Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Boots2012 am 09.12.2014, 13:43 Uhr

vater unbekannt

Deine Geschichte mal dahin gestellt. Das vermag ich nicht zu beurteilen. Möchte ich auch nicht.

Du gehst zum Jugendamt, gibst an, dass du den Vater nicht kennst. Fertig.
Du wirst ohen verfügbaren KV keinen Unterhaltsvorschuss erhalten können soweit ich informiert bin.

Sollte dein Elterngeld nicht ausreichend sein müsstest du ergänzendes Harz4 beantragen (damit kenne ich mich allerdings überhaupt nicht aus). Alternativen hierzu wäre das Wohngeld.

Das ist eigentlich kein sehr komplizierter oder außergewöhnlicher Vorgang. Es passiert ja öfters, dass KV abhanden kommen (sei es wärend oder nach der Schwangerschaft). Dein Vorteil ist evtl. dass du dich und dein Leben so einrichten kannst wie es für dich und dein Kind passt. Du hast einen Job in den du zurückkehren kannst.

Solltest du dich für das Kind entscheiden sind deine Ausgangs-Vorraussetzungen doch überhaupt nicht schlecht.

Alles Gute und pass in Zukunft besser auf dich auf, ja
Boots

 
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