Geschrieben von JuleJuli am 04.02.2016, 10:06 Uhr |
Unterhaltszahlungen
Hallo, ich hatte meinem Ex mitgeteilt dass die Düsseldorfer Tabelle sich geändert hat und das er bitte mal schauen soll. Ich habe einen Titel mit 128% für beide Kinder aus dem Jahre 2012 wo explizit mit drauf steht dass sich der Betrag anpasst mit der Änderung von Kindergeld bzw. Tabelle.
Nun ja, jedenfalls hat er es nicht gerafft und lässt jetzt den Unterhalt neu berechnen. Ist ja auch okay, darf er ja. ABER: Er lässt das von seinem Rechtsanwalt berechnen. Und dieser ist zufällig auch sein Onkel. HaHa. Und der ist mir überhaupt nicht wohlgesonnen. Jedenfalls möchte er die letzten 12 Gehaltszettel zu ihm schicken.
Und genau da liegt mein Problem. Er ist in einer Festanstellung bei einer englischen Firma wo er wohl ein Grundgehalt hat und Provision. Außerdem ist er selbstständig und hat auch eine Steuernummer und alles im Internet stehen.
So. Nun zu meinen Fragen: Die letzten zwölf Gehaltszettel reichen ja wohl nicht aus wenn er noch Einkünfte aus Selbstständigkeit hat. Aber wer kontrolliert das denn dann? Anwalt rechnet und schickt die Berechnung dem Jugendamt. Und dann? Schaut da noch jemand drüber über das Ganze und kann ich denn wenn er den Titel unterschrieben hat dann auch noch mein Veto einlegen und mir die Berechnung zeigen lassen? Und fließt die Provision da auch mit rein? Und müsste er nicht eigentlich die letzten drei verfügbaren Einkommensteuerbescheide zur Berechnung vorlegen? Bei der letzten Berechnung war das so.
Fragen über Fragen. Vielleicht kann mir jemand von euch helfen?
Danke und viele Grüße,
Jule
Re: Unterhaltszahlungen
Antwort von Sternenschnuppe am 04.02.2016, 11:25 Uhr
Ein Titel ist nur über das Gericht abänderbar.
http://www.unterhalt.net/unterhaltsrecht/abaenderungsklage.html
Und da kannst Du Eingaben machen welche Einkünfte er noch so hat.
Re: Unterhaltszahlungen
Antwort von desireekk am 04.02.2016, 14:40 Uhr
Hallo,
wende Dich ans Jugendamt und bitte um Neuberechnung.
Das Jugendamt soll bitte den KV auffordern alle Unterlagen einzureichen und sich NICHT auf die Angaben über den RA verlassen.
Das würde ich demjenigen der das im JA bearbeitet auch nochmal klarmachen.
Und eben auch dass es nicht nur Einkommen aus Nichtselbständiger Arbeit gibt, sondern denen eben mal grob darlegen welche Einkommensquellen bestehen.
Und: dem JA ´muss man immer wieder mal auf den Füßen stehen, da menschelt es eben auch und man ist auch nur eine Nummer...
Gruss
D