Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Savanna2 am 03.08.2011, 14:05 Uhr

vallie

was das Gutachten bringen soll ist klar.
Er soll dem Gericht bei der Entscheidungsfidnung helfen.

Er wird sich mit den Eltern separat und gemeinsam unterhalten, mit dem Kind auch.
Bei sich aber auch dort wo es lebt, bei Vater und Mutter, wird die Betreuungseinrichtung besuchen, Kiga? Großeltern?

Wird sehen wie sich das Kind wo verhält, fühl es sich zu Hause, geht es aus sich heraus, ist es in sich gekehrt.
Wie wird es betreut? Was sagen die jeweiligen Betreuer über beide Partner

Er wird mit dem JA reden wenn Gespäche regelm. stattfinden.
Er wird sehr ein Auge darauf werfen ob die eine Partei den Umgang des anderen Erschweren wird wie Bindungstolerant diese sind.

Er schaut sich den Wohnraum an achtet auch darauf was für Spielzeug da ist (auch bei Betreuern).

Es ist immer gut wenn man als erster den Termin zb JA ausmacht und hilfe sucht und sich an Absprachen hältund nicht so schlecht über den Ex redet.

Auf Fragen genau antworten und nciht jede Frage nutzen den anderen schlecht zu machen.

Der GA schreibt dann seine empfehlung und sendet sie dem Gericht und beiden Parteien zu und meißt hält der Richter sich daran.

Ich als KV hätte auch ein GA haben wollen wenn cih das ABR möchte.

lg

 
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