Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von NussNou am 20.10.2016, 9:07 Uhr

Tips über das Verhalten bis zur Gerichtsverhandlung

Also ich würde mal sagen, wenn die Kinder 12 und 14 sind und nicht wollen, und das in Kombination mit der Androhung von Kindesentzug (was anderes wäre das ja nicht, wenn der Vater die Kinder nicht mehr raus gibt) ist Grund genug die Kinder bis zur Verhandlung gar nicht mehr zum Vater zu lassen.
Das JA hat übrigens keine Befugnis Leuten Befehle zu erteilen, auch wenn sie das gerne tun, und das JA handelt auch nicht immer im Sinne der Kinder, und wenn Kinder in dem Alter zu Umgang gezwungen werden sollen, dann ist das nicht zum Wohle der Kinder (solange es sich nicht bloß um eine Laune handelt, aber das scheint ja hier nicht der Fall zu sein).
Meiner Einschätzung nach hat der Vater mit der Vorgeschichte und gegen den Kindeswillen keine Chance auf alleiniges ABR.
Deine Freundin sollte sich aber über die Einstellung der Kinder sicher sein, d.h. es müsste wirklich mehr als eine einmalige Äußerung seitens der Kinder sein. Wenn es nämlich rüberkommt, als hätte sie versucht den Kindern zu vermitteln, was sie am Montag sagen sollen, wird es schwierig.

 
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