Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Benedikte am 21.01.2010, 21:09 Uhr

verstehe ich nicht

wieso willst Du zum Rechtsanwalt?

Er will was von Dir- und du willst nicht. Also gibst Du keine Verzichtserklärung ab. Das kannst Du dem Rechtsanwalt sagen- schreiben- malen- oder Du machst nichts. Er wird es schon merken, irgendwann. Wenn die auf WV liegende Akte wieder hochkommt. Ganz ehrlich- dies ist ein freies LAnd, jeder Rechtsnwalt kann jedem Menschen jeden Blödsinn schreiben- aber Anspruch auf eine bestimmte Antwort hat er nicht.

Auf rechte verzichtet man nicht.

Du darfst keine Post von Behörden ignorieren- die haben nämlich ein Recht auf antwort- und sonst setzt es was. Aber das Mietmaul ( so nannte schon Matthias Claudius im 15 Jahrhundert die Rechtsanwälte- weil sie einseitige Parteivertreter sind und dem nach dem Mund reden, der sie beuaftragt/ bezahlt) soll doch warten bis St. Nuimmerleins Tag. Ehrlich- Anruf, dass Du nicht verzichten willst, ist mehr als genug- in diesem Moment. Geht es zu Gericht- dann ist immer noch Zeit für einen Anwalt.

Aus dem Bauch heraus und ohne SAchkunde würde ich hier sagen- nice try, aber das wars.

Thema durch.

Benedikte

 
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