Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von shinead am 18.07.2017, 17:13 Uhr

Treffen heute morgen mit ihm

Es gibt keine Rangfolge bei Kindern unter 18. Unter 18 Jahren haben alle Kinder den gleichen Anspruch an Unterhalt. Ggf. wird eine Mangelfallberechnung durchgeführt. Aber auch dann bekommen alle Kinder anteilig weniger Unterhalt. Deine Tochter hat doch die Ausbildung noch nicht angefangen, oder? Also ist er verpflichtet unterhalt zu zahlen.

207 Euro ist kein Unterhaltsbetrag gem. Düsseldorfer Tabelle.

Lass' das alles auf jeden Fall vom Jugendamt durchrechnen. Es kann m.E. gar nicht sein, dass beim Wegfall einer unterhaltspflichtigen Person (selbst bei Mangelfallberechnung) der Unterhalt für die übrigen minderjährigen Kinder verringert werden kann.

 
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