Für alleinerziehende Eltern

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von mirico11  am 27.09.2013, 17:15 Uhr

versteh ich nicht....

Auch wenn er nicht zahlungsfähig war, laufen die Schulden auf und er muss sie zurück zahlen !!! Solange ein Unterhaltstitel besteht, dieser ist 30 Jahre gültig.

 
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