Geschrieben von anahid am 18.10.2008, 22:22 Uhr |
susafi..
da weißt du leider komplett etwas falsches.
~~~~~~~~~~~~~~~~schnipp~~~~~~~~~~~~
Wer trägt die Kosten der Ausübung des Umgangsrechts?
Bei der Ausübung des Umgangsrechts können erhebliche Kosten, insbesondere Fahrtkosten entstehen. Kosten des Umgangsrechts sind grundsätzlich vom Unterhaltsberechtigten
zu tragen (BGH, FamRZ 1995, 215, FamRZ 2002, 1099) und dürfen auch nicht bei der Unterhaltsermittlung vorweg abgezogen werden.
Anders nur, wenn angesichts der wirtschaftlichen Verhältnisse die Kostenbelastung für den Umgangsberechtigten schlechthin unzumutbar sind und dies dazu
führt, dass dieser sein Umgangsrecht nicht oder nur noch in erheblich eingeschränktem Umfang ausüben könnte.
~~~~~~~~~~~~~schnapp~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
- holen des kindes muss ich es bringen od er holen - nicole1703 18.10.08, 20:42
- Re: holen des kindes muss ich es bringen od er holen - anahid 18.10.08, 20:53
- Re: holen des kindes muss ich es bringen od er holen - Allly 18.10.08, 20:53
- Schon mal über geteilten Weg nachgedacht? - Schmusepuu 18.10.08, 20:59
- Allly war schneller o.T - Schmusepuu 18.10.08, 21:00
- Wir teilen uns die Strecken - leaelk 18.10.08, 21:15
- Allly war schneller o.T - Schmusepuu 18.10.08, 21:00
- Re: holen des kindes muss ich es bringen od er holen - susafi 18.10.08, 21:22
- susafi.. - anahid 18.10.08, 22:22
- Re: susafi.. - susafi 18.10.08, 23:10
- susafi.. - anahid 18.10.08, 22:22
- Re: holen des kindes muss ich es bringen od er holen - Speedy78 18.10.08, 21:24
- Re: holen des kindes muss ich es bringen od er holen - Kiwimama 18.10.08, 21:33
Ich weiss gar nicht was alle gegen meinen Sohn haben!?!
Mann ist das Irre EPddWnb.
Aber nicht, dass wir heute Abend
Muss mal meckern *grrrr*
Chaos beseitig
@ lilliblue wg. zeitarbeit und @ lilliblue und groschi wg. schlafen.
Vielleicht könnt ihr mir helfen...
Das schlechte Gewissen...
Zugkarten für weihnachts-/silvesterzeit von der bahn freigegeben ....