Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von mf4 am 12.03.2012, 17:01 Uhr

Unterhaltsklage = Prozesskostenhilfe

Noch abgedrehter ist, dass mich das JA gar nicht wollte sondern das von Beginn an nie über UHV lief sondern gleich über H4 abgewickelt wurde und somit das Jobcenter klagt. Ich habe das nie verstanden, warum das so gehandhabt wurde.
Das JC stellte dann bei der Kripo Strafanzeige gegen den Ex und ich musste als Zeuge zur Kripo und Angaben machen zu ihm und zu uns.
Alles seltsam.
Seitdem zahlt der KV besagte 10€/Kind/Monat... mehr tat sich nicht.

 
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