uhr

Was steht einem zu ????

Hallo,
Du wirst Dein Gehalt bekommen, den Unterhalt für Deinen Sohn und Kindergeld. Normalerweise müßte die Summe Euren Bedarf decken.
Für die Lohnsteuerkarte kannst Du nach der Scheidung Steuerklasse 2 beantragen, wenn Du mit Deinem Sohn alleine lebst und er die überwiegende Zeit bei Dir verbringt.
LG KErstin

 
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