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Geschrieben von nicole1703 am 18.10.2008, 20:42 Uhr

holen des kindes muss ich es bringen od er holen

hallo,

hatte grad mal wieder ein unangenhmes gespräch mit meinem exmann. er hat mir mitgeteilt, dass ich ab dem nächsten we die kleine zu ihm bringen muss, da es ihm geld kosten würde. auch für mich ich es ein umweg, ich fahre nachdem er sie abgeholt hat immer zur arbeit.
also ich meine gelesen zu haben, dass der elternteil das kind abholen muss bei dem es nicht ständig lebt.
ich meine ich würde ihm die kleine in ausnahmefällen ja auch bringen, auto in der werkstatt od so, aber ständig kann ich es mir auch nicht erlauben.

bin dankbar für eine antw.

nicole

 
10 Antworten:

Re: holen des kindes muss ich es bringen od er holen

Antwort von anahid am 18.10.2008, 20:53 Uhr

hallo nicole,

der, der umgang haben möchte holt und bringt - die kosten muss er selber tragen.

es gibt ausnahmen wenn mutter mit kind weit weg gezogen ist etc. pp.


greetz
anahid

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Re: holen des kindes muss ich es bringen od er holen

Antwort von Allly am 18.10.2008, 20:53 Uhr

Kannste doch machen. Du bringst das Kind hin, er bringt es wieder zurück. Fahrtkosten geteilt, alle zufrieden. Wenn du ihm jetzt echt mit Gesetzestexten kommt macht er doch bestimmt zu und wird ätzend. Versuche, einen Kompromiss zu finden.

Es gibt Expartner, die dem anderen daraus einen Strick drehen, so nach dem Motto: Du willst nicht, dass ich das Kind sehe, sonst würdest du es mir ja bringen...

LG Ally.

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Schon mal über geteilten Weg nachgedacht?

Antwort von Schmusepuu am 18.10.2008, 20:59 Uhr

Hallo,
Warum teilt Ihr euch nicht das bringen/ abholen?
Einer den Hinweg, einer den Rückweg.
Es geht darum dem Kind Umgang mit BEIDEN Elternteil zu ermöglichen und dafür müssen BEIDE sorgen.
Von so einer Bestimmung habe ich noch nicht gehört.
Ich habe mir damals mit meinem Exmann einen Weg von 350 km geteilt, es ging immerhin darum das mein Sohn seinen Vater sehen kann.
Erst als der KV dazu auch nicht mehr bereit war hatte sich der Umgang ziemlich schnell erledigt.
Weil es Geld kostet oder ein Umweg ist finde ich jetzt nicht so die schlagenden Argumente sich da rauszuziehen.

Lg schmusepuu

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Allly war schneller o.T

Antwort von Schmusepuu am 18.10.2008, 21:00 Uhr

.

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Wir teilen uns die Strecken

Antwort von leaelk am 18.10.2008, 21:15 Uhr

Hallo,
wir haben die Lösung, das ich die Kinder freitags hin bringe und er sie sonntags wieder zurück bringt. In Ausnahmefällen fährt einer von uns auch mal beide Strecken.
Warum denn nicht???
So sind bei uns alle zufrieden. Wenn er sie holen müßte, dann könnte er sie aufgrund seiner Arbeitszeiten meist erst am Samstag Mittag holen. So haben die Kinder einen halben Tag mehr mit ihrem Papa.
Ich sehe darin kein Problem.
Uns trennt übrigens eine Strecke von einfach ca. 60km.
LG Kerstin

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Re: holen des kindes muss ich es bringen od er holen

Antwort von susafi am 18.10.2008, 21:22 Uhr

soweit ich weiß ist es gesetzlich so geregelt, das man sich da abwechseln muss... einmal muss er ihn holen und das nächste mal musst du ihn bringen...

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Re: holen des kindes muss ich es bringen od er holen

Antwort von Speedy78 am 18.10.2008, 21:24 Uhr

Wir handhaben es immer so das der Papa ihn holt und auch wieder bringt. Aber oft bringe ich ihn auch. Finde ich nicht schlimm. Kommt natürlich auch immer auf die Entfernung an. Aber ich denke das wenn man darüber redet und einen guten Kompromiss findet ist allen am besten geholfen! Nicht wegen dem gesetzlich ist das so und so geregelt - das mag bei den meisten vielleicht helfen, ich bin immernoch der Ansicht das man als Eltern eine "gemeinsame" Aufgabe hat weiterhin noch gut miteinander auszukommen...

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Re: holen des kindes muss ich es bringen od er holen

Antwort von Kiwimama am 18.10.2008, 21:33 Uhr

Tja, dann habe ich es wohl ganz gut: mein Ex bringt und holt die Kinder immer selber, und alles, damit ich bloß nicht in seine Wohnung reinkomme. Und das sind dann immerhin 100 km insgesamt am WE.
LG

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susafi..

Antwort von anahid am 18.10.2008, 22:22 Uhr

da weißt du leider komplett etwas falsches.

~~~~~~~~~~~~~~~~schnipp~~~~~~~~~~~~
Wer trägt die Kosten der Ausübung des Umgangsrechts?
Bei der Ausübung des Umgangsrechts können erhebliche Kosten, insbesondere Fahrtkosten entstehen. Kosten des Umgangsrechts sind grundsätzlich vom Unterhaltsberechtigten
zu tragen (BGH, FamRZ 1995, 215, FamRZ 2002, 1099) und dürfen auch nicht bei der Unterhaltsermittlung vorweg abgezogen werden.
Anders nur, wenn angesichts der wirtschaftlichen Verhältnisse die Kostenbelastung für den Umgangsberechtigten schlechthin unzumutbar sind und dies dazu
führt, dass dieser sein Umgangsrecht nicht oder nur noch in erheblich eingeschränktem Umfang ausüben könnte.
~~~~~~~~~~~~~schnapp~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

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Re: susafi..

Antwort von susafi am 18.10.2008, 23:10 Uhr

habe das mit meinem Onkel gerichtlich durch.... den seine Ex ist mit dem Kind in nen anderen Bundesland gezogen... ich hab ihn dann unterstützt weil er nicht so richtig wußte wie... naja und dann kam bei raus das einmal er und einmal sie fahren müsste...

aber ich wäre natürlich auch immer dafür sich so zu einigen.... nur manchmal ist das nicht mehr möglich...

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