Alleinerziehend, na und?

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Entlastungspaket

Thema: Entlastungspaket

Das neue Entlastungspaket entlastet mich .... GAR NICHT . Gut - ich bekomme, 2 x 18 € Kindergeld .... Aber kein Bildung und Teilhabe, kein Wohngeld, kein Energiekostenzuschlag etc .... und alles nur, weil ich knapp über dem Bemessungssatz liege, da frage ich mich, ob ich mich nicht kündigen lasse ich arbeite Vollzeit, der Erzeuger von Sohn1 profitiert von allem, ist aber Hartz 4 Bezieher und zahlt auch keinen Unterhalt - absichtlich so gewählt..... ach ja - die Erhöhung vom Kindergeld wird natürlich vom Unterhaltsvorschuss abgezogen .... Sind so die Prioritäten ?

von LebenskunstAE am 04.09.2022, 14:00



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Ja, mir geht es auch so. Hier kommt nichts davon an am Ende.

von Mommy2be8.17 am 04.09.2022, 18:18



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Dass die Erhöhung von dem staatlichen Vorschuss abgezogen wird, finde ich okay. Der Vater des Kindes ist in der Pflicht, bei dem solltest du dich beschweren

Mitglied inaktiv - 04.09.2022, 18:33



Antwort auf Beitrag von LebenskunstAE

Da ich nicht weiß wieviel knapp über dem Bemessungssatz bei dir heißt. Sollte es sich nur um 50-100€ könntest du deine Stunden daraufhin verringern. Ansonsten hast du eine Bestandsschaft beim Jugendamt für deine Kinder? Wenn nicht einrichten, damit die dem KV "Feuer untern Arsch machen" sich einen Job zu suchen und seiner Verpflichtung nachzukommen. Leider habe ich ansonsten keine Ideen für dich.

von sunshine59 am 05.09.2022, 13:13



Antwort auf Beitrag von sunshine59

Genau so, mein Ex hat damals richtig Feuer unterm Hintern gekriegt, er hat nämlich auch nicht den A.... hochbekommen und fand Schwarzarbeiten interessanter und nicht nachweisbar und für sein Kind sollte bitte der Staat aufkommen, aber dann kam er in die Pötte, als ihm von der Beistandschaft klar gemacht wurde, was er zu tun hat, wir wurden natürlich keine Freunde mehr: "die drohen mit Knast, Du bist schuld". Aber es lief

Mitglied inaktiv - 05.09.2022, 14:59



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Bei uns half es den Gerichtsvollzieher, ins kleine Dorf wo er wohnt, zu schicken. Plötzlich konnte er bzw. seine Lebensgefährtin einen Großteil vom monatl. Mindestunterhalt zahlen. Gut Freund muss ich mit dem Ex und seinen Anhang nicht werden, es gibt Gründe warum er der Ex ist.

von sunshine59 am 06.09.2022, 11:18



Antwort auf Beitrag von sunshine59

ich habe keine Ahnung, wo der KV wohnt... er kümmert sich seit Jahren nicht... Alle 2 Jahre mache ich eine Anzeige wegen Unterhaltspflichtverletzung, damit der Große im Zweifel später für ihn nicht zahlen muss ..... Von der Seite wird als nie etwas kommen

von LebenskunstAE am 06.09.2022, 19:51



Antwort auf Beitrag von LebenskunstAE

Wenn du nicht einmal genau weißt wo er wohnt bzw gemeldet ist, solltest du erst Recht eine Beistandsschaft beim Jugendamt einrichten lassen. Die haben andere Möglichkeiten als du. Dann brauchst du dich auch nicht alle 2 Jahre um eine Anzeige, die eh ins Nirgendwo läuft, zu kümmern.

von sunshine59 am 07.09.2022, 07:59



Antwort auf Beitrag von sunshine59

Die können mit seiner Steuer- und Rentenversicherungsnummer Daten und Auskünfte einholen

von Garnele08 am 07.09.2022, 09:38



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Kannst du vielleicht den Kinderzuschlag beantragen?

von miaandme am 05.09.2022, 17:50



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Nein

von LebenskunstAE am 06.09.2022, 21:02



Antwort auf Beitrag von LebenskunstAE

Mich entlastet das aktuelle Entlastungspaket auch nicht, aber meine Kinder (Studenten) und meine Mutter (Rentnerin) Ich habe dafür die 300 Euro im letzten Paket bekommen (wobei nach Steuerabzug ja keine 300 Euro über geblieben sind). Freue ich mich trotzdem drüber. Der Staat kann einfach nicht alles ausgleichen. Da sind wir wohl alle jetzt selber gefragt. Die letzten 20 Jahre haben mich gelehrt: Es geht immer weiter! Auch wenn man glaubt, es geht nicht mehr.

von Frida19 am 06.09.2022, 21:57