Geschrieben von kravallie am 09.12.2014, 13:46 Uhr |
vater unbekannt
den ämtern ist es egal, wie und warum es zu einer schwangerschaft bzw zu einem kind gekommen ist. mir übrigens auch.
das ja kommt ein paar wochen nach der geburt auf dich zu und fragt nach dem erzeuger, dann mußt du zum rapport und eidesstattlich alle männer plus minus 3 monate rund um den mutmaßlichen zeugungstermin, mit denen du verkehr hattest, angeben.
wenn es nur der unbekannte ist, dann hast du glück gehabt, vermutlich wird dir geglaubt und du bekommst 72 monate unterhaltsvorschuss für das kind.
für dich in der elternzeit vermutlich auch alg2.
alles machbar. wenn du es willst.
wenn du kein kind willst, dann lass die schwangerschaft abbrechen, das mußt du entscheiden.
- vater unbekannt - happymommi 09.12.14, 13:14
- Re: vater unbekannt - lara30 09.12.14, 13:27
- Re: vater unbekannt - Boots2012 09.12.14, 13:43
- Re: vater unbekannt - kravallie 09.12.14, 13:46
- Re: vater unbekannt - trauriger-engel 09.12.14, 13:51
- Re: vater unbekannt - mf4 09.12.14, 15:48
- Re: vater unbekannt - mf4 09.12.14, 15:48
- Re: vater unbekannt - sterntaler82 10.12.14, 17:12
- Re: vater unbekannt - happymommi 11.12.14, 10:02
- Re: vater unbekannt - Lovie 11.12.14, 10:26
- Re: vater unbekannt - happymommi 17.12.14, 9:24
- Re: vater unbekannt - Boots2012 11.12.14, 11:56
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