Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Jessi757 am 16.03.2017, 14:44 Uhr

Umgangspflicht

In einer Umgangsregelung heißt es grundsätzlich : "Der Vater/Die Mutter hat das Recht und die PFLICHT das Kind an den jeweils ... Wochenenden im Monat abzuholen..." usw..

Das Recht des (meistens) Vaters steht dabei aber irgendwie immer im Vordergrund.
Wenn er keinen Umgang will, dann gibt es auch keinen.
Wenn das Kind nicht will, aber der Vater, muss das Kind trotzdem hin.
Wenn das Kind will, aber der Vater nicht, dann sollte man den Vater vielleicht doch zwingen, oder nicht?

Ich habe hier den Fall, dass fünf Kinder ihren Vater gerne sehen würden, aber der blockt ab.

Er könnte sich um die Kinder kümmern, hat er bis vor gut einem Jahr auch getan.
Ich bin echt am überlegen, ob ich im Sinne der Kinder klagen sollte.

Er ist Pflegevater des Pflegekindes seiner Freundin geworden (das hatte sie in ihrer vorherigen Ehe aufgenommen). Da keine Kindeswohlgefährdung vorlag, konnte man ihm es nicht verwehren, weil er mit dem Kind zusammen wohnt...
(Offenbar gab es doch eine Kindeswohlgefährdung, allerdings nicht für das Pflegekind, sondern für seine leiblichen Kinder, weil er sich um die seitdem nicht mehr kümmert...)
Die Kinder seiner Freundin sagen zu ihm Papa und er macht da einen auf Familienvater und Rama-Familie.
Angeblich ist seine Freundin schwanger...

Die Kinder fragen leider momentan häufiger nach, warum ihr Vater sie nicht mal abholt. (Hätte doch nicht erwähnen sollen, dass er Geburtstag hat...)

Ich finde es einfach zum Himmel schreiend ungerecht für meine armen Kinder.

Und JA, ich wäre durchaus bereit ihn vor Gericht zu zerren, damit er sich seiner Verantwortung stellt.
Und wenn er seinen Kindern ins Gesicht sagt, dass er von ihnen nichts wissen will.
Aber dann wüssten sie wenigstens woran sie sind.
Diese ständige Hoffnung der Kinder, dass er vielleicht doch mal kommt ist echt nicht anzuschauen.

LG
Jessi

 
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