Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von erdnusslove am 22.07.2012, 21:57 Uhr

Schulanmeldung

also:
1) normal ist es so, dass dein kind nur dort zur schule gehen kann, wo es wohnt. wie es bei einem modell ist, wo regelmäßig gewechselt wird, wäre evtl. zu klären, ist jedoch nur die meldung in einem haushalt möglich, würde ich von ersterem ausgehen.

2) haben beide das sorgerecht? dann ist die schule verpflichtet, an beide eltern jegliche information herauszugeben. v.a. an/abmeldung mW. Jedoch: zB Briefe des Klassenlehrers denke ich mal werden anders gehandhabt, so dass sich da vermutlich die Eltern untereinander absprechen müssen.

3) versetzung in 2. klasse steht im zeugnis? hat er das gesehen? dann ist das offiziell und nichts anderes! zeugnis ist ein dokument, kann höchstens sein, dass sich einer vertan hat, dann schule informieren und neu ausstellen lassen.

ggf. würde ich als vater mit der km das gespräch suchen und wenn das nicht möglich ist, mit dem lehrer seines vertrauens bzw. der schulleitung sprechen. dabei sollte ersichtlich sein,dass es ihm das wohl des kindes geht.

lg und viel glück

 
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