Geschrieben von vickyp1234 am 10.12.2014, 16:16 Uhr |
Familienkasse
Bin seit einem Jahr geschieden, mein Sohn lebt bei mir. Die räumliche Trennung hatte ich der Familienkasse damals mitgeteilt, auch wg neuer Anschrift und Kontowechsel. Im Oktober habe ich meinen Mädchennamen wieder angenommen u das auch mitgeteilt.
Nun kam ein Schrieb, dass der Anspruch wg der Trennung geprüft wird. Ich musste ankreuzen, dass das Kind bei mir lebt. Im Netz habe ich dann Horrorstorys von Bussgelder bis zur Rückforderung gelesen, weil ich.auch die Scheidung hätte mitteilen müssen.
Ob mir da jetzt was blüht???
Re: Familienkasse
Antwort von mf4 am 10.12.2014, 16:28 Uhr
Wenn das Kind bei dir lebt und du KG-Berechtigte warst und bist ist doch alles im grünen Bereich.
Ich musste mal nachweisen, dass die Kinder bei mir leben.
Re: Familienkasse
Antwort von shinead am 10.12.2014, 16:32 Uhr
Ob du geschieden bist oder nicht macht doch beim KG keinen Unterschied. Bestätige, dass Dein Sohn bei Dir ist und gut.
Re: Familienkasse
Antwort von vickyp1234 am 10.12.2014, 16:32 Uhr
Das kann mir ja evtl auch noch passieren... ich hab halt erst jetzt erfahren, dasd man unverzüglich eine Scheidung mitteilen muss...
Re: Familienkasse
Antwort von mf4 am 10.12.2014, 16:42 Uhr
Ein "Vergehen" wäre es KG zu bekommen, obwohl das Kind nicht bei dir lebt.
Re: Kindergeld.info - u.a. zum Thema Meldepflichten
Antwort von Franke am 10.12.2014, 17:25 Uhr
http://www.kindergeld.info/meldepflichten.html
Kindergeld - Welche Meldepflichten sind zu beachten?
Man muss die Familienkasse darüber informieren, wenn sich die Verhältnisse des Kindes oder die eigenen Verhältnisse grundlegend verändern. Grundlegende Veränderungen sind zum Beispiel die Aufnahme einer Beschäftigung oder der Umzug ins Ausland eines der beiden Elternteile, die Scheidung der Elternteile und der Übergang des Sorgerechts auf den anderen Elternteil, der Auszug des Kindes aus dem elterlichen Haushalt oder der Umzug des Kindes ins Ausland.
Ab Volljährigkeit müssen Nachweise erfolgen
. . .
Falls es mal wer brauchen kann.
Re: Kindergeld.info - u.a. zum Thema Meldepflichten
Antwort von vickyp1234 am 10.12.2014, 17:45 Uhr
Jetzt weiss ich das auch. Aber trotzdem hab ich die Scheidung jetzt zu spät gemeldet und weiss nicht was mir jetzt so blühen kann. Naja, immerhin ging jetzt die Namensmeldung von mir aus.
Re: Familienkasse
Antwort von Limayaya am 10.12.2014, 18:01 Uhr
Entspanne dich!!
Da sich durch die Scheidung ja dein Anspruch auf Kindergeld nicht verändert hat, wird dir da auch niemand einen Strick drauß drehen.
Kindergeldkasse ist ja auch nicht das Sozialamt, die hinter jeder vergessenen Meldung erst mal Missbrauch vermuten MÜSSEN.
Schlimmer wäre es, wenn du eine Meldung nicht gemacht hast, aufgrund dessen du eben weniger/kein Geld hättest bekommen dürfen...aber so....
Re: Don't worry, be happy
Antwort von Franke am 10.12.2014, 19:00 Uhr
Jetzt änderst Du nichts mehr, bringt also nichts, sich einen Kopf zu machen.
Wird schon nichts passieren, wenn Du doch eindeutig keinen Euro zu viel gekriegt hast.
Ich auch! :-)
Antwort von sylvimausl am 10.12.2014, 19:13 Uhr
Also ich hab der Familienkasse die Scheidung auch erst nach 9 Monaten mitgeteilt. aus Unwissenheit und es ist GAR NIX passiert :-)
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