Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von shinead am 28.02.2013, 16:56 Uhr

War das jetzt richtig oder doof...?

Nein, das war nicht richtig doof.

Ich gehe mal davon aus, dass der gute Herr noch keine Vaterschaftsanerkennung vorab unterschrieben hat. Damit hat er solange keinerlei Rechte (Besuchrecht z.B.), bis er die Vaterschaft anerkannt hat.

Freue Dich auf die Geburt und sag' es ihm dann, wenn Du Dich damit gut fühlst! Informiere das Jugendamt und lasse die Vaterschaftsanerkennung und die Unterhaltsforderung in die Wege leiten.

Solange er Dich beschimpft, würde ich jede Kommunikation ablehnen. So einfach ist das! Wie es in den Wald hineinschallt...

 
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