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Geschrieben von littlema am 16.01.2009, 18:46 Uhr

Unterhalt

Hallo.
Der Ex muss ja Unterhalt für mich und den kleinen zahlen weiss jemand wie das ist wieviel er in der regel zahlen muss? ich ahbe gehört man muss wenn man nicht arbeiten geht 770 euro (mindest betrag)haben oder auf das geld vom lohn kommen stimmt das ?
wenn man z.b. 980 euro verdient hat und bekomm angenommen 500 euro eltergeld müsste er dann 480 euro zahlen oder die 770?
Oder wisst ihr wo man da nachfragen könnte?

 
6 Antworten:

Re: Unterhalt

Antwort von Anjaunddavid am 16.01.2009, 18:50 Uhr

Es kommt drauf an, was ER verdient. Je nach Einkommen muss er zahlen, wenn du sein Einkommen weißt, schau mal in die Düssedorfer Tabelle, was er zahlen müsste.

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Re: Unterhalt

Antwort von littlema am 16.01.2009, 18:51 Uhr

nicht für sein kind sondern für mich (netto 3.5)

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Re: Unterhalt

Antwort von Anjaunddavid am 16.01.2009, 18:54 Uhr

Oh, das weiß ich leider nicht. ER muss ja auch einen Selbstbehalt haben.
Vielleicht kann dir da jemand anderes hier helfen:-)

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Re: Unterhalt

Antwort von desireekk am 16.01.2009, 19:49 Uhr

Ich verstehe richtig, daß Ihr nicht verheiratet ward?

Dann ist es korrekt so wie Du sagst:
Dein Netto soll wieder erreicht werden.

Wobei dem vater immer sein Selbstbehalt = ca. 900 EUR bleiben muß.
Nach Abzug von Kindesunteralt und dem Unterhalt für die ledige Mutter.

Viele Grüße

Désirée

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Re: Unterhalt

Antwort von littlema am 16.01.2009, 19:54 Uhr

Bekomme nur Elterngeld darf er das anrechnen oder nicht?
Denn er verdient zu viel das ich vom Amt nichts bekomme die farge ist ob er nur den deferenzbetrag zu meinem lohn zahlen muss?

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Re: Unterhalt

Antwort von Carina+Eve am 16.01.2009, 21:08 Uhr

der selbstbehalt gegenüber der ehefrau beträgt 1100 Eoro,900 euro gegenüber kindern.
dein anwalt kann dir das genau ausrechnen.
lg carina

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