Geschrieben von shinead am 24.07.2012, 15:35 Uhr |
Titel erwirken wegen Unterhalt?
Man muss keinen Unterhaltstitel erwirken, wenn man das nicht möchte.
Die Unterhaltspflicht ergibt sich aus der Vaterschaftsanerkennung. Über die Höhe hat man sich offensichtlich gem. DDT geeinigt.
Wozu also ein Titel?
- "Titel" erwirken wegen Unterhalt? - meerli 24.07.12, 15:31
- Re: "Titel" erwirken wegen Unterhalt? - shinead 24.07.12, 15:35
- Re: "Titel" erwirken wegen Unterhalt? - kaathhi 24.07.12, 15:39
- Re: "Titel" erwirken wegen Unterhalt? - mf4 24.07.12, 19:10
- anwältin meinte zu mir - zwergdackel89 24.07.12, 21:39
- "Titel" erwirken wegen Unterhalt? was alles so geht... - Lotte08 26.07.12, 21:48
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von mariecarma 16.09.2009
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