Geschrieben von shinead am 18.07.2017, 17:13 Uhr |
Treffen heute morgen mit ihm
Es gibt keine Rangfolge bei Kindern unter 18. Unter 18 Jahren haben alle Kinder den gleichen Anspruch an Unterhalt. Ggf. wird eine Mangelfallberechnung durchgeführt. Aber auch dann bekommen alle Kinder anteilig weniger Unterhalt. Deine Tochter hat doch die Ausbildung noch nicht angefangen, oder? Also ist er verpflichtet unterhalt zu zahlen.
207 Euro ist kein Unterhaltsbetrag gem. Düsseldorfer Tabelle.
Lass' das alles auf jeden Fall vom Jugendamt durchrechnen. Es kann m.E. gar nicht sein, dass beim Wegfall einer unterhaltspflichtigen Person (selbst bei Mangelfallberechnung) der Unterhalt für die übrigen minderjährigen Kinder verringert werden kann.
- Unterhalt - Madleen74 17.07.17, 13:02
- Re: Unterhalt - jannas 17.07.17, 20:49
- Treffen heute morgen mit ihm - Madleen74 18.07.17, 11:16
- Re: Treffen heute morgen mit ihm - shinead 18.07.17, 17:13
- Re: Treffen heute morgen mit ihm - desireekk 18.07.17, 20:09
- Nachtrag - desireekk 18.07.17, 20:11
- Re: Nachtrag - Madleen74 18.07.17, 20:35
- Wenn der Unterhalt nicht reicht bekomme ich die Differenz vom Jugendamt? - Madleen74 19.07.17, 12:29
- Re: Wenn der Unterhalt nicht reicht bekomme ich die Differenz vom Jugendamt? - shinead 19.07.17, 16:21
- Wenn der Unterhalt nicht reicht bekomme ich die Differenz vom Jugendamt? - Madleen74 19.07.17, 12:29
- Re: Nachtrag - Madleen74 18.07.17, 20:35
- Nachtrag - desireekk 18.07.17, 20:11
- Treffen heute morgen mit ihm - Madleen74 18.07.17, 11:16
- Re: Unterhalt - jannas 17.07.17, 20:49