Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von anahid am 18.10.2008, 22:22 Uhr

susafi..

da weißt du leider komplett etwas falsches.

~~~~~~~~~~~~~~~~schnipp~~~~~~~~~~~~
Wer trägt die Kosten der Ausübung des Umgangsrechts?
Bei der Ausübung des Umgangsrechts können erhebliche Kosten, insbesondere Fahrtkosten entstehen. Kosten des Umgangsrechts sind grundsätzlich vom Unterhaltsberechtigten
zu tragen (BGH, FamRZ 1995, 215, FamRZ 2002, 1099) und dürfen auch nicht bei der Unterhaltsermittlung vorweg abgezogen werden.
Anders nur, wenn angesichts der wirtschaftlichen Verhältnisse die Kostenbelastung für den Umgangsberechtigten schlechthin unzumutbar sind und dies dazu
führt, dass dieser sein Umgangsrecht nicht oder nur noch in erheblich eingeschränktem Umfang ausüben könnte.
~~~~~~~~~~~~~schnapp~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

 
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