Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von nociolla am 10.02.2016, 15:40 Uhr

Schulanmeldung

Ich habe ja nicht das alleinige SR .

Doch ich musste sowohl bei der Ummeldung der Grundschule beim Umzug als auch
bei der Anmeldung in der Weiterführenden Schule eine Vollmacht vom Vater mit Erlaubnis zur Um / Anmeldung vorzeigen.

LG
Noci

 
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