Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Pamo am 18.12.2014, 18:39 Uhr

Verdeutlichung

Wenn bei dir so ein Termindruck herrscht, wäre es nicht sinnvoll im nächsten Jahr nichts auf diese Kalendergeschichte zu geben? Du füllst einfach so früh wie möglich deinen Urlaubsantrag aus bzw. (falls ihr so ein Formular nicht habt) reichst einen formlosen Antrag per Brief oder E-Mail ein. Dann ist der Chef dran mit der Reaktion. (Und wenn der Kalender hängt, trägst du dich natürlich der Form halber auch ein).

Was die Kindsbeetreuung durch den Freund betrifft, so finde ich die ganz Diskussion extrem übergriffig. Es geht keinen etwas an mit wem du zusammen wohnst oder ob du eine flexible Mutter hast oder ob was auch immer. Im Zweifelsfall sagst du halt sehr kurz: "Nein, mit dem Mitbewohner ist es nur noch eine Wohngemeinschaft, leider betreut der nicht mehr." Und in Zukunft erzählst du dem AG nicht mehr soviel aus deinem Privatleben.

Doch darüber hinaus gibt es keinen dauerhaften und ständigen gesetzlichen Anspruch darauf, dass eine AE die erste Wahl beim Urlaub hat. Wären alle in der Firma AE, müsste es auch eine Einigung geben. Und da ist dann so eine Diskussion wie "Du hast 'n Freund und ich nicht, also krieg ich Urlaub und du nicht!" vermeidbar.

 
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