von mirico11 am 27.09.2013, 17:15 Uhr |
versteh ich nicht....
Auch wenn er nicht zahlungsfähig war, laufen die Schulden auf und er muss sie zurück zahlen !!! Solange ein Unterhaltstitel besteht, dieser ist 30 Jahre gültig.
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- Frage wegen Unterhaltsvorschuss/ Unterhalt - Reni+Lena 26.09.13, 8:19
- Re: Frage wegen Unterhaltsvorschuss/ Unterhalt - Aprilscherz2000 26.09.13, 8:25
- Re: Frage wegen Unterhaltsvorschuss/ Unterhalt - Pamo 26.09.13, 8:30
- Re: Frage wegen Unterhaltsvorschuss/ Unterhalt - mirico11 26.09.13, 9:29
- Re: Frage wegen Unterhaltsvorschuss/ Unterhalt - Lena_1977 26.09.13, 10:20
- @Lena_1977 - mirico11 26.09.13, 16:15
- Re: @mirico11 - Unterhaltsschulden UVG - Lena_1977 27.09.13, 12:26
- versteh ich nicht.... - Reni+Lena 27.09.13, 14:05
- Re: versteh ich nicht.... - Lena_1977 27.09.13, 15:11
- Re: versteh ich nicht.... - mf4 27.09.13, 17:06
- Re: versteh ich nicht.... - mirico11 27.09.13, 17:15
- Re: versteh ich nicht.... Nein, es kann kein Titel erstellt werden/keine Schulden - Lena_1977 29.09.13, 12:13
- Re: versteh ich nicht.... - mirico11 27.09.13, 17:15
- versteh ich nicht.... - Reni+Lena 27.09.13, 14:05
- Re: @mirico11 - Unterhaltsschulden UVG - Lena_1977 27.09.13, 12:26
- @Lena_1977 - mirico11 26.09.13, 16:15
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