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Geschrieben von s@bine am 13.10.2022, 12:42 Uhr

Steuerklasse 2

Hi zusammen.
Ich bin seit ein paar Monaten getrennt.
Jetzt würde ich gern meine steuerklasse ändern.
Aktuell ist es 1, da wir nie verheiratet waren.
Hat jemand damit Erfahrung?
Rückfragen beim Finanzamt und Google helfen mir nicht. In den Formularen geht es immer nur um Scheidung oder Hochzeit...
Vielen Dank

 
6 Antworten:

Re: Steuerklasse 2

Antwort von Lena_1922 am 13.10.2022, 13:38 Uhr

Du brauchst das Formular

"Anlage Kinder zum Lohnsteuer-Ermäßigungsantrag"

da gibst du die daten des/der Kinder(er) ein und das Vaterschaftsverhältnis
und dann Zeile 36

Ich beantrage den vollen/halben Kinderfreibetrag, weil der andere/leibliche Elternteil des Kindes/der Kinder

"- seine Unterhaltsverpflichtung nicht mindestens zu 75 % erfüllt und ich keinen Unterhaltsvorschuss erhalte"

wenn du Kindesunterhalt bekommst, behät dein Ex 0,5 Kind auf seiner "Karte"

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Re: Steuerklasse 2

Antwort von Pamo am 13.10.2022, 16:16 Uhr

Steuerklasse II bekommst du, wenn du ein minderjähriges Kind und keinen anderen Haushaltsanehörigen außer dir von 18+ hast.

Dein Freund interessiert nicht, wenn er da nicht wohnt.

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Re: Steuerklasse 2

Antwort von s@bine am 13.10.2022, 19:05 Uhr

Vielen Dank für die Antwort!
Ich hab das aber nicht ganz verstanden.

Also Freund (Vater meiner 2 Jungs 4 und 5 Jahre) ist ausgezogen und zahlt bis dato Unterhalt.
Die Kinder wohnen bei mir.
Steht mir dadurch Steuerklasse 2 zu oder nicht, weil ich unterhalt bekomme?
Muss ich den versteuern?

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Re: Steuerklasse 2

Antwort von s@bine am 13.10.2022, 19:45 Uhr

Achso und noch was- muss ich mich irgendwo noch alleinerziehend melden? Krankenkasse Jugendamt oder so?

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Re: Steuerklasse 2

Antwort von Lena_1922 am 14.10.2022, 8:52 Uhr

Nein, außer beim Finanzamt mußt du dich nicht AE melden.
Manchmal bekommt man als AE besondere Rechte/Vergünstigungen beim Arbeitgeber oder der Kinderbetreuung - da mußt du mal in deine Verträge schauen.

Beim Finanzamt bekommst du

Steuerklasse II wenn du ohne eine Person über 18 mit Einkommen in einem Haushalt lebst
aber nur 0,5 Kinderfreibeträge pro Kind, wenn der Vater Unterhalt zahlt.

Zahlt er zuwenig, kannst du (auch Anteilig) Unterhaltsvorschuss beim Jugendamt beziehen.

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Re: Steuerklasse 2

Antwort von drosera am 01.11.2022, 11:32 Uhr

Die Stuerklasse II kann man gesondert beim Finanzamt ändern, damit auch der Arbeitgeber über Elstam diese Info für die Lohnabrechnung bekommt. Dafür gibt es ein Formular beim Finanzamt. Ich musste zudem eine Auskunft der Meldebehörde über die Wohnungsangehörigen beibringen.
Oder man macht das über die Steuerklärung, aber dann kommt das beim AG später an und man wartet auf die Rückzahlungen.

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