Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von spiky73 am 14.06.2010, 8:22 Uhr

was muss ein neuer Lebenspartner ...

jein...

eine lose beziehung (d.h. man lebt und wirtschaftet getrennt) hat keine auswirkung.

zieht man zusammen, hat das dann auswirkung auf die steuerklasse: derjenige, der vorher in der II war, rutscht in die I. weil davon ausgegangen wird, dass man nun zusammen wirtschaftet, oder so. das kann leena aber sicher besser erklären.

auch werden nun einige doppelversicherungen obsolet, die man zusammenlegen kann, die versicherungen gehen dann wohl davon aus, dass der vertrag weiterhin bestehen bleibt, der bereits länger besteht.
man spart auch die doppelmiete ein, einen zweiten telefonanschluss etc. etc. das sind kosten, die wegfallen, auch wenn man nicht "aktiv" aus einem topf wirtschaften würde.

der unterhaltsvorschuss fällt letztendlich erst dann weg, wenn man heiratet.

liebe grüße,
martina.

 
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