Geschrieben von littlema am 29.12.2008, 19:31 Uhr |
Unterhalt
Nochmal eine frage hab *schäm*
wie sieht das bei euch aus? Ich habe mit dem Kindesvater gemeinsamessorgerecht, er zahlt auch regelmäßig seinen Unterhalt ist esy denn rechtens das er von dem Geld die hälfte des Kindergeldes abzieht?
Danke schonmal für eure antworten
Re: Unterhalt
Antwort von ferkelchen am 29.12.2008, 19:40 Uhr
Hallo,
ich glaube nicht. Das wurde schon bei der Berechnung durch das JA berücksichtigt
LG
Re: Unterhalt
Antwort von engelchen_lpz am 29.12.2008, 19:40 Uhr
ja, die hälfte vom kindergeld wird beim unterhalt immer abgezogen
Re: Unterhalt
Antwort von littlema am 29.12.2008, 19:46 Uhr
Bei uns hat das Jugendamt nix berechnet, ad wir "JA ´" gemeinsames Sorgerecht haben...
Er schaut nur in der Düsseldorfertabelle udn von dem Geld zeiht er die Hälfe des Kindergeldes dann ab...
Ich verstehe dennoch nicht bzw will nicht verstehen warum ihm das zusteht....
Re: Unterhalt
Antwort von berita am 29.12.2008, 20:02 Uhr
Das ist korrekt und steht auch im Anhang zur Düsseldorfer Tabelle, dass das "hälftiges Kindergeld bei Minderjährigen, volles Kindergeld bei Volljährigen" vom Unterhalt abgezogen werden darf.
Re: Unterhalt
Antwort von Carina+Eve am 29.12.2008, 21:01 Uhr
das wird immer zur hälfte abgezogen,egal ob das ja oder ein anwalt dies berechnet,das ist schon richtig so.
Dann schaut er hoffentlich in die aktuelle Version (von 2008);-)
Antwort von Möhrchen am 29.12.2008, 21:20 Uhr
...dann ist es richtig.
lg heike
Re: Unterhalt
Antwort von nightingale am 30.12.2008, 10:40 Uhr
hi,
>Ich verstehe dennoch nicht bzw will nicht verstehen warum ihm das zusteht....
ähem, der mensch zahlt unterhalt und hat vermutlich noch weitere kindbezogene kosten?
kindergeld ist kein geschenk für nette muttis und vatis aus der spendierhose der kanzlerin sondern primär eine vorweggenommene steuererstattung (nämlich für kinder- und erziehungsfreibetrag) und erst danach familienförderungsgedöns.
die größeren geldlichen aufwendungen hat im übrigen i. d. r. derjenige, der unterhalt zahlt, nicht derjenige der empfängt. insofern ist es eher verwunderlich, dass auch dem unterhaltsempfänger eine kigeldhälfte zusteht:-).
guten rutsch,
nachtigall
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