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Geschrieben von 32+4 am 03.12.2011, 12:44 Uhr

Umgang wieder abgebrochen

seufz

nochmal eckdaten:
per gericht wurde geklärt,daß der KV nur in begleitung und mit auflagen umgang haben darf, alle 2 wochen.
wird ein termin abgesagt, dann nur mit guter begründung.
kinder wollen (sagten sie dem verfahrenspfleger und dem richter unter 4 augen) keinen umgang oder eben nur, wenn einer aufpaßt.

realität:
wenn die kids krank sind, brauche ich eine bescheinigung vom arzt- KV sagt einen umgangstermin nach dem anderen ab.
so daß in den letzten 12 wochen 2 umgänge stattfanden. aus diesen terminen soll der umgangshelfer nun beurteilen, ob der betreute umgang weiterlaufen soll oder nicht.
beim 1. durchlauf hat der KV KEINE auflage erfüllt und erschien betrunken zu umgangsterminen.

heute nach ~3wochen der 2. umgang in diesem durchlauf. KV kam betrunken, umgang abgebrochen.
in 1 woche findet beim JA der nächste termin statt zwecks weiterbewilligung. JA und begleiteter umgang haben aber schon angekündigt, daß der betreute umgang nicht mehr verlängert wird.


und schon wäre ich bei meiner verständnisfrage von weiter unten

davon mal ab bin ich auf 180. die kids nehmen das nämlich alles persönlich

 
18 Antworten:

verständnisfrage

Antwort von engelchen_lpz am 03.12.2011, 13:09 Uhr

der KV kommt zweimal betrunken / angetrunken zum Umgang und das JA hält einen betreuuten Umgang nicht mehr für notwendig????

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Re: verständnisfrage

Antwort von 32+4 am 03.12.2011, 13:12 Uhr

korrekt

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AHA.... ähm...

Antwort von engelchen_lpz am 03.12.2011, 13:16 Uhr

ja, ohne Worte...

da fällt mir jetzt echt absolut gar nichts mehr ein

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Re: AHA.... ähm...

Antwort von 32+4 am 03.12.2011, 13:20 Uhr

wobei er häufiger nicht nüchtern erschien. dann, wenn er außerhalb des umgangs kam und auch noch gegen das urteil (näherungsverbot) verstieß, war er mehr als blau.

kinder haben die gleichen aussagen gemacht. aber wie man sieht, so ein vater ist dann scheinbar besser als keiner.

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Re: Umgang wieder abgebrochen

Antwort von susafi am 03.12.2011, 13:28 Uhr

ganz ehrlich... mit so etwas würde ich mich an die Öffentlichkeit wenden... Bildzeitung ist doch nett, die schmücken das ganze gleich mal noch mehr aus

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muß ich ihm eigentlich meine festnetznummer geben?

Antwort von 32+4 am 03.12.2011, 14:24 Uhr

oder reicht die handynummer?
habe die festnetznummer wechseln müßen, weil er mich mehrfach täglich anrief.

jetzt, nach dem "umgang" heute, schon 3mal auf dem handy + sms

bin ich da irgendwie verpflichtet ihm was zu sagen?

er fuhr uns ja hinterher zur sportveranstaltung. der umgangsbegleiter sagte ihm aber deutlich, daß er ihm das zwar nicht verbieten kann, aber das wird nachher im bericht stehen, denn er darf ja nicht in die nähe der kids ohne 0,0 anzeige.

(wobei auch das ein klarer widerspruch zu dem ist, was das JA da macht)

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Re: Umgang wieder abgebrochen

Antwort von mf4 am 03.12.2011, 14:45 Uhr

Mir fehlen immer wieder die Worte wenn ich von dir lese... da wird auf das Kindeswohl ein großer Haufen geschissen, der Vater bekommt alles chic gemacht und macht nichts draus und die Mutter wird schikaniert.

Ich hoffe, dass die Kinder irgendwann nicht mehr zu dem Umgang gezwungen werden.

fassungslos
mf4

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Re: muß ich ihm eigentlich meine festnetznummer geben?

Antwort von mf4 am 03.12.2011, 14:48 Uhr

Da du auf dem Handy sicher eher erreichbar bist als zu hause dürfte das sogar besser sein. Ich würde ihm einfach die Festnetznummer nicht geben. Ich denke nicht, dass jemand, auch kein KV das Recht hat die KM 24h/Tag nerven zu dürfen.

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mf4

Antwort von 32+4 am 03.12.2011, 14:51 Uhr

dingens sagte, als die kids abgeholt wurden,
"ob er nochmal positiv getestet wird? aber soviel "glück" werden wir wohl nicht haben"

und zack positiv getestet.

leider, leider ist ja der richter hier nicht mehr beim amtsgericht. der ist knallhart und würde jeden klaps verurteilen.
kann ja eigentlich nur hoffen, da das alles übers gericht lief und 2mal betreuter umgang lief (also immer für ~3 monate), daß kein anderer richter einfach so umgang bewilligt.

ach, wenn ich an die geschichten denke vom umgangsbegleiter, da wird mir ganz anders bei.
da sitzen kinder im raum unter beobachtung beim umgang, weil der KV umgang bewilligt bekommen hat. dieser hat aber vorher das kind mißbraucht. wenn ich sowas höre..da hat der vater ein RECHT auf umgang...meine herren

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Re: mf4

Antwort von mf4 am 03.12.2011, 15:25 Uhr

Oh mein Gott... sag mal... spinnen die, wenn die Kinden so etwas zumuten?
Mir fehlen echt die Worte. Aber wehe eine KM unterbindet den Kontakt zu Psycho-Dad... dann ist sie gleich fällig.

Ich drück euch die Daumen, dass endlich mal wer sieht und handelt.

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Re: Umgang wieder abgebrochen

Antwort von charty am 03.12.2011, 15:52 Uhr

Da kannst du lange hoffen, dass die Kinder keinen Umgang mehr haben sollen. Ich mache das seit Jahren mit und erinnere mich noch zu gut daran, wie die JA-Tante mir damals sagte: Lieber so einen Vater als gar keinen!
Und die RÄ sagte mir, dass mindestens noch ein so ein Vorfall auftreten muss wie damals im Biergarten - als er volltrunken eingeschlafen ist und unsere Maus (damls 4 J.) dachte er ist tot - damit ich überhaupt eventuell wenn überhaupt eine Chance habe den Umgang zu unterbinden. Bei mir hat das JA den begleiteten Umgang sogar abgelehnt, was bis heute keiner begreifen kann.

Gut mittlerweile ist Feli 8, 5 Jahre und hat ihren Weg, auch dank Therapie irgendwie gefunden. Aber sie war seit dem auch nicht wieder komplett mit ihm alleine. Meist ist die Mutter der Halbschwester dabei und wenn Feli weiß, dass niemand dazu kommt, dann sagt sie ihm auch klar, dass sie dann nur ein paar Stunden bleiben will und nicht den ganzen Tag.

Das Vertrauen ist weg. Sie sagt selbst, dass er zwar ihr Vater ist, aber er kein Vater sein kann. Traurig, aber wahr. Ich hoffe immer noch, dass er sich selbst zurückzieht, aber das wird nicht passieren, da die Kinder - seine Aussage - das einzig vernünftige sind, was er in seinem Leben zustande gebracht hat.

Vg Charty

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Re: Umgang wieder abgebrochen

Antwort von 32+4 am 03.12.2011, 16:58 Uhr

bei uns steht imr urteil drin, daß der KV nach ansichten des gerichts eine kindeswohlgefahr für die beiden darstellt.
vor gericht hat er ja die kinder als ursache für seine alkoholabhängigkeit (die schon vor den kids bestand) angegeben.
"paßt" niemand auf, dann schlägt er die kinder, wirft sie treppen runter usw..

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Re: Umgang wieder abgebrochen

Antwort von taram am 03.12.2011, 18:28 Uhr

32+4, das hört sich wirklich alles furchtbar an. Merken die denn nicht, dass der KV betrunken ist?!
Und so richtig kann ich keinen Rat geben - wobei, eine Anzeige gegen die Mitarbeiter des JA wegen Unterlassener Hilfeleistung, Missachtung des Kindeswohl - irgendwas muss es doch geben?! Denke, Bildzeitung kann auch gut nach hinten los gehen.
Bist du mit deinen Unterlagen schon mal beim Kinderschutzbund gewesen? Irgendwas muss doch zu machen sein, man muss doch die Kids schützen

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aussetzen, aussetzen, aussetzen!!!

Antwort von shortie am 03.12.2011, 19:29 Uhr

der KV wird doch nicht nochmal klagen?!?

das würde ich meinen Kindern nicht zumuten!

es tut ihnen nicht gut, das siehst du.
das JA ist ein zahnloser Papiertiger, die können nur bitten und empfehlen etc. aber nicht helfen.
nur gerichtlich geht bei euch noch was.

was passierte denn, wenn du einfach die nächsten male, wenn der herr erscheint, falls überhaupt, den umgang trotzdem ausfallen lässt?


ich praktiziere inzwischen ähnlich.
allerdings noch ohne jegliche gerichtserfahrung, und zum JA war ich, doch der KV wollte nicht.
mal kommt er, mal nicht, wie´s ihm passt.

inzwischen muss er sich danach richten, wie´s uns passt. und bis ins nächste jahr sind wir ausgebucht!
:P

LG!!

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der KV hat noch gar nicht geklagt

Antwort von 32+4 am 04.12.2011, 17:00 Uhr

im gegenteil, er wurde verklagt

kontakt-/näherungsverbot
da die schule und der kindergarten schon länger (bislang blieb ich damit aber erfolglos) dokumentierten, daß die kids verletzungen hatten, wenn sie beim vater waren und/oder erzählten, haben sie eine meldung nach paragraph weiß ich nicht mehr gemacht beim jugendamt und gericht.
daraufhin hat der familienrichter ohne antrag gleich die umgänge mit in die verhandlung genommen: betreuter umgang, KV muß nachweise einer alkoholtherapie und einer anti-agressionsterapie vorlegen, beim umgang mit 0,0 promille auftauchen usw.. alles unter strafandrohung, falls er dagegen verstößt beim umgang

die realität sieh aber nun anders aus
bereits beim ersten umgang war er angetrunken, auch bei den folgenden.
JA= na so schlimm ist das nicht, immerhin gab es einen guten umgang

dafür darf ich die ganze zeit nachweise vorlegen, wenn die kids krank sind.



er müßte vor gericht gehen und den umgang einklagen. denn egal wie das JA entscheidet, er bekommt die kids nicht alleine!!! da werde ich bis sonstwohin klagen oder auswandern

er und seine eltern haben beim JA streß gemacht wegen umgang.
wie sieht die realität aus? nicht ein einziges mal haben seine eltern oder er (oder die kids!) nach umgang gefragt.
dem KV geht es nur darum mir eins reinzuwürgen. seine anderen kids holt er auch nur ab und parkt sie bei seinen eltern...

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frage...

Antwort von spiky73 am 04.12.2011, 17:11 Uhr

hallo 36,

was wuerde denn passieren, wenn du die sache einfach nur aussitzt?
sprich - dich einfach nicht mehr um den umgang kuemmerst, sondern wartest, dass der vater von sich aus aktiv wird?

solche probleme haben wir gsd nicht (weil aufgrund der distanz D - USA eben kein umgang stattfinden kann, besuche von KV1 alle schaltjahre zaehle ich jetzt mal nicht als "geregelten umgang"), aber ich bin in anderen bereichen meisterin im abwarten, bis sich diverse probleme in luft aufloesen. und das oft nicht mal absichtlich, sondern weil auch meine tage nur 24 stunden haben und ich oft einfach zwischen "unwichtig", "ziemlich wichtig" und "brennt" einteilen muss. und dann werden manche sachen eben hinausgezoegert, bis sie sich irgendwann in wohlgefallen aufgeloest haben.

wuerde so etwas in diesem fall auch passieren? oder wuerde der vater von sich aus irgendwann wieder aktiv werden und unterhalt einklagen?
ansonsten waere das fuer mich ein fall von "schlafenden hunden", ich wuerd den ball flach halten und einfach die zeit arbeiten lassen...

lg,
martina

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Re: frage...

Antwort von taram am 04.12.2011, 18:07 Uhr

Hm, dann könntest du doch aber mal ne Meldung ans Gericht machen, wie es bisher gelaufen ist, dazu brauchst du noch nicht mal einen Anwalt, einfach selber aufschreiben und zum Gericht senden. Oder du gehst zum Anwalt und läßt den einen gepfefferten Brief schreiben, gleich mit dem Verweis, dass das JA hier nicht nach dem Kindeswohl handelt

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das ist ja meine "hoffnung"

Antwort von 32+4 am 04.12.2011, 18:37 Uhr

awo und der umgangsbegleiter meinten, wäre ich ~50km weit weggezogen (geht ja nicht mit eigenheim), dann hätte sich der KV wohl nie gemeldet.

sehe ich ähnlich. immer wenn er sich meldet, geht es um völlig andere dinge, aber NIE fragt er nach seinen kindern

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