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Geschrieben von Frotteemonsterchen am 14.08.2009, 17:06 Uhr

Unterhalt pfänden - Frage dazu

Ich habe heute vom JA zwei Anträge auf Prozesskostenbeihilfe zugesendet bekommen. Grund: Pfändung des Unterhalts für meine beiden Kinder.
Ich solle diese Ausfüllen u. zurückschicken.

Ich frage mich wofür die Anträge?
Bereits bei der Scheidung wurde der Titel zwecks Unterhaltszahlungen erwirkt. Hat meine Scheidungsanwältin auf anraten gleich alles mitgemacht.
Könnte jetzt nicht einfach so was gepfändet werden?
Versteh ich nicht.
Hat einer von euch Erfahrung mit sowas und kann mich aufklären.

Liebe Grüsse Tina

 
4 Antworten:

Re: Unterhalt pfänden - Frage dazu

Antwort von mamafürvier am 14.08.2009, 17:15 Uhr

Ich hatte gegen den KV meiner beiden Großen eine UH-Pfändung. Das ging alles ohne PK-Beihilfe usw. und völlig reibungslos nur übers JA. Mußte rein garnix mehr tun außer mit auflisten wieviel wan bezahlt wurde und wieviel nicht.

lG Kerstin

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Re: Unterhalt pfänden - Frage dazu

Antwort von Frotteemonsterchen am 14.08.2009, 17:19 Uhr

Ja, also mich wundert das ganze auch ein bisserl

Hmmm...

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Re: Unterhalt pfänden - Frage dazu

Antwort von Semiha am 14.08.2009, 18:08 Uhr

So wie ich es verstanden habe, zahlt er nicht und es liegt seit der Scheidung ein Unterhaltstitel vor...dieser soll jetzt vollstreckt, sprich gepfändet werden (pfändungsbeschluss) inkl. aller altschulden.

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Re: Unterhalt pfänden - Frage dazu

Antwort von Port am 14.08.2009, 21:07 Uhr

Hallo,

ich habe auch einen Titel gegen meinen Ex. Für die Pfändung fallen trotzdem Kosten an. Meine Anwältin hat das ein einziges Mal in die Wege geleitet. Kostenpunkt: ca. 100 Euro für den Gerichtsvollzieher und für das Gericht (meine Anwältin hat auf Honorar verzichtet). Dein Titel besagt lediglich, dass Du berechtigte Forderungen hast. Ein Gericht muß trotz Titel den Pfändungsbeschluss erst bearbeiten bzw. erlassen, sich also erneut damit befassen, und das kostet Geld.

Ich kenne mich nicht wirklich aus, aber ich vermute, dass das Jugendamt in Deinem Fall die Kosten nicht übernehmen möchte/kann und daher soll das über Prozeßkostenhilfe abgewickelt werden.

Liebe Grüße
Sigrid

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