Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Vernel am 28.07.2014, 16:43 Uhr

So einfach geht das nicht!

Hallo, also als erstes brauchst du einen Titel! Wenn du den nicht hast, kannst du nicht pfänden!

Formular dazu findest du hier

http://www.justiz.nrw.de/BS/formulare/zwangsvollstreckung_pfaendung/index.php

Willst du einen Lohnpfändung oder eine Kontenpfändung machen ? Es geht auch beides zusammen!

DAs Problem ist, machst du was falsch, kann der Antrag abgelehnt werden und falls er doch durchgeht und irgendwas fehlt, wird der Drittschuldner z.B. die Bank oder der Arbeitsgeber die Pfändung nicht vollständig erfüllen. Er bekommt den Pfüb (Pfändungs- und Überweisungebeschluss) ebenfalls zugestellt und ist somit dann vorgewarnt!!

Was spricht dagegen in so einer Angelegenheit das Jugendamt bzw. einen Anwalt zu beauftragen, die Kosten werden dann ebenfalls beim Schuldner geltend gemacht!

Ich arbeite in einer Rechtsabteilung und kenne mich damit schon aus, weil wir selbst Pfändungen ausbringen und auch erhalten ... selbst ich würde es privat nicht selbst machen!

Viele Grüße und viel Erfolg!!!

 
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