Geschrieben von Alleinerziehend2011 am 20.01.2015, 18:36 Uhr |
Vater der sich quer stellt
hallo erstmal zusammen vielleicht könnt ihr mir ja helfen und kennt sich da ein wenig aus.
es geht darum ich möchte mit meinem Sohn diesen Sommer nach Ungarn in den Urlaub mit den Großeltern fahren habe dafür auch den Kinderausweis beantragt ...
PROBLEM: geteiltes Sorgerecht und egal um was es geht verweigert der Vater grundsätzlich die Unterschrift zu allem wenn dann muss ich ihn per Jugendamt oder Amtsgericht daran erinnern das es ihr nicht um seinen Rachefeldzug gegen mich geht weil ich ihn verlassen habe sondern um den kleinen
auch hier lies er mir mitteilen das ich die Unterschrift nicht bekommen werde und er das bereits geklärt habe da er ja seinen Sohn nicht sehen darf als Begründung
Da zu muss ich aber sagen das dies nicht korrekt ist er darf sein Kind sehen da er aber keiner leih Bindung hatte zu dem kleine bestand ich darauf bei den treffen dabei zu sein das passt ihm nicht also vereinbarte ich treffen in entsprechender Einrichtung für Umgang an drei Terminen nahm er teil danach wollte er wieder nicht mehr. Das ist jetzt fasst ein Jahr her in dem Zeitraum lies ich ihm noch mal zwei Termine zu kommen für den Umgang die er beide nicht war nahm.
meine frage wie stehen meine Chancen das alleinige Sorgerecht zu bekommen um in Zukunft solcher Sachen aus dem weg zugehen besonders wenn jetzt doch mal was ernstes mit dem kleine sein sollte gesundheitlich :-(
und kann er einfach entscheiden weil er mir eins auswischen will dem Kind den Urlaub zu verwehren oder habe ich trotz seiner gegen wär eine Chance mal raus zukommen mit dem kleinen um uns mal paar schöne Tage zumachen
danke schon mal
lg
Re: Vater der sich quer stellt
Antwort von Pamo am 20.01.2015, 19:07 Uhr
Lass seine Unterschrift fuer den Ausweis richterlich ersetzen und freu dich. Wenn er sich ca. 3 x so bloede auffuehrt, dann hast du Erfolgsaussichten wenn du das alleinige Sorgerecht beantragst.
Re: Vater der sich quer stellt
Antwort von Boots2012 am 20.01.2015, 19:10 Uhr
Hast Du alltäglich Kontakt zum Vater? Wie sollte er sonst herausfinden, dass Du in den Urlaub fährst mit Kind?
Ich an deiner Stelle würde keinerlei Kontakt mehr von mir aus aufnehmen.
Hast Du deine Anfrage(-n?) und seine Antworten bezüglich seiner Unterschriften schriftlich?
Ich würde wie folgt wegen des Kinderausweises (oder generel) vorgehen:
1.) Schriftliche (Einwurfeinschreiben) Anfrage bezüglich einer Unterschrift. Ohne groß zu erklären. Also: "Es ist notwendig einen Kinderausweis zu beantragen, dafür ist die Unterschrift beider sorgeberechtigten notwendig. Bitte unterzeichne anliegende Vollmacht und sende diese im beigefügten Rückumschlag an mich zurück" so in etwa.
2.) Kommt hierauf eine Absage würde ich gar nicht weiter diskutieren sondern mit seiner Absage auf's Familiengericht (Amtsgericht) maschieren und die Unterschrift ersetzen lassen.
3.) Nach 2-3 Mal Unterschriftersetzen und dem eingeschlafenen Kontakt hast du genug in der Hand, um das alleinige (Teil-) Sorgerecht zu beantragen.
Einfach gesagt ich weiß, aber versuche sein Verhalten zu ignorieren und nicht auf persönlicher Ebene mit ihm zu kommunizieren. Bleib bei deinem Anliegen, wird dieses Verwehrt geh weiter. Verstehst du? Er braucht nicht zu wissen ob und wie dich sein Verhalten wurmt.
GLG Boots
Re: Vater der sich quer stellt
Antwort von Helena83 am 20.01.2015, 20:53 Uhr
Hey freu dich, dass er so doof ist. Kein Richter sieht es gern, wenn er Unterschriften ersetzen lassen muss. Ich würde es immer machen, ohne zi diskutieren! Will er nicht, ab zum Gericht. Besser kanns für dich garnicht laufen. Die beste Voraussetzung das alleinige Sorgerecht zu bekommen.
Re: Vater der sich quer stellt
Antwort von sara31 am 20.01.2015, 21:42 Uhr
Seit wann seid ihr getrennt? Der Sohn ist bei Dir gemeldet? Es gibt inzwischen ein Gesetz (ein Link dazu gab es auch mal hier im Forum), dass besagt, dass wenn Du nachweisen kannst, dass das Kind den Lebensmittelpunkt bei Dir hat, Du die Unterschrift der anderen Seite nicht mehr brauchst
Hier der Link zu damals
Antwort von desireekk am 21.01.2015, 18:20 Uhr
http://www.rund-ums-baby.de/alleinerziehend/Link_352471.htm
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Desiree
Re: versteh ich nicht
Antwort von Helena83 am 21.01.2015, 19:28 Uhr
ich kann da nirgends lesen, dass man die Unterschrift des anderen sorgeberechtigten nicht braucht. Man muss trotzdem nachweisen, dass man das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat. Da reicht, glaube ich nicht aus, nachzuweisen, dass das Kind dauerhaft bei einem lebt???
Oder habe ich das Aufenthaltsbestimmungsrecht automatisch, wenn das Kind dauerhaft bei mir lebt? Muss man sich das nicht erst beim Gericht beantragen?
Re: versteh ich nicht
Antwort von desireekk am 22.01.2015, 15:48 Uhr
Hm...
Lies mal bei Punkt 6.1.3.4
den zweiten und dritten Absatz.
Es ist nicht zwingend des ABR erforderlich wenn zeitlich und sachlich klar ist, bei welchem Elternteil das Kind lebt.
Also wenn ich vor 3 Wochen mit dem Kind vom Vater weggezogen bin und jetzt mal schnell einen Reisepass moechte, dann wird das vermutlich nichts.
Aber wenn ich ca. 6 Monate oder laenger vom KV nachgewiesen (Melderegister) mit dem Kind getrennt lebe (oder nie dieselbe Meldeadresse hatte), dann sollte der Punkt 6.1.3.4 greifen.
Nur wissen das vermutlich mehr als 90% der Meldebehoerden nicht und man sollte sich auf eine Diskussion und Ueberzeugungsarbeit vorbereiten.
Ansonsten: Unterschrifts-Ersetzung beantragen, damit versteht der KV dann auch dass es hier kein Machtspiel zu spielen gibt.
FEDDICH
Desiree
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