Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Terkey235 am 30.09.2010, 14:59 Uhr

Schulstarterpaket fällt weg

Ist ja wieder toll. Für viele Hilfsbedürftige fällt das Schulstarterpaket weg. Wer Kinderzuschlag bezieht, bekommt es nicht mehr. Ich finde es einfach nur traurig.

http://www.sozialleistungen.info/news/30.09.2010-hartz-iv-reform-schulstarterpaket-faellt-fuer-viele-hilfebeduerftige-weg/?utm_source=twitterfeed&utm_medium=twitter

 
22 Antworten:

Ja unsere Regierung ist schon toll!

Antwort von Aprilscherz2000 am 30.09.2010, 15:03 Uhr

Armen was wegzunehmen um es Armen zu geben

LG Chrissie

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Und: kein Elterngeld mehr für Hartz4-Empfänger

Antwort von berita am 30.09.2010, 15:09 Uhr

Siehe http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/kein-elterngeld-mehr-bei-hartz-iv-2011.php

Ich finde, es ist der Hammer und wundere mich, dass die Leute noch nicht längst auf der Strasse sind und demonstrieren gegen diese "Reform"!

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das Elterngeld gibt es doch dafür beim Sozialamt...

Antwort von susafi am 30.09.2010, 15:20 Uhr

das fällt also nicht weg, sondern wird nur verlagert auf eine andere Stelle...

das mit dem Schuldgeld verstehe ich noch nicht so ganz... fällt das für alle H4 Empfänger weg oder nur für die die Kinderzuschlag vom Arbeitsamt beziehen? Aber H4 Empfänger bekommen doch den Kinderzuschlag eh nicht oder? Verstehe ich nicht

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Re: das Elterngeld gibt es doch dafür beim Sozialamt...

Antwort von susafi am 30.09.2010, 15:23 Uhr

ach jetzt verstehe ich es... bleibt also für H4 Empfänger erhalten... naja... fällt mir nichts mehr zu ein... man sollte gegen diese Regierung demonstrieren gehen... die taugt absolut nichts mehr...

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Re: Schulstarterpaket fällt weg

Antwort von dani-h am 30.09.2010, 15:26 Uhr

Bin zwar glücklicherweise nicht davon betroffen, aber finde es auch sehr bedauerlich für die Kinder!

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Re: Und: kein Elterngeld mehr für Hartz4-Empfänger

Antwort von dani-h am 30.09.2010, 15:26 Uhr

Ist das jetzt sicher?

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Re: Schulstarterpaket fällt weg

Antwort von Port am 30.09.2010, 15:44 Uhr

Hallo,

die Leute, die Kinderzuschlag bekommen haben, bekamen keine 100 € pro Schuljahr. Das sind nämlich keine H4-Empfänger! Hartz 4 und Kinderzuschlag schließen sich gegenseitig aus. Verbessert mich, wenn ich falsch liege.

Liebe Grüße

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doch bekamen sie

Antwort von Aprilscherz2000 am 30.09.2010, 15:55 Uhr

Alle H4 Kinder ,Kinder die in H4 Bedarfsgemeinschaft leben und kein eigens H4 bekommen und die Kinder die Kindergeldzuschlag bekommen haben das Schulpaket von 100€ bekommen

Lg Chrissie

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Re: doch bekamen sie

Antwort von Port am 30.09.2010, 16:03 Uhr

Bitte einen Link!

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Hier ein Link

Antwort von Port am 30.09.2010, 16:15 Uhr

http://www.sozialhilfe24.de/soziale-themen/faq_64_kinderzuschlag.html

Da steht eindeutig, dass Kinderzuschlag den Personen zusteht, die nicht auf H4 angewiesen sind. Fett gedruckt, etwas weiter unten.

Lasse mich gern eines Besseren belehren und warte auf Deinen Link!

Liebe Grüße

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jasmin bekommt jetzt wohngeld statt H4 (gleiches geld) und bekommt's auch nicht mehr

Antwort von mic0202 am 30.09.2010, 16:47 Uhr

also sind die alleinerziehenden H4 mama's mal wieder richtig die gearschten

tja...so kann man die statistik auch niedrig halten, gell "liebe" regierung!

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Re: oder Kinder, deren alleinerziehende Mütter arbeiten,

Antwort von Anjaunddavid am 30.09.2010, 17:32 Uhr

die bekommen nämlich auch nichts.........

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Zum kinderzuschlag..

Antwort von quinnmops am 30.09.2010, 17:48 Uhr

Wenn ich das damals bei der arge/kindergeldstelle richtig verstanden habe,
dann kriegt man kinderzuschlag, wenn das einkommen den bedarf der eltern,
aber nicht den der Kinder deckt.

Bei meinem letzten Antrag wurde mit ausgerechnet, ob wir mit ALG2 oder mit
Kinderzuschlag + Wohngeld besser kommen. Nunja am Ende waren wir überall
raus und kommen zurecht. Allerdings haben wir auch noch kein Schulkind.

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Re: oder Kinder, deren alleinerziehende Mütter arbeiten,

Antwort von Suka73 am 30.09.2010, 17:57 Uhr

ich finde das auch mehr als traurig. Gott sei Dank haben meine Eltern damals wirklich alles übernommen, vom Schulranzen (kein aktuelles Modell, mit kleinem optischen Fehler, runtergesetzt) + ALLE Schulsachen, dann mußten es ja noch ein paar hallentaugliche Sportschuhe sein, eine Sporttasche, hier noch mal Geld für das und das und wenn ich das hochrechne wird mir schwindlig.

Ich finde das ebenfalls schade und kann nur für jeden, den es hier betrifft, hoffen, sie haben jemanden im Umfeld, der ihnen helfen kann.

LG Sue

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Schulstarter-Paket war eh mehr als ungerecht...... Die Geringverdiener bekamen es nicht

Antwort von leaelk am 30.09.2010, 18:54 Uhr

Hallo,
das Schulstarter-Paket war eh eine total ungerechte Geschichte.
Geringverdiener, die nicht mehr als Hartz IV im Monat zur Verfügung hatten, die bekamen es ja auch nicht und hätten es genauso brauchen können.
Trotzdem finde auch ich es nicht in Ordnung, dass das Sparen immer bei denen anfängt, die eh schon am Wenigsten haben.

LG Kerstin

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*einmalkurzmeld*: Diese "Brandnews" sind alles dummes Zeug..

Antwort von Ralph am 30.09.2010, 19:56 Uhr

Hallo ins Rund,

ich bin eigentlich derzeit kein aktiver Poster, aber immer, wenn ich mir eine Auszeit nehme, ist politisch oder auch in diesem Forum gerade der Teufel los. Hier muß ich einmal kurz was dazu posten.

In den letzten Tagen treten in erschreckend vielen Talk-Shows erschreckend viele Leute auf, die sich über "HartzIV" unterhalten und Null Ahnung haben, NULL!!!!!!!!!!

Heute morgen las ich Videotext auf auf BEIDEN öffentlich-rechtlichen Sendern mit der Meldung, daß Kinder, die den Kinderzuschlag erhalten, die Schulpauschale künftig verlieren.

SO EIN BLÖDSINN!!!!!!!!!

Kinder, die den Kinderzuschlag erhalten, haben gar keinen Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II, haben also nie eine Schulpauschale erhalten. Ergo können sie auch nichts verlieren.
Ich habe heute einen Tag Urlaub gehabt, mich tierisch über diese Desinformation aufgeregt und deshalb heute morgen extra meinen erfahrenen Lieblingskollegen (ehrlich gemeint!) kontaktiert, um sicher zu gehen. Er sieht es genauso:

Bezug von Kinderzuschlag = kein Anspruch auf Leistngen nach dem SGB II = keine Schulpauschale.
Ausnahme: Antrag auf einmalige Leistungen, was aber vernachlässigt werden kann.

Die Meldungen heute sind also alle für den Arsch!

Kinder von Eltern, die ALG II beziehen, kriegen natürlich weiterhin die Schulpauschale.

Gruß an Euch alle
Snoopy

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Link zu den 100 Euro bei Kinderzuschlag

Antwort von Dreierbande am 30.09.2010, 20:10 Uhr

Alleinerziehende und Elternpaare erhalten außerdem ab dem Kalenderjahr 2009 jährlich für jedes Kind, für das im August Anspruch auf Kinderzuschlag besteht, eine zusätzliche Leistung für die Schule in Höhe von 100 Euro. Voraussetzung hierfür ist, dass das jeweilige Kind eine allgemein- oder berufsbildende Schule besucht und keinen Anspruch auf Ausbildungsvergütung hat. Ein gesonderter Antrag ist nicht erforderlich.

http://www.arbeitsagentur.de/nn_26532/zentraler-Content/A09-Kindergeld/A091-steuerrechtliche-Leistungen/Allgemein/Kinderzuschlag.html

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Re: *einmalkurzmeld*: Diese "Brandnews" sind alles dummes Zeug..

Antwort von Terkey235 am 30.09.2010, 20:27 Uhr

Hallo,

oh, ich hatte den Link auch aus einer eigentlich verlässlichen Quelle (Journalist und für Nachrichtenagenturen und Tageszeitungen tätig).
Bin selbst nicht betroffen, weiß aber von einer Freundin, die Kinderzuschlag bezieht, dass sie die 100,- bekommen hat.

Danke an Ralph,
terkey

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Re: *einmalkurzmeld*: Diese "Brandnews" sind alles dummes Zeug..

Antwort von HellsinkiLove am 30.09.2010, 20:43 Uhr

ähhhmmm..
aber nur theoretisch.
diese 100 euro schulgeld sollen mit auf diese karte kommen und damit fallen sie zumindest in der form wie bisher weg.

so aussage einer sb

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dann misch ich mich auch gleich mal noch mit ein

Antwort von engelchen_lpz am 30.09.2010, 21:06 Uhr

das mit dem Elterngeld ist auch noch nicht beschlossen, derzeit aktueller Stand, alles bleibt so, wie es derzeit im Gesetz steht, keine Änderung bei Hartz IV Empfängern, Arbeitnehmern oder was auch immer aktuell.

wenn sich was ändern sollte muss erst das Gesetz geändert werden und dies ist noch nicht geschehen!!!

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@engelchen: Elterngeld und SGB II

Antwort von Ralph am 30.09.2010, 21:50 Uhr

Hi Engelchen,

vorgestern war DB. Folgende Änderungen ab 01.01.2011:

- der Zuschlag nach § 24 SBG II fällt gänzlich weg
- es werden keine Rentenversicherungsbeiträge mehr gezahlt
- das Elterngeld wird angerechnet, keine 300,- € Freibetrag mehr
Ausnahme: Der Anspruch Elterngeld wurde durch vorherige Berufstätigkeit erworben, dann bleiben wie bisher 300,- € frei.

Viele Grüße
Snoopy

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Ok, da muß ich zurückrudern...

Antwort von Ralph am 30.09.2010, 22:05 Uhr

Die Schulpauschale ist eine Leistung nach dem SGB II. Was allerdings in den Durchführungsbestimungen des Kinderzuschlags steht, weiß ich im einzelnen nicht.
Offenbar wurde, aus dem eigentlichen SGB II heraus, auch etwas in den Kinderzuschlagsbereich hinüber implementiert. Die Einführung der Schulpauschale letztes Jahr geschah allerdings mit der heißen Nadel.

Von logischer Struktur kann inzwischen in diesem Bereich eh keine Rede mehr sein. Rein von der Rechtslogik her, kein Anspruch auf ALG II-Leistungen bei Bezug von Kinderzuschlag, ist die Streichung der Schulpauschle bei Kinderzuschlagsbezug nur folgerichtig.

Ob das sinnvoll ist, steht auf einem anderen Blatt. Dennoch habe ich mich geirrt.

Viele Grüße
Snoopy

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