Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von nane973 am 13.08.2012, 19:26 Uhr

Unterschriften bei KH-Behandlungen

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage. Stehe im Moment ein wenig auf dem Schlauch.

Wie ist die Rechtslage in folgender Situation?

Kind beim Papa in den Ferien, muss ins KH. Für einige Untersuchungen wird eine Unterschrift benötigt. In diesem Fall röntgen.

Müssen beide unterschreiben, bzw. muss das KH sich von beiden Eltern die Unterschrift holen, wenn beide das Sorgerecht haben?

Hintergrund Info. Wir waren beide vor Ort. Um es einfach zu machen, habe ich den Ärzten gesagt, das es von meiner Seite aus durchaus i.O. ist, wenn nur der Vater unterschreibt auch für Folgeuntersuchungen (evtl OP wg. Verdacht auf Blinddarm)

Antwort:
Die Rechtsgrundlage bei gemeinsamen Sorgerecht ist so, das es reicht wenn einer unterschreibt. Nur wenn nicht beide das Sorgerecht haben wäre es anders. Im KH gehen wir davon aus, das die Eltern untereinander Kommunizieren. Tja, und wenn das nicht der Fall wäre, müsste der Elternteil, der dem nicht zugestimmt hätte sich halt an denjenigen halten, der unterschrieben habe.

Mich hat das gewundert, weil es in einem anderen Fall (bei Bekannten) so war, das beide unterschreiben mussten. Vor allem stellt sich mir die Frage : Wie kontrollieren die denn ob derjenige das Sorgerecht hat oder nicht???? Bei meinem jüngsten habe ich das alleinige Sorgerecht (anderer Partner), würden die Ärzte dann auch so handeln??

 
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