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Geschrieben von LoveMum am 21.01.2010, 20:59 Uhr

Und es geht wieder von vorne los :-(

Seit ´99 bin ich nun von meinem Ex getrennt, jahrelang habe ich einen Hürdenlauf per Anwalt mitgemacht wegen Unterhalt, etc...Mein Ex hat nie auch nur einen Cent gezahlt, das Amt hat immer vorgeschossen und holt sich wohl irgendwie die Kohle von ihm wieder (wie auch immer).

Heute bekomme ich ein Einschreiben (ist ja meistens was Unangenehmes...): Ein Brief vom RA meines Ex. Seit nun 2003 schuldet er mir nachehelichen Unterhalt von monatlich 190€. Den kann er natürlich nicht bezahlen weil er außer unseren Jungs ja auch noch ein uneheliches Kind hat dem er nun auch Unterhaltspflichtig gegenüber ist. Sein Geld würde nicht mal für die drei Kinder reichen also soll ich eine Verzichtserklärung abgeben. Witzig...

Ich kümmere mich, wie gesagt, seit Jahren nicht mehr darum weil das alles die Ämter übernommen haben und ich war auch froh, DASS es so war. Jetzt kann ich wieder loslegen und zu meiner Rechtsanwältin dackeln...nächste Woche schon...und wieder 20€ hinlegen die ich absolut nicht mehr übrig habe diesen Monat...

Nie hat man seine Ruhe wenn man geschieden ist und Kinder hat, ist doch echt ätzend.

Genervte Grüße
Heike

 
8 Antworten:

Re: Und es geht wieder von vorne los :-(

Antwort von Einstein-Mama am 21.01.2010, 21:06 Uhr

super aussichten.
unterschreib doch die erklärung einfach nicht. reicht es nicht den brief zu ignorieren?

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Re: Und es geht wieder von vorne los :-(

Antwort von LoveMum am 21.01.2010, 21:08 Uhr

Bis zum 8.2. soll ich Stellung nehmen ansonsten schaltet er das Familiengericht ein. Ich hab keinen Bock auf so ne Kacke

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verstehe ich nicht

Antwort von Benedikte am 21.01.2010, 21:09 Uhr

wieso willst Du zum Rechtsanwalt?

Er will was von Dir- und du willst nicht. Also gibst Du keine Verzichtserklärung ab. Das kannst Du dem Rechtsanwalt sagen- schreiben- malen- oder Du machst nichts. Er wird es schon merken, irgendwann. Wenn die auf WV liegende Akte wieder hochkommt. Ganz ehrlich- dies ist ein freies LAnd, jeder Rechtsnwalt kann jedem Menschen jeden Blödsinn schreiben- aber Anspruch auf eine bestimmte Antwort hat er nicht.

Auf rechte verzichtet man nicht.

Du darfst keine Post von Behörden ignorieren- die haben nämlich ein Recht auf antwort- und sonst setzt es was. Aber das Mietmaul ( so nannte schon Matthias Claudius im 15 Jahrhundert die Rechtsanwälte- weil sie einseitige Parteivertreter sind und dem nach dem Mund reden, der sie beuaftragt/ bezahlt) soll doch warten bis St. Nuimmerleins Tag. Ehrlich- Anruf, dass Du nicht verzichten willst, ist mehr als genug- in diesem Moment. Geht es zu Gericht- dann ist immer noch Zeit für einen Anwalt.

Aus dem Bauch heraus und ohne SAchkunde würde ich hier sagen- nice try, aber das wars.

Thema durch.

Benedikte

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Re:Ja aber...

Antwort von LoveMum am 21.01.2010, 21:14 Uhr

ich und meine Jungs bekommen doch Hartz4 zu meinem 400€ Job. Ich MUSS doch reagieren weil es im Interesse des Amtes ist. 190€ die er mir zahlen würde/müsste wären 190€ weniger H4.

Wenn ich es mir aussuchen könnte würde ich sagen: Ich verzichte auf alles, nur nicht auf den UH für die Jungs, kümmert euch drum, ich will einfach nur meine Ruhe und nen Vollzeitjob!

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Re:Ja aber...

Antwort von spiky73 am 21.01.2010, 21:24 Uhr

hallo heike,

obwohl ich von dieser materie absolut keinen plan habe, pflichte ich aus dem bauch raus einfach benedikte bei.
nicht reagieren, ende gelände.

ich könnte mir nämlich vorstellen, dass mit einer verzichtserklärung das amt viel, viel unglücklicher ist. so können sie nämlich noch zumindest auf dem papier forderungen beim ex geltend machen. - sieh es mal von der warte aus - bei einer verzichtserklärung hätten sie die handhabe nämlich nicht mehr.
(und die 20 euro hast du dir damit auch gespart, lach).

lg,
martina.

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Re:Ja aber...

Antwort von Benedikte am 21.01.2010, 21:29 Uhr

verstehe ich nicht- vielleicht bin ich zu blöd- aber Du würdest Deinen Unterhalt doch nehmen, oder?

Mit der Verzichtserklärung würdest Du ihn ablehnen- das darfst Du nicht.

Wenn Du Dir sorgen machst, etwas zu " verbaseln", dann setz Dich doch mit dem H4 amt in Kontakt.

aber ganz ehrlich, gerade wenn Du Staatsknete kriegst, musst Du alle anderen Quellen auschöpfen denn für staatliche Leistungen gibt es eine Subsidiarität, eine NAchrangigkeit. Staat zahlt erst wenn alles andere ausscheidet.

Benedikte

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Re:Ja aber...

Antwort von LoveMum am 21.01.2010, 21:41 Uhr

Ja das weiß ich. Das Amt holt sich die Kohle ja von ihm schon seit Jahren wieder. Gezahlt hat er, wie gesagt, noch nie an uns.

Irgendwann habe ich hier schon mal geschrieben daß ich ewig Gerenne hatte wegen dem Zaster, solange, bis das Amt gesagt hat, Schluß jetzt, wir zahlen und holen uns die Knete wieder. Ich konnte damals schon öfter die Miete nicht überweisen weil mein Ex keinen Cent gezahlt hat. Ich bin heilfroh daß das schon ewig nicht mehr so ist.

Danke, ich werde morgen mal als erstes meine SB beim Amt anrufen und fragen, was ich nun tun soll.

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Re:Ja aber...

Antwort von +emfut+ am 21.01.2010, 22:16 Uhr

Ich denke auch, daß das sinnvoller ist als ein Anwalt. Soll sich doch die ARGE damit herumschlagen - oder drüber schlapplachen. Du kannst ja gar nicht verzichten, sonst steigt Dir die ARGE auf's Dach - das können die dem Anwalt ja freundlich (oder unfreundlich) erklären, feddich ist die Laube.

Gruß,
Elisabeth.

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