Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Sternenschnuppe am 24.09.2013, 8:40 Uhr

Sie schreibt aber

Er will nicht eingetragen werden wenn er es nicht ist.
Ehelich ist er so oder so schon eingetragen und es braucht auch keine Anerkennung von der sie schrieb.
Und drüben steht " ehelich geboren"

Ich finde es komisch.

Anerkennung und Vaterschaft anfechten sind ja ganz unterschiedliche Dinge
.

 
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