Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Petra28 am 19.10.2016, 13:53 Uhr

Tips über das Verhalten bis zur Gerichtsverhandlung

Deine Freundin soll Ruhe bewahren. Der Wille der Kinder ist vom Gericht zu beachten, weil klar ist, dass in diesem Alter ohne die Kooperation der Kinder nichts mehr geht. Wichtig ist, dass die Kinder diesen Willen bei der Anhörung klar formulieren und begründen können:

"Ich möchte nicht mehr so oft zum Papa, weil er sich in der Zeit nicht richtig um mich kümmert. Ich hatte in den Ferien nur eine Hose zum Anziehen. Wenn ich Schulmaterial mitbringen muss, dann gibt mir mein Vater das Material nicht bzw. auch kein Geld, damit ich welches kaufen muss. Das ist mir peinlich, wenn ich in der Schule das dann nicht dabeihabe. Am Wochenende wollte ich nicht zum Papa, weil ich Angst hatte, dass er mich nicht mehr zu Mama lässt. Wenn sicher ist, dass ich wieder zu Mama kann, dann möchte ich am liebsten soundsoviele Tage die Woche zum Papa..."

Selbstverständlich soll Deine Freundin das nicht mit den Kindern einstudieren, sondern sie sollte den Kindern nur sagen, dass das Gericht sehr genau nachfragt und das alles, was die Kinder sagen, später auch so in den Beschluss einfließt. Sie sollten wirklich das sagen, was sie wirklich selber möchten und nicht das, was sie vielleicht meinen, das andere es hören möchten!

Deine Freundin sollte darauf achten, gegenüber dem Jugendamt vernünftig und kooperativ auftreten, jede Äußerung von ihr kann später in der Stellungnahme des Jugendamtes auftauchen.

 
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