Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von bobfahrer am 12.03.2012, 16:33 Uhr

Prozesskostenhilfe

Also mal folgendes: Jeder Anwalt bietet Ratenzahlung an! Bei PKH kann der Anwalt nur einen geringeren Teil das Satzes abrechnen, zurück zahlen muss man die PKH ja auch irgendwann mal. Ich empfehle daher auf PKH zu verzichten und dem Anwalt den Betrag in Raten abzuzahlen, den wer mehr Geld bekommt tut auch mehr dafür oder umgekehrt - wer schlechter bezahlt wird für eine Leistung für die er sonst mehr bekommt haut evtl auch nicht so rein...

 
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