Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von mf4 am 13.12.2014, 19:32 Uhr

seit wann?

Auf das alleinige Sorgerecht hat eine minderjährige Mutter zunächst keinen Anspruch. Bis zu ihrem 18. Geburtstag wird vom Jugendamt ein Vormund für das Kind bestellt. Das können auch die Eltern der jungen Mutter sein. Ist der Vater des Kindes schon volljährig, erhält er anfangs alleine die elterliche Sorge.

http://www.eltern.de/schulkind/jugendliche/recht-und-rat-fuer-teeniemuetter.html

 
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