Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von kravallie am 09.12.2014, 13:46 Uhr

vater unbekannt

den ämtern ist es egal, wie und warum es zu einer schwangerschaft bzw zu einem kind gekommen ist. mir übrigens auch.
das ja kommt ein paar wochen nach der geburt auf dich zu und fragt nach dem erzeuger, dann mußt du zum rapport und eidesstattlich alle männer plus minus 3 monate rund um den mutmaßlichen zeugungstermin, mit denen du verkehr hattest, angeben.
wenn es nur der unbekannte ist, dann hast du glück gehabt, vermutlich wird dir geglaubt und du bekommst 72 monate unterhaltsvorschuss für das kind.
für dich in der elternzeit vermutlich auch alg2.
alles machbar. wenn du es willst.
wenn du kein kind willst, dann lass die schwangerschaft abbrechen, das mußt du entscheiden.

 
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