Für alleinerziehende Eltern

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von angry.me  am 02.08.2011, 20:11 Uhr

aufenthaltsbestimmungsrecht. war´s das???

Ich finde die Geschichte auch ein bissel schwammig. Dass das Gericht nicht entscheidet, wer das ABR/ASR bekommen soll, ist ein Ding der Unmöglichkeit. Darum ging es doch, oder? Und wenn der Vater plötzlich auf die Idee kommt, das ABR zu wollen, macht er den zweiten Schritt vor dem ersten. ABR geht wirklich nur dann, wenn massiv was vorgefallen ist. Bei ASR sieht es anders aus. In diesem Fall gehe ich eher davon aus, dass der Vater laut Antrag "Das alleinige Sorgerecht/hilfsweise das Aufenthaltsbestimmungsrecht" beantragt hat. Das war bei mir auch so und klingt wesentlich schlüssiger. Das passiert dann, wenn einer gleich aufs ASR geht, dies aber nicht ohne weiteres möglich ist. Im Endeffekt wird es dann auf ein GSR mit ABR bei einem hinausgehen. Und sie scheint faktisch zu verdrängen, dass sie kaum eine Chance haben wird, mit den Kindern so weit wegzuziehen ohne das ABR zu verlieren. Verschließt sie so sehr ihre Augen davor, dass sie dann, wenn das Urteil gefallen ist ein böses Erwachen in Kauf nehmen muss? Ist ihr dieser Wegzug so wichtig, dass sie diese Gefahr ebenfalls in Kauf nimmt?

 
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