Geschrieben von Dreierbande am 14.11.2011, 7:21 Uhr |
Umgangskosten -woher nehmen?
Kind1 fährt nun alle paar Wochen per Bahn zum Vater, nachdem es jaaahrelang keinen Kontakt gab. Soweit ok, aber, ich zahle jedesmal die Bahnkarte und bekomme aber keinen Cent vom Vater dazu. Ich muß jedesmal schauen, daß ich mir das von was anderem abknappse, was dann eben nicht gekauft werden kann, weil ich eigentlich das Geld für die Bahnkarten gar nicht hätte.
Theoretisch könnt ich nun sagen, Umgang findet nur statt, wenn der Vater sich finanziell beteiligt. Das wird er aber nicht und Kind müßte drunter leiden, weil der Umgangswunsch hauptsächlich vom Kind ausgeht, so beiße ich dann in den sauren Apfel.
Nun möchte der Vater pro Tag wo Kind da ist auch noch 10 Euro von mir, um seine (!) Ausgaben gedeckt zu haben und Kind hängt mir in den Ohren, möchte nach Weihnachten für 3 Tage hinfahren.
Gibt es irgendwo die Möglichkeit, Zuschüsse dafür zu beantragen? (nicht für Vater, der wirds nicht machen, sondern quasie für Kind). Ich könnt zwar auch sagen, Umgang findet so nicht statt, zumal er keinen Unterhalt zahlt, er die Entfernung geschaffen hat und wir von Hartz4 leben, aber Psychologin von Kind sagt, der Umgang wäre momentan sehr wichtig, weil Kind sich mit seiner Herkunft auseinander setzt, weil eben sehr viel in der Vergangenheit passiert ist von Vaters Seite aus.
Ich weiß, man kann als Umgangselternteil Zuschüsse bei der Arge beantragen, kann man das aber auch als Umgangskind????
Re: Umgangskosten -woher nehmen?
Antwort von shortie am 14.11.2011, 7:37 Uhr
Das ist aber Sache des KV!
Er hat die Umgangskosten zu tragen, es sei denn, du hast die Entfernung geschaffen oder es gibt eine anderweitige Regelung.
Re: Umgangskosten -woher nehmen?
Antwort von bobfahrer am 14.11.2011, 8:00 Uhr
Hm, schwierige Sache - den die Kosten muss er übernehmen. Nur wie macht man ihm das klar? Wie hoch sind denn die Kosten? Hab ich das überlesen?
Re: Umgangskosten -woher nehmen?
Antwort von taram am 14.11.2011, 8:26 Uhr
Nur der Vater könnte Zuschüsse beantragen, wenn er H4 erhält, es könnte dann aber auch sein, dass sie dir die Gelder für Nahrung für diese Tage, wenn du auch H4 beziehst wieder abziehen. Das sind so 2-4 Euro am Tag - weiß ich nicht so genau, nur die Fahrt würden sie ohne Abzug zahlen.
Re: Umgangskosten -woher nehmen?
Antwort von shinead am 14.11.2011, 9:42 Uhr
Da hast Du leider keine Chance, da die gesetzliche Regelung eben so aussieht, dass die Umgangskosten vom Umgangsberechtigten getragen werden müssen.
Klar gibt es Ausnahmen, die müssen dann aber richterlich festgelegt worden sein. Vorher kannst Du nichts beantragen. Da hast Du etwas für dich extrem teures einreißen lassen...
Re:
Antwort von Dreierbande am 14.11.2011, 11:57 Uhr
Es gibt gar keine Regelung, Umgang findet auf Wunsch des Kindes statt. Die Entfernung hat er geschaffen.
Re: Umgangskosten -woher nehmen?
Antwort von Dreierbande am 14.11.2011, 11:59 Uhr
Es geht um ca. 30 Euro hin und ca. 30 zurück plus 10 Euro Verpflegungskosten je Tag, die er dann von mir haben möchte, wären knapp 100 Euro, die ich nicht habe. Er sagt, er zahlts nicht, wenn Kind kommen will, dann auf meine Kosten.
Re: Umgangskosten -woher nehmen?
Antwort von Dreierbande am 14.11.2011, 12:00 Uhr
Der Vater kriegt kein Hartz4, liegt mit seinem Einkommen um einiges drüber, er will von MIR 10 Euro am Tag für Verpflegung und daß ich die Fahrkosten zahle, er selber wird nix beantragen oder zahlen.
Re: Umgangskosten -woher nehmen?
Antwort von Dreierbande am 14.11.2011, 12:03 Uhr
Ich könnts auch sofort lassen mit dem Zahlen der Kosten, ich könnts mir nämlich eigentlich gar nicht leisten, nur, das würde zu Lasten des Kindes gehn, es würde dann kein Umgang mehr stattfinden.
Re: Umgangskosten -woher nehmen?
Antwort von shortie am 14.11.2011, 12:23 Uhr
Zu so einem würde ich mein Kind nicht schicken. Wenn dem sein Kind nicht mal das wert ist! - Und er sich leisten kann, bzw. eher leisten kann, als du!
Re: Umgangskosten -woher nehmen?
Antwort von Strudelteigteilchen am 14.11.2011, 12:29 Uhr
Dann lege es aus und fordere es über einen Anwalt von ihm zurück. Der wird sich doch nicht vor einen Richter stellen und dem sagen: "Ich nehme mein Kind nur, wenn meine Ex den Spaß bezahlt!"
P.S.
Antwort von Strudelteigteilchen am 14.11.2011, 12:34 Uhr
Je nach Kind (Alter und Psyche) würde ich das durchaus auch vom Kind klären lassen. Wenn das Kind sagt: "Ich will zu Papa!" kann man ja sagen: "Ich verstehe Deinen Wunsch, aber ich kann das auf Dauer nicht bezahlen, und rein rechtlich ist da Dein Vater in der Pflicht. Sage ihm, daß Du ihn gerne öfter besuchen würdest, daß er aber einen Anteil zahlen muß!" Man kann sich ja auch kompromissbereit zeigen: "Obwohl ich nicht muß, zahle ich gerne eine Fahrt pro Monat, weil ich sehe, daß es Dir wichtig ist. Dann kannst Du entweder alle zwei Monate hin und zurück fahren, oder Papa zahlt auch eine Fahrt pro Monat, dann kannst Du einmal pro Monat hin und zurück."
Re: P.S.
Antwort von taram am 14.11.2011, 12:50 Uhr
Vielleicht mal an das Jugendamt wenden oder Kirche - vielleicht können die dich ein wenig unterstützen
Re: Umgangskosten -woher nehmen?
Antwort von Pamo am 14.11.2011, 15:01 Uhr
Wo soll denn diese Situation hinfuehren? In Zukunft wirst du evtl. dem KV noch Bares fuer entgangenes Amuesement in der Kneipe geben muessen, damit er sein Kind sieht. Ich wuerde es nicht machen.
Re: Umgangskosten -woher nehmen?
Antwort von jessy-less am 14.11.2011, 17:15 Uhr
wenn das kind alt genug ist, dann dem kind erklären, dass der vater eig dafür zuständig ist.
ich würde das nicht tun! der KV von meinem sohn ist jetzt auch auf die tolle idee gekommen, ich müsste den kleinen alle 4 wochen hinbringen und wieder abholen und wieder hinbringen und wieder abholen (da ohne übernachtung, aber 2 tage). ich hab ihm den vogel gezeigt. ich bin H-4 empfängerin und er normalverdiener...wo soll ich das geld hernehmen? die ständige fahrerei hat er selbst so geschaffen....mal von den kosten abgesehen, die ein auto mit sich bringt und die ich auch nicht tragen kann.
wende dich an einen anwalt...JA sind alle eher weichgespült (meine erfahrung bisher) und so wie sich das anhört braucht dein ex ne klare ansage ohne ausweg um das zu kapieren.
umgangsrecht heißt auch umgangspflicht!
das wird mein ex nun auch bald kapieren, wenn die umgangsklage ins haus flattert
Re:ich wollte ja mal
Antwort von Benedikte am 14.11.2011, 20:41 Uhr
nur konstruktive beiträge schreiben- welche mit Hand und Fuss
oder zumindest pointiert
oder irgendwie gehaltvoll
aber hier nur soviel :Schreckliche zwickmühle und eine entsetzliche Vaterkreatur.
Und mal ganz direkt die Frage- wieso zahlt er keinen Unterhalt? Wenn er mehr als Hartz 4 verdienst- einiges, schreibst Du- dann ist er leistungsfähig.
Benedikte
Re:
Antwort von Dreierbande am 15.11.2011, 9:02 Uhr
Er hat einen ausländischen Arbeitgeber (Verwandter von ihm) und bekommt das Geld in bar. Offiziell ist er hier in D aber als selbständig gemeldet ohne großartige Einnahmen. Ersteres weiß ich zwar, aber an das Geld kommt keiner ran.
Die Arge hat ihn vor längerer Zeit auf Unterhaltszahlungen verklagt - aber er zahlt nicht, pfänden geht nicht, er hat kein eigenes Konto, an ihn kommt keiner ran. Das Jugendamt hats jetzt aktuell nochmal versucht, da gibt er sich als armer Selbständiger aus, der keinen Cent hat.
Es gab ne Anzeige wegen Unterhaltspflichtverletzung, da bekam er Bewährung. Das Jugendamt bereitet wohl gerade eine erneute Anzeige vor.
Wer hier in diesem Land nicht zahlen will, der kommt, wenn er es richtig macht, drum herum.
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