Alleinerziehend, na und?

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wie viel muss er zahlen?

Thema: wie viel muss er zahlen?

hallo ihr lieben :) mein ex freund ist 21 und hat einen 450€ job. ich bin 16 wenn mein kind zur welt kommt. weiß jemand ob und wenn ja wie viel er zahlen muss? werde mich bald erkundigen aber wäre schön wenn mir jemand ein bisschen weiter helfen kann :) Euer minchen

von minchen2604 am 11.12.2014, 20:07



Antwort auf Beitrag von minchen2604

Hallo, rein theoretisch ist er unterhaltspflichtig....aber: da er selbst weit unter dem Selbstbehalt verdient, geht da wohl nichts..... Setze dich zusammen mit deinen Eltern umgehend mit dem Jugenamt in Verbindung:je nach der Konstellation (ob du z. B. in einer Lehre bist, oder zu Schule gehst, bei deinen Eltern wohnst usw. usf) stehen dir Unterhaltsvorschuß und Sozialhilfe zu....je nach dem müssen aber diese Anträge auch deine Eltern stellen....

von Limayaya am 11.12.2014, 20:42



Antwort auf Beitrag von minchen2604

Bei dem geringen Einkommen wirst du wohl keinen Unterhalt bekommen und bis er sein Studium beendet hat und einen gut bezahlten Job hat wird es wohl auch noch dauern. Wie schon geschrieben worden ist... wende dich ans Jugendamt. Musst du sowieso machen bzw. das JA wendet sich an dich, weil du noch nicht volljährig bist.

von mf4 am 11.12.2014, 22:09



Antwort auf Beitrag von minchen2604

Na jedenfalls kann der niemand finanzieren - Der muss ja noch finanziert werden. Dann erzähl doch mal von Deiner Lebenssituation, wenn Du tatsächlich 16 bist und ein Kind erwartest. Dann kommen ja vielleicht hilfreiche Tipps.

von Franke am 11.12.2014, 22:13



Antwort auf Beitrag von minchen2604

Oder hast du ihm gesagt das du die Verhütung absetzt? Ja, du hast Recht, du bist wirklich sehr reif für dein Alter. http://www.rund-ums-baby.de/kinderwunsch/forum/Kinderwunsch-mit-15_427839.htm http://www.rund-ums-baby.de/schwanger-unter-20/Ueberfaellig-dann-brauner-Ausfluss_94895.htm

von Soie am 11.12.2014, 22:22



Antwort auf Beitrag von Soie

Er war 19 und sie 13 als sie zusammen kamen. Ein Kind geplant von ihr aber angeblich trotz Verhütung entstanden... alles ziemlich aber warum sollte er deshalb keinen Unterhalt zahlen müssen? Es war sein volljähriger Penis, der in einem Kind steckte... da kann er froh sein, dass er nicht so anders bezahlen muss.

von mf4 am 11.12.2014, 22:31



Antwort auf Beitrag von mf4

Ich meine 15 und 21 ist erlaubt, wen es mit gegenseitigem Einverständnis geschieht. Mir gehts auch darum wenn sie heimlich den Ring entfernt und er davon ausgeht sie hat eine sichere Verhütungsmethode. Natürlich kann man sagen wenn man absolut sicher sein will dann immer nur mit Kondom, aber wer macht das schon?

von Soie am 11.12.2014, 22:39



Antwort auf Beitrag von Soie

Sexuelle Handlungen Volljähriger an Kindern unter 14 gelten als Missbrauch. Dabei drohen Freiheitsstrafen zwischen sechs Monaten und zehn Jahren.

von mf4 am 11.12.2014, 22:50



Antwort auf Beitrag von mf4

Mir ging es alleine darum das sie jetzt 15 ist, sich als sehr reif bezeichnet, den Verhütungsring enfernt hat und nun von Ihrem Exfreund der nur 450 Euro verdient Unterhalt für das Kind will. Das er natürlich auch doof war sich überhaupt mit ihr einzulassen ist ja wieder was anderes. Daraus kann sie ihm vermutlich jetzt auch einen Strick drehen.

von Soie am 11.12.2014, 23:01



Antwort auf Beitrag von minchen2604

Oder hast du ihm gesagt das du die Verhütung absetzt? Ja, du hast Recht, du bist wirklich sehr reif für dein Alter. http://www.rund-ums-baby.de/kinderwunsch/forum/Kinderwunsch-mit-15_427839.htm http://www.rund-ums-baby.de/schwanger-unter-20/Ueberfaellig-dann-brauner-Ausfluss_94895.htm

von Soie am 11.12.2014, 22:22



Antwort auf Beitrag von minchen2604

Gehts eigtl noch? Ich wollte nur wissen ob man in diesem Alter und dieser finanziellen Situation zahlen muss, mehr nicht! Also sowas muss ich mir hier echt nicht anhören, das ist unter aller Sau! Dazu macht mich das ziemlich traurig!

von minchen2604 am 11.12.2014, 23:19



Antwort auf Beitrag von minchen2604

Das hättest du dir mal besser überlegen sollen bevor du es drauf angelegt hast schwanger zu werden. Was dein Freund verdient wusstest du ja vorher und das er sicher nicht begeistert sein wir auch.

von Soie am 11.12.2014, 23:31



Antwort auf Beitrag von minchen2604

Warum sollte er mit 21 keinen Unterhalt für sein Kind zahlen müssen? Er ist ein Mann vor dem Gesetz wie auch einer, der 40 ist.

von mf4 am 12.12.2014, 08:08



Antwort auf Beitrag von minchen2604

Dass Sex mit Jugendlichen unter 14 und volljährigen verboten und strafbar ist waren wir uns bewusst, deswegen haben wir es auch nicht getan, da ich einen Monat danach direkt 14 war. Mit 15 und 21 ist es erlaubt. Mit gegenseitigem Einverständnis. Und da ich jetzt 16 werde hat es dann sowieso keinen mehr zuinteressieren! So viel dazu. Ich finde in der gymnasialen Oberstufe ist man dann doch schon recht reif. Abgesehen davon wisst ihr rein gar nichts über mich und wisst auch nicht ob sich hier jeder meiner Beiträge auf mich bezieht oder vllt auf eine Freundin!? Daher sind solche Vorurteile u.ä. äußerst unangebracht! Zudem war er sich darüber bewusst, dass wir nicht verhütet haben!

von minchen2604 am 11.12.2014, 23:28



Antwort auf Beitrag von minchen2604

Wenn man in der "gymnasialen Oberstufe" so reif wäre, würde man peinlichst genau verhüten, lernen, das Abitur machen,studieren und einen gut bezahlten Job annehmen. Und dann würde man daran denken Kinder zu bekommen. Ich hab mit 15 meinen Schulabschluss gemacht und anschließend eine 3 Jährige Ausbildung. Es war immer schon klar: Schule, Ausbildung, Job , Ehe , Kind. Und zu Thema du fragst für eine Freudin: Du sprichst immer nur von "ich" und "mein Ex Freund".

von Soie am 11.12.2014, 23:39



Antwort auf Beitrag von Soie

Jetzt mal ehrlich, soll ich immer schreiben: ich hab ne freundin und die hatte nen freund und dann dies und jetzt will ich das wissen und sie und er und die beiden..? Ich seh es auch nicht ein mich jetzt dafür rechtfertigen zu müssen. Manche Menschen sind hier echt fehl am Platz.

von minchen2604 am 11.12.2014, 23:42



Antwort auf Beitrag von minchen2604

Ja, richtig. Lass deine Freundin die fragen selber stellen dann musst du dich nicht dafür rechtfertigen.

von Soie am 11.12.2014, 23:50



Antwort auf Beitrag von minchen2604

Stimmt! Du zum Beispiel. Ich weiß nicht, ob Du schwanger bist oder nicht. Aber auf keinen Fall hast Du eine Freundin, die schwanger ist.

von Franke am 12.12.2014, 00:33



Antwort auf Beitrag von minchen2604

Körperlich reif genug, Kinder machen zu können. Aber geistig noch nicht so weit. Sonst würde frau es nicht tun in dem Alter, in der Situation und mit einem zahlungsunfähigen Mann. Frag ein vierjähriges Kind "Kannst Du das?" und es wird Dir antworten: "Ich bin doch schon groß!"

von Franke am 12.12.2014, 00:39



Antwort auf Beitrag von minchen2604

wisst auch nicht ob sich hier jeder meiner Beiträge auf mich bezieht oder vllt auf eine Freundin!? Zudem war er sich darüber bewusst, dass wir nicht verhütet haben! nun habsch keene Lust mehr auf das Theater viel Spaß ihr reifen erwachsenen Eltern ihr schafft das sicher ganz toll allein

von mf4 am 12.12.2014, 08:10



Antwort auf Beitrag von mf4

??? Mf4 mit Doppelnick?

von KKM am 12.12.2014, 13:12



Antwort auf Beitrag von KKM

ich hatte ihren Text einfach kopiert und kommentiert ich brauche ganz sicher keinen minderjährigen schwangeren Doppelnick

von mf4 am 12.12.2014, 14:25



Antwort auf Beitrag von minchen2604

Also mindestens in der 11. Klasse ? WOW! Hast du eine Klasse übersprungen, trotz Legasthenie was den Unterhalt betrifft?

Mitglied inaktiv - 15.12.2014, 08:44



Antwort auf Beitrag von minchen2604

...und ich wird mal meinem 14 jährigen Sohn das Kondom schon mal festtackern, wenn ich das hier lese. Der ist jeden Tag umringt von "reifen Mädels aus der Gymnasialen Oberstufe". Und eigentlich fand ich die auf Schulveranstaltungen immer alle ganz nett? Ob die auch innerlich so denken?? Gibt es noch reine Jungsschulen???

von jamelek am 12.12.2014, 00:04



Antwort auf Beitrag von jamelek

Meine Tochter wird 12 und ich hoffe sie spielt mit 13 noch nicht mit Penissen sondern mag noch ihre Monster High und Pferde. Bisher hats geklappt, ich war nicht frühreif und meine Großen auch nicht. Als meine Jungs in das Alter kamen, dass was mit Mädchen laufen könnte (aber noch lange nicht lief) sagte ich immer: denkt dran, ohne Dings kein Bums.

von mf4 am 12.12.2014, 08:30



Antwort auf Beitrag von mf4

Also ich war ja auch ein frühreifes Früchtchen, aber ich hatte genug Verstand (muss man dazu reif sein?) mich vor Schwangerschaften und Krankheiten zu schützen. Ich hoffe inständig, dass mein Kindlein nicht nach mir kommt, sondern diesbezüglich auf der väterlichen, braven Linie schwimmt. Vorbeugend überlege ich immer noch, wo ich sie frühkastrieren lassen kann...

von Pamo am 12.12.2014, 08:32



Antwort auf Beitrag von Pamo

hm... ich befürchte fdas verstößt gegen Menschenrechte aber vielleicht kannst du dem Pamokind ja erzählen, dass man heute total hipp ist, wenn man den Eingriff machen lässt... wie Tattoo, nur cooler

von mf4 am 12.12.2014, 10:08



Antwort auf Beitrag von minchen2604

Wieviel Kindsunterhalt er zahlen muss, hängt von mehr als der Information über den 450 Euro Job ab. Das hängt auch davon ab, wie seine Ausgaben sind. Sinnvoll wäre, dass du zum Jugendamt gehst, eine Beistandschaft für das Kind einrichtest und dir den Kindsunterhalt ausrechnen und eintreiben lässt. Ich rate aber mal, dass du höchstens Unterhaltsvorschuss bekommst - bitte bedenke dass dies auf 72 Monate beschränkt ist, dann ist Ende. Ich wünsche dem Kind viel Glück, bei solch unklugen Eltern kann das Kind es dringend brauchen.

von Pamo am 12.12.2014, 08:29



Antwort auf Beitrag von minchen2604

Du weißt schon, dass Dein Ex sobald er die Vaterschaft anerkannt hat das alleinige Sorgerecht bekommt, oder?

von shinead am 12.12.2014, 14:11



Antwort auf Beitrag von shinead

Ist es tatsächlich so, Shinead? Oder kann das Jugendamt oder die Großeltern die Teilsorge übernehmen? Bekommt der Vater echt direkt ASR, weil er Volljährig ist (nehm ich an)? LG Boots

Mitglied inaktiv - 12.12.2014, 14:56



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Wenn nur ein Elternteil minderjährig ist und der andere schon 18 Jahre alt ist, so fällt das elterliche Sorgerecht auf den volljährigen Elternteil. DAS wäre nur dann anders, wenn dem Vater etwas unterstellt würde, was dagegen spricht. Aber es geht ja um 2 gefühlt erwachsene verantwortungsvolle Menschen, die das Kind sorgfältig geplant haben und da ist das sicher auch geklärt.

von mf4 am 12.12.2014, 15:07



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Das ist tatsächlich so. Das Sorgerecht kann erst dann auf die Mutter übergehen, wenn sie volljährig ist. Ob ein Teilbereich der Sorge beim Jugendamt verbleibt oder nicht, ist eine Einzelfallentscheidung. Dafür müsste der Vater sich m.E. aber ziemlich dämlich anstellen.

von shinead am 12.12.2014, 15:34



Antwort auf Beitrag von mf4

>>da ist das sicher auch geklärt.

von shinead am 12.12.2014, 16:04



Antwort auf Beitrag von shinead

Das finde ich wirklich interessant. Danke für die Rückmeldung. Jetzt vergrault das Mädchen mal nicht...will wissen wie's weitergeht. Und ich möchte später hier Beiträge von dem jungen alleinerziehenden Vater hier lesen! ;-)

Mitglied inaktiv - 12.12.2014, 16:08



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Luns einfach ab und an ins "Schwanger unter 20". Da wird "unser" minchen nämlich betüddelt und lieb gehabt.

von shinead am 12.12.2014, 16:41



Antwort auf Beitrag von mf4

ich wurde mit 16 Mutter, mein Ex hat das Kind sofort anerkannt, und das Sorgerecht lag immer bei mir und dem Jugendamt (ich hatte Teilsorgerecht). An meinem 18. Geburtstag ging das SR allein an MICH mein Ex war 24, und ich sowie das Jugendamt hätten unterschreiben müssen dass er Sorgerecht bekommt (mein Aufenthaltsbestimmungsrecht sowie die Gesundheitsfürsorge lagen beim JA, der Rest bei meiner Mutter, über mein Kind hatte sie dennoch nichts zu entscheiden, das lief ausschließlich über mich und Jugendamt)

von Keksraupe am 13.12.2014, 11:57



Antwort auf Beitrag von Keksraupe

Auf das alleinige Sorgerecht hat eine minderjährige Mutter zunächst keinen Anspruch. Bis zu ihrem 18. Geburtstag wird vom Jugendamt ein Vormund für das Kind bestellt. Das können auch die Eltern der jungen Mutter sein. Ist der Vater des Kindes schon volljährig, erhält er anfangs alleine die elterliche Sorge. http://www.eltern.de/schulkind/jugendliche/recht-und-rat-fuer-teeniemuetter.html

von mf4 am 13.12.2014, 19:32



Antwort auf Beitrag von minchen2604

Bzw.die grosseltern Oder wie heisst die frage....

von 32+4 am 12.12.2014, 16:14



Antwort auf Beitrag von 32+4

Ist sie überhaupt schwanger?

von Nurit am 14.12.2014, 11:48