Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von mf4 am 12.12.2014, 15:07 Uhr

Interessanter Einwurf!

Wenn nur ein Elternteil minderjährig ist und der andere schon 18 Jahre alt ist, so fällt das elterliche Sorgerecht auf den volljährigen Elternteil.

DAS wäre nur dann anders, wenn dem Vater etwas unterstellt würde, was dagegen spricht. Aber es geht ja um 2 gefühlt erwachsene verantwortungsvolle Menschen, die das Kind sorgfältig geplant haben und da ist das sicher auch geklärt.

 
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