Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von topsie am 18.01.2008, 11:25 Uhr

umfrage an alle arbeitlosen

und die die schon eine kindergarten platz haben, das heisst, sich um arbeit bemühen /bemühen müssen...

wie oft muss man in mon. bewerbungen vorweisen?
also ich hab in 2 wochen schon 15, wobei vieles auch nur telefonisch war und sich da direkt klärte, das es nichts wird wg. arbeitszeiten ect...

wer bekam schonmal einen 1 euro job?

wie genau muss man das alles vorweisen?

was ist zu beachten?

also meiner geht ja jetzt erst in den kiga und ich bin fleisig danei was zu finden, aber es macht mir angst, das ich nichts finde...und auch sorge, das das amt da irgendwann ärger macht...wobe ich da ja nichts für kann.

mein berater beim amt meinte schon, ich solle nen samstags job annehmen, wäre ihm doch egal das ich nen kind habe und mich um betreuung bemühen mus.....ich war soooo sauer...sehr kinderfreundliches land hier*ironie*...

 
15 Antworten:

Re: Dein "Betreuer" kann Dich nicht zwingen,

Antwort von horrend am 18.01.2008, 11:38 Uhr

einen Samstags-Job anzunehmen, weil ja bekanntlich reguläre Kindergärten an diesem Tag nicht geöffnet haben. Sanktionieren kann er deswegen nicht, es sei denn, er bezahlt die zusätzlichen Kosten für die Kinderbetreuung am Samstag (sehr teuer!)... :))

Hast Du bereits eine Eingliederungsvereinbarung unterschrieben? Dort muss schriftlich geregelt sein, wie viele Bewerbungen Du vorzulegen hast. Falls es dort - falls diese Eingliederungsvereinbarung besteht - nichts geregelt ist, dann s. unten...

Bevor Du einen 1-EURO-JOB annehmen mußt, ist der Abschluss einer Eingliederungsvereinbarung erforderlich.

Wenn keine Eingliederungsvereinbarung besteht, solltest Du Dich ca. 1-2 mal die Woche bewerben (telefonisch, schriftlich, alles zählt), Nachweise (Kopien) von Bewerbungsschreiben aufheben, Notizen über geführte Telefonate.

Wenn Du Dich also bemühst, aber nichts findest, ist das nicht Dein Problem...

Also: Nicht kirre machen lassen.

Ich habe ca. ein Jahr lang wöchentlich ein bis zwei Bewerbungen geschrieben. Es hat schließlich geklappt.

Viele Grüße

Ilona

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Re: Nachtrag:

Antwort von horrend am 18.01.2008, 11:39 Uhr

... MINDESTENS 1 bis 2 Mal die Woche bewerben...

LG Ilona

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Re: Nachtrag:

Antwort von carina+eve am 18.01.2008, 12:13 Uhr

muß man sich bewerben wenn man h4 bekommt und die kinder in den kiga gehen?

ich kenn einige die machen nix,was passiert dann.

und von vielen weiß ich das sie sich bewerben müssen ansonsten wird was gestrichen.

wie kann das sein das einige müssen und andere nicht?

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Re: Nachtrag:

Antwort von topsie am 18.01.2008, 12:19 Uhr

Ilona, unterschrieben habe ich noch nichts, mache grade eine bewerbungsmassnahme mit!
danke dir aber!

habe ja auch weiter unten was geschrieben: http://www.rund-ums-baby.de/alleinerziehend/mebboard.php3?step=1&range=20&action=showMessage&message_id=122954&forum=109

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Re: Nachtrag:

Antwort von topsie am 18.01.2008, 12:24 Uhr

carina das ist auch was mich wudnert, in mienermassnahme vom amt, sitzen leute, die sied jahren nichts machen, im jahr mal 3 bewerbungen und das wars, da macht das amt nichts und andere, schreiben wirklich ihre 10-20 im monat und die bekommen nur ärger und druck...

macnhmal denke ich, die vom amt kennen ihre leute, sie wissen das sie letztendlich nichts machen können, wenn die leute nicht gewillt sind und geben bei denen auf...aber bei denen, da zähle ich mich zu, die wirklich eigenbemühung zeigen, die arbeit wollen, da versuchen sie noch druck auszuüben, weil da die reelle chance besteht, sie "loszuwerden"...

weil alle die wollen, haben ärger mit dem amt, die nichts tun, komme "lau" durch...

und dann hängt es sicher auch noch mit den sachbearbitern zusammen, da ist ja auch noch jeder anders....

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Re: Nachtrag:

Antwort von joni76 am 18.01.2008, 12:37 Uhr

Ich werd echt sauer, wenn die mich nicht als TAMU arbeiten lassen. Ich hab mich fast 1 Jahr lang erfolglos beworben. Genau deswegen hab ich ja auch die Kurse gemacht, die ich auch noch selbst bezahlen musste. Es war aber mit dem Arbeitsamt abgesprochen. Ich muss nochmal meinen SB anrufen und mich genau erkundigen, was die von mir wollen.

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Re: joni76: Du kannst arbeiten, als was Du willst...

Antwort von horrend am 18.01.2008, 12:41 Uhr

s. Grundgesetz, "Recht zur freien Berufswahl".

Die wissen doch noch gar nicht, wie Du Dich machst als Tagesmutter, ob und wann und wieviele Neukunden (Kinder) dazukommen.

Du kannst Dich ja weiterhin bewerben...

Dann ist Ruh...

LG Ilona

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Re: nochmal joni76:.

Antwort von horrend am 18.01.2008, 12:46 Uhr

Ich kenne mich jetzt nicht so aus mit Tagesmüttern. Ist das eine Art Selbständigkeit? Wenn ja, muss Dir doch das Amt eine Frist einräumen, um die Selbständigkeit aufzubauen. Jedenfalls kenne ich das so aus dem Bekanntenkreis (1 bis 2 Jahre ca.?) Ich glaube nicht, dass die berechtigt sind, Dir das so mir nichts dir nichts einfach zu verbieten.

In dieser Zeit muss man sich auch nicht anderweitig bewerben.

Vielleicht weiss noch jemand was...

LG Ilona

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Eingliederungsvereinbarung

Antwort von fenja2003 am 18.01.2008, 12:54 Uhr

In der Eingliederungsvereinbarung wird u.a.festgelegt, Wieviele Bewerbungen Du monatlich nachweisen mußt und auch die Art der Dokumentation Deiner Bemühungen.

Sanktioniert (ich denke dass verstehst Du unter ) kann nur werden, wenn Du Dich nicht an die EGV hältst. Gibt es noch keine, kann nicht sanktioniert werden.

Im übrigen ist es im SGB II, also wenn Du ALG II bekommst, so dass Du nicht unterschreiben mußt damit die EGV gültig ist- sie kann auch einseitig erlassen werden, wenn Du Dich weigern würdest, zu unterschreiben.

Gruß

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Re: nochmal joni76:.

Antwort von joni76 am 18.01.2008, 12:55 Uhr

Ich hab auf Anraten des Arb.amts kein Gewerbe angemeldet, wg den hohen Kosten. Ich arbeite dann freiberuflich, bin also weiter über die ARGE versichert. Ich kann also meinen Lohn behalten und bekomme ergänzendes ALG II. Bei meinem SB hätte ich keine Bedenken, muss aber zu einem anderen. Mir grauts jetzt schon...

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Re: Welche hohen Kosten, klär mich doch

Antwort von horrend am 18.01.2008, 12:57 Uhr

mal bitte auf. Ich kenne mich nicht so recht aus. Ich kenne nämlich nur Leute, die gefördert wurden, und zwar nicht knapp...

LG Ilona

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Re: eine EGV ist grundsätzlich aushandelbar....

Antwort von horrend am 18.01.2008, 12:59 Uhr

ein Vertrag/Vereinbarung ist ein zweiseitiges Geschäft, BEIDE Vertragspartner müssen zustimmen.

Enfach so aufdrücken? Ich weiß nicht, ob das so rechtens ist.

Sozialgericht muss den Einzelfall prüfen.

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Re: Welche hohen Kosten, klär mich doch

Antwort von joni76 am 18.01.2008, 13:16 Uhr

Die KK-Kosten. Die vom Arb.amt hat gesagt, sie würde mir auf jeden Fall vom Gewerbe abraten, weil sie viele Tagesmütter kennt, die dadurch in den Ruin gekommen sind. Die zahlen dann monatlich mindestens 200€ KK-Kosten und stehen am Ende mit 50€ Gewinn da.

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Re: okay, das ist nachvollziehbar...

Antwort von horrend am 18.01.2008, 13:22 Uhr

Vielleicht könntest Du versuchen, genug Kinder vorher zusammenzubringen und Dich anschließend selbständig zu machen, wenn Du ungefähr weißt, dass Du genug verdienst??

Nunja kenne mich da auch nicht genug aus. Jedenfalls ist es immer gut, wenn man sich von den "Wünschen" des Amtes distanzieren kann... Das könnte man jedenfalls mit der Selbständigkeit einen längeren Zeitraum.

LG Ilona

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Re: eine EGV ist grundsätzlich aushandelbar....

Antwort von topsie am 18.01.2008, 20:24 Uhr

ich vermute ja fast das sie das aufdrücken können, denn weigert man sich kommen sie sicher mit kürzungen.

also ich habe jetzt 6 mon.lang in den zeitungen und internet gesammle, was es an job gäbe, was ich könnte.

insgesamt von 6 mon. hab ich 15 stellen zur auswahl gehbt...ganz ehrlich 1-2 pro woche...das gibt es hier garnicht an stellen, in den zeitungen wiederholt sich alles, mit glück ist vielleicht eine sache pro woche dabei, aber sonst sieht das bei uns sehr schlecht aus auf dem arbeitsmark :(

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