Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von mf4 am 13.07.2013, 19:03 Uhr

Vieleicht ne völlig bescheuerte Idee,aber

Wenn ein Ex-gemeinsames-Haus oder -Wohnung bedeutet, dass er dann weiterhin darin ein und ausgehen kann bin ich ja ganz froh, dass ich das allein entscheiden darf, denn ein Ex ist hier in MEINER Wohnung. Wenn es an einer Person irgendetwas gibt, was ich nicht mag darf ich einfach entscheiden ihn nicht herein zu lassen.
Mein Ex2 beleidigt mich nicht und shon gar nicht in meiner Wohnung. Es nervt mich trotzdem, dass er sich hier breit machen darf. Ich dulde es. Ex1 kam nicht über meine Schwelle.

 
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