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Geschrieben von littlema am 29.12.2008, 19:31 Uhr

Unterhalt

Nochmal eine frage hab *schäm*
wie sieht das bei euch aus? Ich habe mit dem Kindesvater gemeinsamessorgerecht, er zahlt auch regelmäßig seinen Unterhalt ist esy denn rechtens das er von dem Geld die hälfte des Kindergeldes abzieht?

Danke schonmal für eure antworten

 
8 Antworten:

Re: Unterhalt

Antwort von ferkelchen am 29.12.2008, 19:40 Uhr

Hallo,


ich glaube nicht. Das wurde schon bei der Berechnung durch das JA berücksichtigt

LG

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Re: Unterhalt

Antwort von engelchen_lpz am 29.12.2008, 19:40 Uhr

ja, die hälfte vom kindergeld wird beim unterhalt immer abgezogen

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Re: Unterhalt

Antwort von Thaga am 29.12.2008, 19:40 Uhr

soweit ich weiß, ja...

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Re: Unterhalt

Antwort von littlema am 29.12.2008, 19:46 Uhr

Bei uns hat das Jugendamt nix berechnet, ad wir "JA ´" gemeinsames Sorgerecht haben...
Er schaut nur in der Düsseldorfertabelle udn von dem Geld zeiht er die Hälfe des Kindergeldes dann ab...
Ich verstehe dennoch nicht bzw will nicht verstehen warum ihm das zusteht....

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Re: Unterhalt

Antwort von berita am 29.12.2008, 20:02 Uhr

Das ist korrekt und steht auch im Anhang zur Düsseldorfer Tabelle, dass das "hälftiges Kindergeld bei Minderjährigen, volles Kindergeld bei Volljährigen" vom Unterhalt abgezogen werden darf.

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Re: Unterhalt

Antwort von Carina+Eve am 29.12.2008, 21:01 Uhr

das wird immer zur hälfte abgezogen,egal ob das ja oder ein anwalt dies berechnet,das ist schon richtig so.

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Dann schaut er hoffentlich in die aktuelle Version (von 2008);-)

Antwort von Möhrchen am 29.12.2008, 21:20 Uhr

...dann ist es richtig.

lg heike

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Re: Unterhalt

Antwort von nightingale am 30.12.2008, 10:40 Uhr

hi,

>Ich verstehe dennoch nicht bzw will nicht verstehen warum ihm das zusteht....

ähem, der mensch zahlt unterhalt und hat vermutlich noch weitere kindbezogene kosten?

kindergeld ist kein geschenk für nette muttis und vatis aus der spendierhose der kanzlerin sondern primär eine vorweggenommene steuererstattung (nämlich für kinder- und erziehungsfreibetrag) und erst danach familienförderungsgedöns.

die größeren geldlichen aufwendungen hat im übrigen i. d. r. derjenige, der unterhalt zahlt, nicht derjenige der empfängt. insofern ist es eher verwunderlich, dass auch dem unterhaltsempfänger eine kigeldhälfte zusteht:-).

guten rutsch,
nachtigall

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